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   OLG Frankfurt, 27.03.1997 - 25 W 18/97   

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https://dejure.org/1997,11983
OLG Frankfurt, 27.03.1997 - 25 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.1997 - 25 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 1997 - 25 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus Handelsvertreterverhältnissen bei Streitwerten über 10.000 DM; Kriterien für die Einordnung von Handelsvertretern als Arbeitnehmer; Schutzwürdigkeit des gering verdienenden Ein-Firmen-Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Einfirmenvertreter, maßgebliche Vergütung, Einkommen des HV, Einstellung der Tätigkeit, Störung des Vertragsverhältnisses, mangelnde Schutzbedürtigkeit des HV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 885
  • NZA-RR 1997, 399
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf Urteile anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt a. M. 11. April 2001 - 25 W 113/00 - 27. März 1997 - 25 W 18/97 - NZA-RR 1997, 399; Schleswig-Holsteinisches OLG 25. August 1997 - 16 W 105/97 - SchlHA 1997, 244; ebenso Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch HGB § 92a Rn. 6; Küstner in Röhricht/Graf von Westphalen HGB § 92a Rn. 7; GK-ArbGG/Wenzel § 5 Rn. 161; Schwab/Weth/Kliemt § 5 Rn. 266) die Auffassung vertritt, im Falle der Arbeitseinstellung oder des nicht mehr umfänglichen Tätigwerdens des Handelsvertreters sei vom Zeitpunkt der Arbeitsaufgabe bzw. des Zurückhaltens der Arbeitsleistung der Sechs-Monats-Zeitraum zu berechnen, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB

    Zwar wird zum Teil in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des Zeitraums der letzten 6 Monate im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Monate außer Betracht zu bleiben hätten, in denen das Vertragsverhältnis bereits gestört war und der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer bereits ganz oder teilweise eingestellt hat (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.03.1997 - 25 W 18/97, NZA-RR 1997, 399 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 25.08.1997 - 16 W 105/97, juris).
  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

    Zwar wird zum Teil in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des Zeitraums der letzten 6 Monate im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Monate außer Betracht zu bleiben hätten, in denen das Vertragsverhältnis bereits gestört war und der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer bereits ganz oder teilweise eingestellt hat (OLG Frankfurt a.M., NZA-RR 1997, 399 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.08.1997 - 16 W 105/97, juris).
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