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KG, 17.09.1993 - 25 W 4822/93 |
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Kurzfassungen/Presse
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Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 07.12.2004 - 2 UH 4/04
Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage aus einer …
Im Hinblick darauf, dass der Streitwert mit EUR 3.000,- angegeben und der Erfüllungsort des Vertragsstrafenversprechens der Sitz der Beklagten ist, ergibt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Greifswald (vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 17.09.1993, Az: 25 W 4822/93).