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   OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - I-25 Wx 71/09   

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https://dejure.org/2010,6681
OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - I-25 Wx 71/09 (https://dejure.org/2010,6681)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.2010 - I-25 Wx 71/09 (https://dejure.org/2010,6681)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - I-25 Wx 71/09 (https://dejure.org/2010,6681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung von Vergütungsansprüchen, Anwaltsbetreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Denn hier ist er nicht typisch anwaltlich, d. h. als unabhängiges Organ der Rechtspflege und nicht nur weisungsgebunden tätig geworden (vgl. BGH NJW 2003, 883; Redeker, NJW 2004, 889; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 203 StGB, Rdn. 37), sondern als Betreuer des Betroffenen.
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind dabei solche anzusehen, die ein Hoheitsträger zulässigerweise für sich in Anspruch nimmt (vgl. KG NStZ 1994, 242; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22 Schönke/Schröder/-Eser, StGB, 27. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22), aber auch Aufgaben, die ein Privatrechtssubjekt als "verlängerter Arm des Staates" zur Verwirklichung öffentlicher Interessen wahrnimmt (vgl. BGH NJW 2004, 693, 694; BGH NJW 2007, 2932, 2933; Fischer, a. a. O., § 11 StGB, Rdn. 22 a).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind dabei solche anzusehen, die ein Hoheitsträger zulässigerweise für sich in Anspruch nimmt (vgl. KG NStZ 1994, 242; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22 Schönke/Schröder/-Eser, StGB, 27. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22), aber auch Aufgaben, die ein Privatrechtssubjekt als "verlängerter Arm des Staates" zur Verwirklichung öffentlicher Interessen wahrnimmt (vgl. BGH NJW 2004, 693, 694; BGH NJW 2007, 2932, 2933; Fischer, a. a. O., § 11 StGB, Rdn. 22 a).
  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 21 (10) WF 783/03

    Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 26.01.2004 (NJW 2004, 1464 ff.) betrifft einen anderen Sachverhalt, nämlich die Abtretbarkeit der Gebührenforderung eines Sozialarbeiters, der als Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder bestellt worden war.
  • LG Düsseldorf, 24.09.2009 - 25 T 520/09

    Anspruch eines an der Betreuung einer mittellosen Person weiteren Beteiligten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. September 2009 - 25 T 520/09 - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09
    Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind dabei solche anzusehen, die ein Hoheitsträger zulässigerweise für sich in Anspruch nimmt (vgl. KG NStZ 1994, 242; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22 Schönke/Schröder/-Eser, StGB, 27. Aufl., § 11 StGB, Rdn. 22), aber auch Aufgaben, die ein Privatrechtssubjekt als "verlängerter Arm des Staates" zur Verwirklichung öffentlicher Interessen wahrnimmt (vgl. BGH NJW 2004, 693, 694; BGH NJW 2007, 2932, 2933; Fischer, a. a. O., § 11 StGB, Rdn. 22 a).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

    Denn die zum persönlichen Lebensbereich der Betroffenen gehörenden Daten sind der Betreuerin nicht "als Rechtsanwalt" im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB anvertraut oder bekannt geworden (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1191, 1192; MünchKommStGB/Cierniak/Pohlit 2. Aufl. § 203 Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 7 UF 54/10

    Unwirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs wegen

    Zwar unterlag Rechtsanwältin X nicht der Schweigepflicht des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1191, juris Rdn. 14, 17 f.).

    Dagegen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Abtretung des Vergütungsanspruchs eines gerichtlich bestellten Betreuers gebilligt (FamRZ 2010, 1191).

  • LG Mannheim, 26.07.2021 - 7 Qs 15/21

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses wegen Wegfalls eines

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Betreuerin des Beschuldigten als weitere Erkenntnisquelle herangezogen werden könnte, da ihr kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zusteht und da sie auch nicht unter den Kreis der in § 203 Abs. 2 StGB genannten Personen fällt (BeckOK StGB/Weidemann, § 203 RN 22 ff; ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.01.2010 - 25 Wx 71/09, BeckRS 2010, 1135).
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