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   KG, 05.09.1996 - 25 W 5316/96   

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KG, 05.09.1996 - 25 W 5316/96 (https://dejure.org/1996,7806)
KG, Entscheidung vom 05.09.1996 - 25 W 5316/96 (https://dejure.org/1996,7806)
KG, Entscheidung vom 05. September 1996 - 25 W 5316/96 (https://dejure.org/1996,7806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 516
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 18 B 1088/06

    Abschiebungshaft Haftantrag Entlassung Verwaltungsrechtsweg Rechtsweg

    hierzu BVerfG, Beschluss vom 15.12.2000 - 2 BvR 347/00 -, InfAuslR 2001, 116; BGH, Beschluss vom 25.9.1980 - VII ZB 5/80 -, NJW 1981, 527; KG Berlin, Beschluss vom 5.9.1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, 516; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.7.1997 - 11 Wx 44/97 -, NVwZ 1998, 214; OLG Köln, Beschluss vom 16.3.2001 - 16 Wx 39/01 -, NVwZ-Beilage I 10/2001, 112 ; Hailbronner, a.a.O.; Beichel-Benedetti/Gutmann, Die Abschiebungshaft in der gerichtlichen Praxis, NJW 2004, 3015.
  • BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 9, 109 [114 f.]; 81, 347 [355]; 82, 286 [296]; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 [147]; 98, 109 [112]; BVerwGE 62, 325 [328]; KG, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).
  • BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98

    Absehen von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts in einem Verfahren der

    Ob die Abschiebung des Betroffenen im übrigen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516).
  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 141/98

    Entfallen des Haftgrundes der unerlaubten Einreise bei Stellen eines Asylantrags

    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516).
  • BayObLG, 06.03.2000 - 3Z BR 62/00

    Beschleunigungsgebot bezüglich in Schutzhaft genommener minderjähriger Ausländer

    Ob die Abschiebung des Betroffenen ansonsten zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516; OLG Karlsruhe InfAus1R 1997, 408/409).
  • BayObLG, 09.01.1998 - 3Z BR 5/98

    Verhindern der Abschiebung durch Randalieren im Transitbereich eines Flughafens

    Ob die Abschiebung des Betroffenen im übrigen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516).
  • LG Münster, 21.11.2016 - 5 T 613/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftgründe, Haftanordnung, Haft, Verlängerung,

    Die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an den Verwaltungsakt einer Behörde, der nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung einer gerichtlichen Kontrolle nur durch die Verwaltungsgerichte unterliegt, grundsätzlich gebunden (vgl. BGH FGPrax 2010, 50; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811; KG NVwZ 1997, 516).
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