Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.09.2012 - I-25 W 200/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht gefertigten Lichtbildes; Vergütung der Ausdrucke von Farb-Diagrammen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 4 Abs. 5; 7; 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG
Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht gefertigten Lichtbildes; Vergütung der Ausdrucke von Farb-Diagrammen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten Lichtbildes; Vergütung des Ausdrucks von Farb-Diagrammen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten Lichtbildes; Vergütung des Ausdrucks von Farb-Diagrammen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie sind Lichtbilder und Diagramme zu vergüten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Wie werden Lichtbilder Dritter vergütet? (IBR 2013, 1070)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 9 T 276/12
- OLG Hamm, 04.09.2012 - I-25 W 200/12
Papierfundstellen
- BauR 2013, 137
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 04.01.2006 - 4 W 151/05
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2012 - 25 W 200/12
(vgl. OLG Bamberg, 4 W 151/05, Beschluss vom 4.1.2006).
- LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen …
ff) Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt - nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819). - OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 18 W 180/15
§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG differenziert nicht zwischen vom Sachverständigen …
(vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12 m w. N. - zitiert nach [...];… siehe auch Hartmann, Kostengesetze, Rdnr. 14 zu § 12 JVEG). - AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17 Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten forderen Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris;… AG Hagen a.a.O.).
- AG Unna, 15.12.2015 - 15 C 472/15 Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris;… AG Hagen a.a.O.).
- AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15 Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).