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   BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02   

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BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02 (https://dejure.org/2006,31038)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02 (https://dejure.org/2006,31038)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2006 - 25 W (pat) 211/02 (https://dejure.org/2006,31038)
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  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw. Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (zur ständigen Rspr. vgl. BGH MarkenR 2002, 332, 333 - DKV/OKV; BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE / CEFASEL).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH MarkenR 1999, 22, 23 Tz. 23 "CANON"; BGH a. a. O. "Canon II"; BlPMZ 1998, 226 f. "GARIBALDI"; vgl. auch BGH WRP 2000, 1152, 1153 "PAPPAGALLO"; BGH WRP 2001, 694, 695 "EVIAN/REVIAN").
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH MarkenR 1999, 22, 23 Tz. 23 "CANON"; BGH a. a. O. "Canon II"; BlPMZ 1998, 226 f. "GARIBALDI"; vgl. auch BGH WRP 2000, 1152, 1153 "PAPPAGALLO"; BGH WRP 2001, 694, 695 "EVIAN/REVIAN").
  • BPatG, 15.05.2000 - 30 W (pat) 251/99
    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Was die Waren "Programme für die Datenverarbeitung; Software, soweit in Klasse 9 enthalten, insbesondere für computergestützte Fertigung" der jüngeren Marke betrifft, besteht darüber hinaus auch eine Ähnlichkeit zu den Waren "Signal-, optische und Kontrollapparate und -geräte" der Widerspruchsmarke (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl., S. 65 mittlere Sp.: "Datenverarbeitungsprogramme" ohne weiteres ähnlich mit "Meß- und Überwachungsgeräten"; vgl. auch BPatG in PAVIS PROMA: 30 W (pat) 251/99 vom 15. Mai 2000 - TLON = TLAN).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Danach kommt grundsätzlich auch eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht, wobei im Rahmen der Erwartung des Verkehrs auch die Frage subjektiver Fehlvorstellungen einzubeziehen ist (vgl. zur std. Rspr. BGH MarkenR 2004, 122, 124 - GEDIOS).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH MarkenR 1999, 22, 23 Tz. 23 "CANON"; BGH a. a. O. "Canon II"; BlPMZ 1998, 226 f. "GARIBALDI"; vgl. auch BGH WRP 2000, 1152, 1153 "PAPPAGALLO"; BGH WRP 2001, 694, 695 "EVIAN/REVIAN").
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Der hiergegen gerichteten Beschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht stattgegeben (BPatG, Beschl. v. 23.11.2006 - 25 W (pat) 211/02, juris).
  • BPatG, 15.05.2014 - 30 W (pat) 26/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "eSPIRIT/E-SPIRIT (Unternehmenskennzeichen)" -

    Die Rechtsprechung, die eine Ähnlichkeit zwischen "Datenverarbeitungsprogrammen" und "elektrotechnischen Geräten" (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 16. Aufl., S. 63: "Datenverarbeitungsprogramme"; z.B. BPatG 25 W (pat) 211/02 - alphaCAM, wegen der immer stärkeren Verbindung zwischen Hard-und Software) und auch zu "Meß- und Überwachungsgeräten" (vgl. BPatG 30 W (pat) 44/00 - MicroMotion, im Hinblick auf die mögliche Ausstattung von Meßgeräten mit Software) bejaht hat, entspricht möglicherweise nicht mehr dem geltenden Recht, ist jedenfalls nicht mehr auf den Widerspruch aus einem Unternehmenskennzeichen anwendbar.
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