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   OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 67/02   

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https://dejure.org/2002,10310
OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 67/02 (https://dejure.org/2002,10310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.2002 - 25 W 67/02 (https://dejure.org/2002,10310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 25 W 67/02 (https://dejure.org/2002,10310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk, § 661a BGB
    Zuständigkeit bei Gewinnzusagen: Deutsche internationale Zuständigkeit für Erfüllung von Gewinnzusagen ausländischer Versandhandelsgesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten in der Hauptsache unter Berücksichtigung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbrauchergerichtsstand bei Klagen auf Erfüllung von Gewinnzusagen

  • unalex.eu

    Art. 13 EuGVÜ
    Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 13 I Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 13 Abs. 1 Nr. 3
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Auszahlung versprochener Gewinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2002 - 25 W 67/02
    Dieser an dem für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Gericht begründete sogenannte Verbrauchergerichtsstand ist jedenfalls dann bei Klagen auf Erfüllung von Gewinnzusagen begründet, wenn es sich um eine Klage handelt, mit der ein Verbraucher in dem Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, nach dem Recht dieses Staates von einer in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines Gewinnes verlangt, wenn er von dieser Gesellschaft einer an ihn persönlich adressierte Zusendung erhalten hat, die den Eindruck erweckt hat, daß er einen Preis erhalten werde, sofern er für einen bestimmten Betrag Waren bestellt und er tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, ohne jedoch diesen Gewinn zu erhalten (EuGH, Urteil vom 11.7.2002, NJW 2002, 2697).
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