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   RG, 22.01.1927 - I 25/26   

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https://dejure.org/1927,726
RG, 22.01.1927 - I 25/26 (https://dejure.org/1927,726)
RG, Entscheidung vom 22.01.1927 - I 25/26 (https://dejure.org/1927,726)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1927 - I 25/26 (https://dejure.org/1927,726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann kann der Ankauf von Wertpapieren wegen Irrtums über ihren Kurs angefochten werden? 2. Zur Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens beim Vertragsschlusse (culpa in contrahendo) und bei Anfechtung wegen Irrtums.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 116, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    - die Interessenabwägung aus den auf LGU S. 25/26 unter (3) näher ausgeführten Gründen zugunsten der Beklagten ausfalle, wobei das Landgericht es als von erheblicher Bedeutung erachtet hat, dass die Berichterstattung im Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung zulässig gewesen sei.
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    "Dem einsichtigen Durchschnittshörer kann durch den dargelegten Inhalt der Platten der Eindruck vermittelt werden, der - vom NS-Regime geplante und entfesselte - zweite Weltkrieg sei dem deutschen Volk zum Schutze seines Lebensraums und seiner Rechte entgegen dem Friedenswillen der NS-Machthaber aufgezwungen worden ..." (UA S. 25/26).
  • LG München I, 25.06.2021 - 5 HKO 9171/19

    Rente, Eintragung, Gesellschaft, Immobilienfonds, Kaufpreis, Hauptversammlung,

    Im Vorfeld der Hauptversammlung vom 22.3.2017 erstattete die A... GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden: A...) eine gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes zum 22.3.2017 in Bezug auf die m... AG (Anlage zum Schriftsatz des Antragsgegners vom 12.7.2017, Bl. 25/26 d.A.).

    Die vom Landgericht München I mit Beschluss vom 8.12.2016, Az. 5HK O 20542/16 zur Abfindungsprüferin bestellte P... GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden: P...) gelangte in ihrem Prüfungsbericht vom 6.2.2017 (Anlage zum Schriftsatz des Antragsgegners vom 12.7.2017, Bl. 25/26 d.A.) zu dem Ergebnis, die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 136,- je Stückaktie stelle sich als angemessen dar.

  • VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23
    Dies gilt umso mehr, als er selbst im Rahmen Seite 25/26 seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angegeben hat, dass er im Jahre 2017 ohne seine Ehefrau und die minderjährigen Kinder von der Türkei aus in den Irak zurückgekehrt ist.
  • VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20

    Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf

    Auch sind therapeutische Zentren für Alkohol- und Drogenabhängige vorhanden (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Türkei vom 24.08.2020, Stand: Juni 2020, S. 25/26; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Republik Türkei vom 14.06.2019, Stand: Mai 2019, S. 26).
  • VG Braunschweig, 28.02.2002 - 4 A 353/00

    Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; Ermessensreduzierung;

    Unter dem 6. November 1998 bescheinigten sodann ein praktischer Arzt und eine Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, dass die Klägerin unter einer neurotischen Depression leide und eine Trennung von der betreuenden Familie eine katastrophale Folge und eine Verschlimmerung des psychopathologischen Zustandsbildes hätte (vgl. Bl. 25/26).
  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62

    Wirksamkeit eines Erbvertrages im Falle von Geschäftsunfähigkeit einer Partei

    Gegenstand der vorangehenden Erörterung war die Frage, ob die Bekundungen dieser Zeugin im Lauf ihrer insgesamt drei Vernehmungen (über den einfachen Inhalt ihrer Gespräche mit der Mutter, GA I 170, II 283, vgl. I 25/26) in den vom Sachverständigen angenommenen Sinne (einer Niveausenkung im Geisteszustand der Mutter gegenüber der Zeit vor ihrer Erkrankung, GA II 329) auszulegen seien.
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