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   OLG Hamm, 04.09.2012 - I-25 W 200/12   

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https://dejure.org/2012,31546
OLG Hamm, 04.09.2012 - I-25 W 200/12 (https://dejure.org/2012,31546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12 (https://dejure.org/2012,31546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2012 - I-25 W 200/12 (https://dejure.org/2012,31546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht gefertigten Lichtbildes; Vergütung der Ausdrucke von Farb-Diagrammen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 4 Abs. 5; 7; 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG
    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht gefertigten Lichtbildes; Vergütung der Ausdrucke von Farb-Diagrammen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten Lichtbildes; Vergütung des Ausdrucks von Farb-Diagrammen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten Lichtbildes; Vergütung des Ausdrucks von Farb-Diagrammen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Lichtbilder und Diagramme zu vergüten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Wie werden Lichtbilder Dritter vergütet? (IBR 2013, 1070)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 9 T 276/12
  • OLG Hamm, 04.09.2012 - I-25 W 200/12

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    ff) Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt - nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 18 W 180/15

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG differenziert nicht zwischen vom Sachverständigen

    (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12 m w. N. - zitiert nach [...]; siehe auch Hartmann, Kostengesetze, Rdnr. 14 zu § 12 JVEG).
  • AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten forderen Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • AG Unna, 15.12.2015 - 15 C 472/15
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
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