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VGH Bayern, 30.05.2005 - 25 ZB 04.2135 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 22.11.2011 - M 2 K 11.4305
Allgemeinverfügung; Gülleausbringungsverbot; Terminsverlegung
Da der 18. November 2011 ein Freitag war und der Verlegungsantrag nicht an die - bekannte - Geschäftsstellennummer, sondern an das zentrale Faxgerät des Gerichts gesendet wurde, musste dem Klägerbevollmächtigten klar sein, dass der Antrag die Richter erst am Montag, also einen Tag vor der mündlichen Verhandlung, erreicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.05.2005, 25 ZB 04.2135, ). - VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft; …
Entsprechende Angaben wären jedoch im Rahmen ihrer prozessualen Mitwirkungspflichten erforderlich gewesen, um die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung zu belegen (vgl. BayVGH vom 30.5.2005 Az. 25 ZB 04.2135).