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   KG, 28.02.2012 - 25 W 88/11   

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https://dejure.org/2012,4310
KG, 28.02.2012 - 25 W 88/11 (https://dejure.org/2012,4310)
KG, Entscheidung vom 28.02.2012 - 25 W 88/11 (https://dejure.org/2012,4310)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 25 W 88/11 (https://dejure.org/2012,4310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 Nr 2 GmbHG, § 5a GmbHG, § 18 HGB
    Eintragung einer Unternehmergesellschaft im Handelsregister: Unterscheidungskraft des Firmennamens; Individualisierung des Geschäftsgegenstandes; Anforderung an die Angaben zu den Gründungskosten in der Gründungssatzung

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 18; GmbHG §§ 3, 5a
    Anforderungen an Unterscheidungskraft einer Unternehmergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Gründungssatzung für die Gründungskosten der Gesellschaft; Anforderungen an die Konkretisierung der Gründungskosten in der Gründungssatzung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Angabe der von der UG zu tragenden Gründungskosten in der Gründungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidungskraft der Firma einer Unternehmergesellschaft; Maßgeblichkeit der Gründungssatzung für die Gründungskosten der Gesellschaft; Anforderungen an die Konkretisierung der Gründungskosten in der Gründungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Angabe der Gründungskosten bei der Gesellschaftsgründung notwendig - Gesellschafter

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Firmenzusatz, Gesellschaftsrecht, Gründung, Satzungsänderung, UG (haftungsbeschränkt), Unternehmensgegenstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1123
  • Rpfleger 2012, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 25 W 88/11
    Allerdings gilt die Notwendigkeit, bestimmte für Gesellschaftsgläubiger gefährliche Belastungen des Gesellschaftsvermögens im Gründungsstadium im Gesellschaftsvertrag offenzulegen, und hierdurch zu begrenzen, auch im GmbHR-Recht (vgl. BGHZ 107, 1, zitiert nach juris, Rn. 13; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 5 Rn. 57).
  • BGH, 03.11.1980 - II ZB 1/79

    Haftung für Einlageverpflichtung bei Übernahme einer GmbH-Stammeinlage durch

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 25 W 88/11
    Dessen Angabe muss für Dritte informativ, also entsprechend individualisiert sein (BGH DB 1981, 466, Baumbach/Hueck, a.a.O., § 3 Rn. 8).
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