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   KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99   

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KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99 (https://dejure.org/1999,2921)
KG, Entscheidung vom 25.10.1999 - 25 W 8380/99 (https://dejure.org/1999,2921)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 25 W 8380/99 (https://dejure.org/1999,2921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreise bei Abschiebung; Verhinderung der Abschiebung; Haftverlängerung; Rückkehr ins Heimatland

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 103 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 59 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 59 Abs. 3 Satz 1; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1 und 2; ; FE... VG § 16; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 1 u. 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 561 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 70 XIV 869/99
  • LG Berlin - XIV 161/99
  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 83
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99
    Es liegt deshalb an sich nicht fern, § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG (im Gegensatz zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG) nur auf solche Umstände zu beziehen, die sich auf die Behebung des Abschiebehindernisses auswirken können (vgl. BGH, NJW 1996, 2796).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Hierzu hat sich das Landgericht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.1.2005 - Az. 9 UZ 1412/04 - vgl. BU S. 29) auseinandergesetzt und ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des KG Berlin vom 25.10.1999 (KGR Berlin 2000, 203 = InfAuslR 2000, 229), der die Verhinderung der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen durch Verweigerung der Freiwilligkeitserklärung zum Gegenstand hatte, zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte, der nicht bereit ist, freiwillig auf legalem Weg in sein Heimatland zurückzukehren, eine entgegenstehende, inhaltlich falsche Erklärung nicht abgeben muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    Sie machen sich damit eine Sichtweise zu eigen, die insbesondere in der Rechtsprechung ordentlicher Gerichte zu den Voraussetzungen der Sicherungshaft (§ 57 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 AuslG, nunmehr: § 62 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 AufenthG) sowie zur Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen die Passpflicht (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 48 Abs. 2 AufenthG) vertreten wird, vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.7.1999 - 20 W 306/99 -, InfAuslR 1999, 465; KG Berlin, Beschluss vom 25.10.1999 - 25 W 8380/99 -, InfAuslR 2000, 229; OLG Hamm, Beschluss vom 12.2.2001 - 19 W 20/01 -, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003 - 17 W 80/03 -, bei Melchior, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.11.2003 - I - 3 Wx 275/03 -, bei Melchior, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2006 - 16 Wx 238/05 -, NVwZ-RR 2007, 133; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.1.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; a.A. wohl BayObLG, Beschluss vom 17.11.2003 - 4 Z BR 73/03 -, bei Melchior, a.a.O.
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07

    AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. Abschnitts

    Diese Auffassung wird im Ergebnis auch von anderen ordentlichen Gerichten vertreten (OLG Köln, B. v. 10.02.2006 - 16 Wx 238/05 -, NVwZ-RR 2007, 133; KG Berlin, B. v. 25.10.1999 - 25 W 8380/99 -, InfAuslR 2000, 229; OLG Frankfurt/M, B. v. 27.07.1999 - 20 W 306/99 -, InfAuslR 1999, 465).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft

    Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

    Die in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur Abschiebungshaft teilweise vertretene Auffassung, ein Betroffener, der nicht bereit sei, freiwillig auf legalem Wege in sein Heimatland zurückzukehren, müsse daher auch nicht eine entgegenstehende, inhaltlich falsche Erklärung abgeben (KG, Beschluss vom 25. Oktober 1999, InfAuslR 2000, 229, 230), und deutsche Behörden dürften nicht dazu beitragen, dass ein Ausländer, der, aus welchen Gründen auch immer, nicht freiwillig in sein Heimatland zurückkehren wolle, zur Beschleunigung der Abschiebung gegenüber seinen Heimatbehörden eine falsche Erklärung über seine Rückkehrbereitschaft abgebe (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juli 1999, NVwZ 1999, Beilage 1, 96; dem folgend: Göbel-Zimmermann a.a.O., Seite 280), dürfte auf Besonderheiten der abschiebungsrechtlichen Vorschriften des Ausländergesetzes zurückzuführen sein (so im Ergebnis auch OVG Lüneburg und VGH Kassel, jew. a.a.O., zu dem Beschluss des KG vom 25. Oktober 1999).
  • OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer

    23 Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Problematik an (OLG München Beschluss vom 04.02.2005, 34 Wx 007/05, 34 Wx 7/05 zitiert nach Juris, dort Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.1999, WW 306/99 zitiert nach Juris, dort Rn. 4 und 7; Kammergericht, Beschluss vom 25.10.1999, 25 W 8380/99; zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2005, 22 Ss 26/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 15 und 16; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2006, 16 Wx 238/05, zitiert nach Juris, dort Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003, 17 W 80/03, bei Melchior Internetkommentar - Abschiebungshaft- Anhang: Entscheidungen im Volltext).
  • OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Sicherungshaft; Verhinderung der Abschiebung

    Vielmehr ist § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG - im Gegensatz zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG - nur auf solche Umstände zu beziehen, die sich auf die Behebung des Abschiebehindernisses auswirken können (vgl. BGH NJW 1996, 2796; KGR Berlin 2000, 203).

    Unter diesen Umständen erscheint es zumindest zweifelhaft, dass der Betroffene selbst das Verfahren - nicht nur möglicherweise, sondern mit Sicherheit - hätte forcieren können (vgl. KGR Berlin 2000, 203).

  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    Demnach setzt eine erneute Haftanordnung, nachdem sich der Betroffene seit 28.7.2005 bereits mehr als sechs Monate in Sicherungshaft befunden hatte, voraus, dass der Ausländer seine Abschiebung verhindert und dieses Verhinderungsverhalten gerade kausal für die über sechs Monate hinausgehende Haft ist (KG FGPrax 2000, 83; BayObLG vom 16.6.2004, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • VG Bremen, 27.10.2008 - 4 K 432/06

    Zumutbarkeit einer "Freiwilligkeitserklärung" bei der Passbeschaffung

    Allerdings hält die überwiegende Zahl der ordentlichen Gerichte (KG Berlin, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 25 W 8380/99 - juris, Rn. 5 - InfAuslR 2000, 229; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 20 W 306/99 - juris, Rn. 7 - InfAuslR 1999, 465; OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 16 Wx 238/05 - juris, Rn. 4; OLG Nürnberg, a.a.O., juris, Rn. 55 ff. ), einzelne Verwaltungsgerichte (OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - A 2 B 258/06; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 1 E 3668/07 - juris, Rn. 20 ff.) und Stimmen im Schrifttums (HK-AuslR/Fränkel, § 25 AufenthG Rn. 64; Heinhold, ZAR 2003, 218 ; Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275 ) die Abgabe einer solchen Freiwilligkeitserklärung für unzumutbar, wenn ein Ausländer tatsächlich nicht ausreisen will, sondern vielmehr - wie der Kläger - einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstrebt.
  • SG Bremen, 13.08.2009 - S 19 SB 3/09

    Auch lediglich in Deutschland geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Feststellung

  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis;

  • VG Hamburg, 20.10.2006 - 10 K 6115/04

    D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen,

  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 19 W 20/01

    Abschiebungshaft - Algerische Rückkehrerklärung

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