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   OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02   

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https://dejure.org/2002,36078
OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02 (https://dejure.org/2002,36078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2002 - 25 W 33/02 (https://dejure.org/2002,36078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2002 - 25 W 33/02 (https://dejure.org/2002,36078)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.01.1981 - 5 W 2607/80

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02
    Es bleibt vielmehr bei dem oben entwickelten Grundsatz, daß der Streitwert vom Kläger und von seinem Antrag bestimmt wird, während Gegenansprüche den Gebührenstreitwert nicht vermindern (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 1995, 966, OLG München MDR 1981, 501), sondern allenfalls nach § 19 Abs. 3 GKG erhöhen können (was hier freilich nicht in Betracht kommt, da die Beklagten sich nicht auf eine Hilfsaufrechnung, sondern ein Zurückbehaltungsrecht berufen haben).
  • OLG Nürnberg, 22.03.1995 - 13 W 605/95

    Streitwert der Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02
    Es bleibt vielmehr bei dem oben entwickelten Grundsatz, daß der Streitwert vom Kläger und von seinem Antrag bestimmt wird, während Gegenansprüche den Gebührenstreitwert nicht vermindern (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 1995, 966, OLG München MDR 1981, 501), sondern allenfalls nach § 19 Abs. 3 GKG erhöhen können (was hier freilich nicht in Betracht kommt, da die Beklagten sich nicht auf eine Hilfsaufrechnung, sondern ein Zurückbehaltungsrecht berufen haben).
  • OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00

    Anspruch auf Internet-Domain entsprechend dem bürgerlichen Familiennamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02
    Dabei läßt sich der Senat davon leiten, daß die Vorenthaltung wie der unberechtigte Gebrauch von geschäftlichen Domainnamen entsprechend der Vorenthaltung und dem unberechtigten Gebrauch von geschäftlichen Namen im Sinne von § 12 BGB zu beurteilen sind (vgl. OLG Köln VersR 2001, 861; Völker, Weidert, WRP 1997, 652), so daß es auch hier auf das Vermögensinteresse - und zwar wiederum nur des Klägers (OLG Stuttgart Wettbewerbsrecht 1996, 117) - ankommt.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 71/02

    Vollstreckungsgegenklage: Streitwertbemessung

    Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird (Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., Rdn. 2 zu § 3; siehe auch Herget Rdn. 16 zu § 3 "Vollstreckungsabwehrklage"; Senat, Beschluss vom 02.08.2002, 25 W 33/02) kommt es weder darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist (vgl. Herget a. a. O., Rdn. 16) oder ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (siehe OLG Hamm, Rechtspfleger 1991, 1237).
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