Rechtsprechung
   BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10765
BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12 (https://dejure.org/2013,10765)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12 (https://dejure.org/2013,10765)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2013 - 25 W (pat) 37/12 (https://dejure.org/2013,10765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gute Laune Drops

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune Drops (Wort-Bild-Marke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags: zum Anfangsdatum der Zehnjahresfrist für die Stellung des Löschungsantrags - Abstellung auf das Eintragungsdatum der konkret angegriffenen Marke ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer die Wortfolge "Gute Laune Drops" beinhaltenden Wort-Bildmarke vor dem Hintergrund einer Eintragung für Waren der Klasse 30

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune Drops (Wort-Bild-Marke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags: zum Anfangsdatum der Zehnjahresfrist für die Stellung des Löschungsantrags - Abstellung auf das Eintragungsdatum der konkret ang

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune Drops (Wort-Bild-Marke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags: zum Anfangsdatum der Zehnjahresfrist für die Stellung des Löschungsantrags - Abstellung auf das Eintragungsdatum der konkret angegriffenen Marke ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune Drops (Wort-Bild-Marke)" - zur Zulässigkeit des Löschungsantrags: zum Anfangsdatum der Zehnjahresfrist für die Stellung des Löschungsantrags - Abstellung auf das Eintragungsdatum der konkret angegriffenen Marke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    Gute Laune Drops

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wort-/Bildmarke "Gute Laune Drops" steht hinsichtlich Eintragung für Bonbons Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft entgegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

    Der EuGH betont vielmehr stets, dass die Vorschriften zu den Schutzhindernissen im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 25 -27 - Chiemsee; GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 674, Tz. 68 - Postkantoor; GRUR 2008, 608, Tz. 55 - EUROHYPO; siehe dazu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 5, 59 und 242 mit weiteren Nachweisen).

    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 [Tz 47-51] - BioID; GRUR 2004, 674 [Tz. 42-44] - Postkantoor; GRUR 2004, 428 [Tz. 63] - Henkel).

  • BPatG, 14.01.2010 - 25 W (pat) 7/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bonbonform (dreidimensionale

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017   Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-PP 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Denn nach Auffassung des Senats dürfen Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nach der gesetzlichen Regelung gemäß der Markenrechtsrichtlinie und des Markengesetzes keine Rolle spielen (s. auch Beschluss vom 14. Januar 2010, 25 W (pat) 7/09 = GRUR 2010, 1017 - Bonbonform).

    Die hier vertretene Auffassung (siehe auch BPatG, GRUR 2010, 1017 - Bonbonform) entspricht im Ergebnis der überwiegenden Meinung in der Kommentarliteratur, wobei dort zutreffend auf den weiteren wichtigen, aber eher formalen Aspekt abgestellt wird, dass die Entwicklungen und Korrekturen der Rechtsprechung bei der Auslegung von Gesetzen grundsätzlich keinem Rückwirkungsverbot unterliegen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rdn. 15, § 50 Rdn. 7).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

    Diese Auffassung teilt auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Daher sei auch das O... in seiner Entscheidung vom 10. August 2012 (6 U 17/12) - wie schon im einstweiligen Verfügungsverfahren - unabhängig von der Bindungswirkung der Markeneintragung von einer wenn auch schwachen Kennzeichnungskraft der streitgegenständlichen Marke ausgegangen.

    Der angegriffenen Marke ist entgegen der Auffassung des Markeninhabers auch nicht deshalb Schutzfähigkeit zuzubilligen, weil das O..., im Urteil vom 10. August 2012 (Az.: 6 U 17/12, GRUR-RR 2013, 24 - Gute Laune Drops), hiervon ausgegangen ist.

  • BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Wegen seiner positiven Assoziationen, welche die Wortfolge "gute Laune" beim Verkehr hervorruft, wird diese auch häufig im Rahmen von Slogans bzw. als Schlagwort eingesetzt und bringt zum Ausdruck, dass die so bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zur Herbeiführung bzw. Aufrechterhaltung der guten Laune dienen (vgl. Anlage AST 1 zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 3. November 2010, s. Patentamtsakte, sowie Senatsbeschluss vom 24. November 2010, 25 W(pat) 527/10 - Gute Laune, und Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W(pat) 63/04 - Gute Laune; die Beschlüsse sind den Beteiligten mit dem Ladungshinweis vom 12./13. November 2012 als Anlage 2 a, b übermittelt worden, Bl. 175f d. A.).

    Soweit die Markeninhaberin auf aus ihrer Sicht vergleichbare Voreintragungen verwiesen hat, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, abgesehen davon, dass es auch eine Vielzahl anderslautender Entscheidungen gibt (vgl. z. B. Beschluss vom 24. November 2010, 25 W (pat) 527/10 - Gute Laune; Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W (pat) 63/04 - Gute Laune; des weiteren vom DPMA nicht zur Eintragung gebrachte Anmeldungen von "Gute Laune Trinken" und "GUTE LAUNE PREISE").

