Rechtsprechung
KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Warenzeichenstreitsachen ; Anforderungen an die Auslegung des Begriffs der Warenzeichenstreitsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.03.1999 - 102 O 157/98
- KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 803
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08
Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines …
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466;… Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2;… Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).Unerheblich ist darüber hinaus, ob das Begehren in erster Linie oder ausschließlich auf eine andere, etwa eine wettbewerbsrechtliche Rechtsgrundlage gestützt worden ist (KG GRUR 2000, 803; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350; je m. w. N.).
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03
Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG
Die Beklagte berücksichtigt dabei allerdings nicht, daß der in der hier einschlägigen Zuständigkeitsvorschrift des § 140 Abs. 1 MarkenG legaldefinierte Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist (vgl. KG GRUR 2000, 803;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rdn. 5 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei …
Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung). - OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts
Jedenfalls stellt es im Regelfall eine ausreichende Glaubhaftmachung dar, wenn die Mitwirkung des Patentanwalts anwaltlich versichert wird (vgl. KG Berlin, GRUR 2000, 803). - OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02
Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar