Rechtsprechung
OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Trägers der öffentlichen Verwaltung auf Erstattung von auf Basis eines Stundenlohns errechneten Kosten für die Fertigung einer Antragsschrift durch den Gegner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit von Zeitaufwand für die Fertigung von Schriftsätzen durch einen Träger öffentlicher Verwaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Stundenlohn für die öffentliche Verwaltung
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.08.2011 - 317 F 354/10
- OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 316
- MDR 2012, 314
- FamRZ 2012, 1323
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 14.06.1993 - 23 W 246/93
Erstattungsfähigkeit des Aufwandes von Handelsgesellschaften oder juristischen …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2011 - 25 WF 234/11
Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.06.1993 (23 W 246/93 - OLGR Hamm 1993, 315) stützen.
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12
Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem …
Dies gilt auch für eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (OLG Köln FamRZ 2012, 1323;… Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 43). - BFH, 19.08.2014 - X K 2/12
Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten …
Aufwendungen für Post und Telekommunikation könnten daher allenfalls konkret abgerechnet werden (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2011 II-25 WF 234/11, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2012, 316, m.w.N.).