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   OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15   

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https://dejure.org/2016,14349
OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15 (https://dejure.org/2016,14349)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2016 - 25 W 295/15 (https://dejure.org/2016,14349)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2016 - 25 W 295/15 (https://dejure.org/2016,14349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Angelegenheit i.S. von § 2 Abs. 2 BerHG

  • rechtsportal.de

    BerHG § 2 Abs. 2 ; RVG § 44 S. 1
    Begriff der Angelegenheit i.S. von § 2 Abs. 2 BerHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterscheidung von sechs verschiedenen beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Beendigung der Ehe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung von Rechtsanwälten im Rahmen der Beratungshilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Rostock, 29.11.2010 - 10 WF 124/10

    Gebühren des im Wege der Beratungshilfe beigeordneten Rechtsanwalts für die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Insoweit kommt es jedoch nicht auf den u.U. auch bei mehreren verschiedenen Angelegenheiten einheitlichen Anlass der Beauftragung, d. h. den Auslöser des Beratungsbedarfs, oder auf die - u.U. mehr oder weniger willkürliche - Zusammenfassung von Gegenständen in einem Auftrag an, sondern allein darauf, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf einen von anderen Sachverhalten abgrenzbaren Lebensvorgang bezieht und eine eigenständige anwaltliche Leistung erfordert (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10 - zitiert nach juris).

    Die Differenzierung der familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen entspricht inzwischen der zumindest überwiegenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 29.03.2011, 11 WF 1590/10, MDR 2011, 759; OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2011, 2 W 141/11, NJW 2011, 3109; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2012, 8 W 379/11, RPfl 2013, 101).

  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Im Rahmen der Auslegung des beratungshilferechtlichen Begriffs der Angelegenheit ist aber schließlich auch zu berücksichtigen, ob dadurch u.U. eine derartige Vergütungsbegrenzung bewirkt wird, dass sie dem Rechtsanwalt aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugemutet werden könnte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 31.10.2001, 1 BvR 1720/01, FuR 2002, 187; OLG Dresden, a. a. O. - in juris Tz. 8 f.).
  • OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11

    Anwaltsgebühren bei gleichzeitiger Geltendmachung des Ehegatten- und des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Denn die Beratung in beiden Arten von Unterhaltssachen bezieht sich hinsichtlich des Bedarfs der Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit einschließlich Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten regelmäßig auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt; in den hier häufig vorkommenden Fällen der nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit sind beide Gegenstände zusätzlich miteinander verbunden (ebenso OLG Naumburg, aaO, m.w.Nachw..; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.11.2011, 4 W 554/11, JurBüro 2012, 419).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2012 - 3 Wx 189/12

    Nicht nur eine Angelegenheit bei Berechtigungsschein "Trennung und alle daraus

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Soweit zum Teil (OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2012, 3 Wx 189/12, juris) weiter zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt differenziert wird, ist diese Unterscheidung bei der grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtung nicht erforderlich.
  • OLG Naumburg, 28.03.2013 - 2 W 25/13

    Beratungshilfe: Begriff der Angelegenheit in familienrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung ist jedoch (unter gleichzeitiger Berücksichtigung der oben genannten unzumutbaren Vergütungsbegrenzung des beratenden Rechtsanwalts aus Praktikabilitätserwägungen heraus eine typisierende Betrachtung geboten. Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall eventuell zu erzielen wäre, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob eine Zusammenfassung verschiedener Beratungsgegenstände in Betracht kommt oder nicht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013, 2 W 25/13, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Die Differenzierung der familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen entspricht inzwischen der zumindest überwiegenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 29.03.2011, 11 WF 1590/10, MDR 2011, 759; OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2011, 2 W 141/11, NJW 2011, 3109; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2012, 8 W 379/11, RPfl 2013, 101).
  • OLG Celle, 14.07.2011 - 2 W 141/11

    Beratungshilfevergütung: Dieselbe Angelegenheit bei Gewährung für "Unterhalt,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Die Differenzierung der familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen entspricht inzwischen der zumindest überwiegenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 29.03.2011, 11 WF 1590/10, MDR 2011, 759; OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2011, 2 W 141/11, NJW 2011, 3109; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2012, 8 W 379/11, RPfl 2013, 101).
  • OLG München, 26.02.2015 - 11 WF 1738/14

    Beratungshilfe für den Bereich Trennung und Scheidung kann bis zu vier

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    als eine Angelegenheit angesehen (so OLG Nürnberg aaO; OLG Celle aaO; OLG Stuttgart, aaO; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2013, 9 W 41/13, juris; OLG München, Beschluss vom 26.02.2015, 11 WF 1738/14; juris), teilweise erfolgt allerdings eine weitergehende Differenzierung (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08

    Begriff derselben Angelegenheit im Anwaltsgebührenrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Die Differenzierung der familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen entspricht inzwischen der zumindest überwiegenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 29.03.2011, 11 WF 1590/10, MDR 2011, 759; OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2011, 2 W 141/11, NJW 2011, 3109; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2012, 8 W 379/11, RPfl 2013, 101).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2012 - 8 W 379/11

    Beratungshilfe: Anwaltliche Gebühren für die Beratung in den Angelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
    Die Differenzierung der familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen entspricht inzwischen der zumindest überwiegenden Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Wx 252/08, FamRZ 2009, 1345; OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2010, 10 WF 124/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 29.03.2011, 11 WF 1590/10, MDR 2011, 759; OLG Celle, Beschluss v. 14.07.2011, 2 W 141/11, NJW 2011, 3109; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2012, 8 W 379/11, RPfl 2013, 101).
  • OLG Schleswig, 25.04.2013 - 9 W 41/13

    Anwaltsgebühren für ein Beratungshilfemandat im Zuge der Trennung von Ehegatten

  • OLG Hamm, 04.03.2014 - 25 W 305/13

    Anderweitige Festsetzung der Beratungshilfevergütung auf die Beschwerde;

  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 264/19

    Keine gesonderte Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit bei

    Dem sind die Oberlandesgerichte gefolgt und haben aus verfassungsrechtlichen Gründen mehrere Angelegenheiten im Sinne des Beratungshilfegesetzes angenommen, wenn der Anwalt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Beratungshilfe leistet (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 574, 575; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1244, 1245; OLG Dresden, FamRZ 2011, 1684, 1685; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 238, 240; OLG Hamm, AGS 2016, 539).
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