Rechtsprechung
BPatG, 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer Marke bei konkreter Eignung der Marke als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denen anderer Unternehmen; Unterscheidungskraft der Wortkombination "air-dsl" nach der Eignung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05
Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Wortkombination wie "airdsl" kommt es dabei nicht darauf an, ob es den Einzelelementen an der erforderlichen Unterscheidungskraft mangelt; entscheidend ist ausschließlich, ob der damit entstandenen Gesamtaussage die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung fehlt bzw. - was das Löschungsverfahren betrifft - zum Zeitpunkt der Eintragung bereits gefehlt hat (vgl. EuGH, GRUR 2004, 680, 681 Tz. 27 - BIOMILD;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 92).Da der Verkehr daran gewöhnt ist, ständig mit Wortneubildungen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen in einprägsamer Form übermittelt werden sollen, wäre die Marke "airdsl" gleichwohl zu löschen, wenn durch die Zusammenfügung der Wörter der sachbezogene Charakter der Wortkombination nicht verloren geht bzw. der von der Wortkombination erweckte Eindruck in seiner Gesamtheit nicht hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenstellung der Bestandteile entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05
Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dem Zeichenwort für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor) oder wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE - zur GMV). - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus BPatG, 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05
Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dem Zeichenwort für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor) oder wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE - zur GMV). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05
Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dem Zeichenwort für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor) oder wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE - zur GMV).
- BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05
My World
Demgegenüber gab es entsprechend der Vorgaben des Bundesgerichtshofs seit "BONUS" (GRUR 1998, 465) und "BONUS II" (GRUR 2002, 816), und weiter in "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION" (GRUR 2001, 162), "REICH und SCHÖN" (GRUR 2001, 1042); "Gute Zeiten - schlechte Zeiten" (GRUR 2001, 1043); "BerlinCard" (GRUR 2005, 417), "LOKMAUS" (GRUR 2005, 578) Entscheidungen, die diese Linie nicht verfolgten, sondern in denen allein auf tatsächliche Feststellungen zum beschreibenden Gebrauch des Markenworts im maßgeblichen Waren- oder Dienstleistungssegment abgestellt wurde und demnach Zeichen für schutzfähig gehalten wurden, wie "air-dsl" (BPatG, Beschluss v. 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05; "Audit Committe Institute" (BPatG, Beschluss v. 21.08.2007 - 33 W (pat) 103/05) und "EQUIFORUM" (BPatG, Beschluss v. 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05, sowie "NanoConcept" (33 W (pat) 85/06) und "artconcept" (33 W (pat) 65/06).