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Der EuGH betont vielmehr stets, dass die Vorschriften zu den Schutzhindernissen im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen sind, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 25 -27 - Chiemsee; GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel; GRUR 2004, 674, Tz. 68 - Postkantoor; GRUR 2008, 608, Tz. 55 - EUROHYPO; siehe dazu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdn. 5, 59 und 242 mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt auch für das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Tz. 60 - Libertel).

  • BPatG, 24.11.2010 - 25 W (pat) 527/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gute Laune" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Wegen seiner positiven Assoziationen, welche die Wortfolge "gute Laune" beim Verkehr hervorruft, wird diese auch häufig im Rahmen von Slogans bzw. als Schlagwort eingesetzt und bringt zum Ausdruck, dass die so bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zur Herbeiführung bzw. Aufrechterhaltung der guten Laune dienen (vgl. Anlage AST 1 zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 3. November 2010, s. Patentamtsakte, sowie Senatsbeschluss vom 24. November 2010, 25 W(pat) 527/10 - Gute Laune, und Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W(pat) 63/04 - Gute Laune; die Beschlüsse sind den Beteiligten mit dem Ladungshinweis vom 12./13. November 2012 als Anlage 2 a, b übermittelt worden, Bl. 175f d. A.).

    Soweit die Markeninhaberin auf aus ihrer Sicht vergleichbare Voreintragungen verwiesen hat, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, abgesehen davon, dass es auch eine Vielzahl anderslautender Entscheidungen gibt (vgl. z. B. Beschluss vom 24. November 2010, 25 W (pat) 527/10 - Gute Laune; Beschluss des 29. Senats vom 13. Februar 2008, 29 W (pat) 63/04 - Gute Laune; des weiteren vom DPMA nicht zur Eintragung gebrachte Anmeldungen von "Gute Laune Trinken" und "GUTE LAUNE PREISE").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Dies hat der EuGH mehrfach entschieden (ständige Rspr., vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 [Tz 47-51] - BioID; GRUR 2004, 674 [Tz. 42-44] - Postkantoor; GRUR 2004, 428 [Tz. 63] - Henkel).

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017   Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-PP 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so BPatG 26 W (pat) 94/04 = GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12
    Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 [Tz. 18] - Marlene-Dietrich-Bildnis; zuletzt BGH GRUR 2011, 230, Tz. 12 - SUPERgirl; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04

    Lastminit

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 27.09.2007 - 25 W (pat) 175/05
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BPatG, 31.01.2007 - 32 W (pat) 54/05
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Die weitergehende Beschwerde hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, GRUR 2013, 733).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kommt es im Streitfall nicht auf die Frage an, ob Vertrauensschutzerwägungen im Löschungsverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eine Rolle spielen können (vgl. dazu BPatG, GRUR 2013, 733, 736) oder ein durch jahrelange und unbeanstandete Benutzung der Marke geschaffener Besitzstand einer Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft entgegenstehen kann (vgl. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 50 Rn. 33).
  • BPatG, 03.07.2015 - 25 W (pat) 13/14

    Farbmarke Rot - HKS 13 (Sparkassen-Rot)

     Entsprechendes gilt im Löschungsverfahren für eine Marke, die fehlerhaft als originär schutzfähige Marke eingetragen worden ist, wenn im Verfahren Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 MarkenG festgestellt werden und der Markeninhaber sich gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG zur Verteidigung nachträglich auf Verkehrsdurchsetzung zum Zeitpunkt der Entscheidung beruft (st.Rspr., BPatG, Beschlüsse vom 5. November 2013, 24 W (pat) 22/12 - Blätterkatalog; vom 6. März 2013, 25 W (pat) 37/12 = GRUR 2013, 733, 736 - Gute Laune Drops; vom 3. August 2011, 26 W (pat) 164/09 - Löss).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12

    Verfahrensaussetzung: Voraussetzungen bei gleichzeitiger Anhängigkeit eines

    Mit Beschluss vom 10. Januar 2013 (25 W(pat) 37/12) hat das Bundespatentgericht die vom Deutschen Patent- und Markenamt insbesondere für die hier relevanten Waren Bonbons, Süßigkeiten und Süßwaren angeordnete Löschung der Klagemarke bestätigt.
  • BPatG, 13.06.2013 - 30 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "for you" - keine

    Es gibt keinen normierten Ausschlusstatbestand des Vertrauensschutzes, welcher der Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Marke entgegenstehen könnte (vgl. BPatG GRUR 2013, 733, 736 - Gute Laune Drops).
  • BPatG, 09.12.2021 - 25 W (pat) 534/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Papaglück (Wortkombination)" - fehlende

    Darauf, ob der angekündigte Effekt wissenschaftlich belegt ist, kommt es nicht an (vgl. BGH GRUR 2013, 733 Rn. 18 - Gute Laune Drops).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht