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   EuGH, 02.03.1967 - 25/65   

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https://dejure.org/1967,354
EuGH, 02.03.1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,354)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,354)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Simet u.a. / EGKS Hohe Behörde

    SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EGKS, ARTIKEL 39 ABSATZ 3
    1 . VERFAHREN - KLAGEFRIST - ABLAUF - ZUFALL

  • EU-Kommission

    Simet u.a. / EGKS Hohe Behörde

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung und Berechnung der Klagefrist bei verspäteten Klagen; Klagegrund und Klagegegenstand bei Nichtigkeitsklagen gegen die Hohe Behörde nach zwischenzeitlichen Änderungen; Zulässigkeit der Änderung oder Berichtigung von angegebenen Schrottmengen durch die Hohe ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 37 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - KLAGEFRIST - ABLAUF - ZUFALL

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    Dies gelte dann, wenn die betreffenden Entscheidungen in prozessualer, zeitlicher und sachlicher Hinsicht parallel seien (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7), wenn die eine Entscheidung die Folge der anderen sei (vgl. Urteil vom 2. März 1967 in den Rechtssachen 25/65 und 26/65, Simet und Feram/Hohe Behörde, Slg. 1967, 42) oder wenn die streitigen Entscheidungen auf einem komplexen Verwaltungsverfahren beruhten (vgl. Urteil vom 31. März 1965 in den Rechtssache 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148).
  • EuG, 16.11.2018 - T-552/16

    OT / Kommission

    Cette ordonnance se réfère à l'arrêt du 2 mars 1967, Simet et Feram/Haute Autorité (25/65 et 26/65, EU:C:1967:4, point 2).

    D'une part, dans les affaires qui ont donné lieu à l'arrêt du 2 mars 1967, Simet et Feram/Haute Autorité (25/65 et 26/65, EU:C:1967:4, point 2) et à l'ordonnance du 13 avril 2011, Planet/Commission (T-320/09, EU:T:2011:172, point 21), le dispositif de la requête était en contradiction avec ses motifs, en ce sens que les décisions visées étaient différentes.

  • EuG, 16.03.2006 - T-322/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE

    20 Die Haupt- und sogar alleinige Ursache der Verspätung ist somit darin zu sehen, dass die Klageschrift erst sieben Tage nach ihrer Ankunft in Luxemburg in den Besitz des Gerichts gelangte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1967 in den Rechtssachen 25/65 und 26/65, SIMET und FERAM/Hohe Behörde, Slg. 1967, 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    23: - Urteile vom 12. Februar 1960 in der Rechtssache 15/59 (Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11), vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet u. a./Hohe Behörde, Slg. 1967, 42), vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71 (Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579), vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72 (Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417) und vom 22. September 1988 in der Rechtssache 159/86 (Canters/Kommission, Slg. 1988, 4859).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    16: - Die Kommission verweist beispielsweise auf die Urteile vom 31. März 1965 in den verbundenen Rechtssachen 12/64 und 29/64 (Ley/Kommission, Slg. 1965, 107) und vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet und Feram/Hohe Behörde, Slg. 1967, 33).
  • EuG, 28.04.2005 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Streithilfe - Repräsentative Vereinigung - Artikel 116 §

    48 Artikel 45 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes, der eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellt und daher strikt auszulegen ist, gilt für zwingende Verfahrensfristen, deren Ablauf den Verlust des bis dahin einer natürlichen oder juristischen Person eröffneten Klagerechts (Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65, Simet u. a./Hohe Behörde, Slg. 1967, 42, 56) oder eines Rechts, einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer zu stellen (Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 22. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93, TWD Textilwerke Deggendorf/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 03.02.2021 - T-17/19

    Moi/ Parlament

    Da das Parlament den genannten Antrag ermitteln und ausführlich darauf antworten konnte, ist davon auszugehen, dass sich der Nichtigkeitsantrag ebenfalls auf den Beschluss des Präsidenten über die Belästigung bezieht, auch wenn dieser Beschluss in der Beschreibung des Klagegegenstands in der Klageschrift nicht förmlich enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 1967, Simet und Feram/Hohe Behörde, 25/65 und 26/65, EU:C:1967:4, S. 56 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1978 - 106/77

    Staatliche Finanzverwaltung gegen S.p.A. Simmenthal. - Nichtanwendung eines gegen

    Dazu heißt es im Urteil der Rechtssache 6/64, das Gemeinschaftsrecht könne nicht je nach der nachträglichen innerstaatlichen Gesetzgebung von einem Staat zum anderen verschiedene Geltung haben; in einem Beschluß zur Rechtssache 9/65 (Acciaierie San Michele/Hohe Behörde der EGKS, Urteil vom 2. März 1967, Slg. 1967, S. 39) wird betont, der Vertrag könne nicht für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche rechtliche Wirkungen haben, notwendig sei eine vollständige und einheitliche Anwendung des Vertrages.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG

    16 - Siehe etwa Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 1967, SIMET/Hohe Behörde (C-25/65, Slg. 1967, 42, 56), Beschluss vom 5. März 1993, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission (C-102/92, Slg. 1993, I-801, Randnr. 20), Urteil Bayer/Kommission, zitiert in Fn.15, Randnr. 32.
  • EuG, 21.03.2002 - T-218/01

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

    Die Umstände des vorliegenden Falles können daher nicht mit denen verglichen werden, die zum Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1967 in den Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet und Feram/Hohe Behörde, Slg. 1967, 42) führten, auf das sich die Klägerin beruft.
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.1967 - 25/65   

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https://dejure.org/1967,596
EuGH, 26.05.1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,596)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,596)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - 25/65 (https://dejure.org/1967,596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 15.09.2004 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Nach Artikel 92 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts und der Rechtsprechung zu Artikel 74 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes (Beschluss des Gerichtshofes vom 26. Mai 1967 in der Rechtssache 25/65, SIMET/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1967, 149), dessen Wortlaut Artikel 92 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts entspreche, könne aber nur eine "bestrittene" Kostenforderung Gegenstand eines Verfahrens vor dem Gericht sein.
  • EuGH, 09.11.2017 - C-586/15

    Nestlé Unternehmungen Deutschland/ Lotte - Kostenfestsetzung - Offensichtliche

    Deshalb ist zu prüfen, ob am Tag der Antragstellung Streitigkeiten über die erstattungsfähigen Kosten bestanden und ob die Parteien versucht haben, sich über etwaige streitige Beträge zu einigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 26. Mai 1967, Simet/Hohe Behörde, 25/65-DEPE, EU:C:1967:13; vom 20. Mai 2010, Tetra Laval/Kommission, C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:280, Rn. 7, 22 und 23, sowie vom 13. Mai 2015, Goldsteig Käsereien Bayerwald/HABM, T-47/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:316, Rn. 11).
  • EuG, 13.05.2015 - T-47/13

    Goldsteig Käsereien Bayerwald / OHMI - Vieweg (goldstück) - Verfahren -

    So kann der oben in Rn. 5 wiedergegebene Wortlaut des Schreibens der Klägerin vom 22. Oktober 2014 nicht als Bestreiten der erstattungsfähigen Kosten aufgefasst werden, da die Klägerin weder die Höhe noch die Liquidierung dieser Kosten bestreitet, sondern nur eine Entscheidung des Gerichts verlangt, um die Zahlung des von der Streithelferin verlangten Betrags vornehmen zu können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Mai 1967, Simet u. a./Hohe Behörde, 25/65 DEP, Slg, EU:C:1967:13).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.01.1968 - V 25/65   

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https://dejure.org/1968,1497
BFH, 25.01.1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Treu und Glauben - Einspruchsverfahren - Aufgabe unrichtig erkannter Rechtsauffassung - Organschaft - Wirtschaftliche Eingliederung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 46
  • BStBl II 1968, 421
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.12.1962 - V 27/60 U

    Erfordernis einer einheitlichen Willensbildung für eine Unternehmereinheit -

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Ein solches Unterordnungsverhältnis (= Abhängigkeitsverhältnis) hat der Senat in ständiger Rechtsprechung u. a. dann angenommen, wenn die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft (sogenannte Betriebs-Kapitalgesellschaft) zu dem Zwecke gegründet haben, daß diese mit dem von der Personengesellschaft gepachteten Anlagevermögen das Unternehmen fortführt und der Personengesellschaft (sogenannte Besitz-Personengesellschaft) nur noch die Verwaltung des verpachteten Anlagevermögens obliegt (vgl. Urteile des BFH V 81/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 209, BStBl III 1961, 343, und V 27/60 U vom 6. Dezember 1962, BFH 76, 301, BStBl III 1963, 107).
  • BFH, 28.01.1965 - V 126/62 U

    Umsatzsteuerbefreiung zweier als Unternehmereinheit bestehenden Gesellschaften

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Außerdem hat der Senat entschieden, daß sich an der Abhängigkeit der Betriebs-Kapitalgesellschaft von der Besitz-Personengesellschaft auch dann nichts ändert, wenn das beiderseitige Recht, das Pachtverhältnis zu kündigen, auf viele Jahre hinaus ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des BFH V 126/62 U vom 28. Januar 1965, BFH 81, 678, BStBl III 1965, 243).
  • BFH, 13.04.1961 - V 81/59 U

    Vorliegen einer Unternehmenseinheit zwischen einer Kommanditgesellschaft und

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Ein solches Unterordnungsverhältnis (= Abhängigkeitsverhältnis) hat der Senat in ständiger Rechtsprechung u. a. dann angenommen, wenn die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft (sogenannte Betriebs-Kapitalgesellschaft) zu dem Zwecke gegründet haben, daß diese mit dem von der Personengesellschaft gepachteten Anlagevermögen das Unternehmen fortführt und der Personengesellschaft (sogenannte Besitz-Personengesellschaft) nur noch die Verwaltung des verpachteten Anlagevermögens obliegt (vgl. Urteile des BFH V 81/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 209, BStBl III 1961, 343, und V 27/60 U vom 6. Dezember 1962, BFH 76, 301, BStBl III 1963, 107).
  • BFH, 08.02.1955 - V 162/52 S

    Bildung einer Unternehmereinheit - Möglichkeit einer Unternehmereinheit zwischen

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Erstmalig mit Schreiben vom ... machte die Steuerpflichtige unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 162/52 S vom 8. Februar 1955 (BFH 60, 294, BStBl III 1955, 113) geltend, daß zwischen ihr und der GmbH Unternehmereinheit bestehe und infolgedessen die von der GmbH an sie gezahlten Pacht- und Lizenzentgelte nicht der Umsatzsteuer unterlägen.
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Schon die bloße Möglichkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages gibt dem Vermieter oder Pächter eine beherrschende Stellung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421, 422).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die bloße Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zu kündigen und der beherrschten Gesellschaft damit die Betriebsgrundlage zu entziehen, ausreichend ist, auch wenn die ordentliche Kündigung auf Jahrzehnte hinaus ausgeschlossen ist, also lediglich eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommt, deren Voraussetzungen erst noch eintreten müssen (BFHE 81, 678; BFHE 92, 46).

    In früheren Entscheidungen neigte der BFH dazu, dieser Tatsache erhebliche Bedeutung beizumessen, also letztlich aus der finanziellen Eingliederung auf eine organisatorische Eingliederung zu schließen (BFHE 89, 402; BFHE 92, 46), allerdings waren in beiden Fällen weitere Indizien für eine organisatorische Eingliederung gegeben.

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • BFH, 01.04.1998 - V B 108/97

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung

    Der BFH hat bereits entschieden, daß im Falle der Betriebsaufspaltung schon die bloße Möglichkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses dem Vermieter oder Pächter eine beherrschende Stellung gibt, auch wenn ein langfristiger, grundsätzlich nicht kündbarer Vertrag besteht,(vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1965 V 126/62 U, BFHE 81, 678, BStBl III 1965, 243 --dreißigjährige Unkündbarkeit eines Pachtvertrages--; vom 25. Januar 1968 V 25/651 BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421; in BFHE 172, 541 , BStBl II 1994, 129).
  • BFH, 17.08.1994 - V B 147/92

    Vorliegen einer Organgesellschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes - Berichtigung von

    Die finanzielle und organisatorische Eingliederung ergebe sich daraus, daß der Kläger im Streitjahr 90 % der Geschäftsanteile an der GmbH gehalten habe und daß er der alleinvertretungsberechtigte, von den Bestimmungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer der GmbH gewesen sei, während der andere Gesellschafter nur eine beschränkte Geschäftsführungsbefugnis innegehabt habe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421).
  • FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94

    Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die

    Durch eine solche Meinungsäußerung im Einspruchsverfahren ist das FA grundsätzlich nicht in seiner Entscheidung gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BStBl II 1968, 421).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 91/82

    Voraussetzungen der Eingangsabgabenfreiheit eines Schiffes

    Er kann nicht verlangen, daß die Finanzverwaltung von der im Gesetz vorgesehenen Änderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht und an einer als unrichtig erkannten Rechtsauffassung festhält (BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, 48, BStBl II 1968, 421).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.10.1968 - I 25/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,7514
BFH, 09.10.1968 - I 25/65 (https://dejure.org/1968,7514)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1968 - I 25/65 (https://dejure.org/1968,7514)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1968 - I 25/65 (https://dejure.org/1968,7514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 548
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 11.07.1969 - III 136/65

    Abziehbarkeit der bei einer Übernahme des gesamten Bestandes an

    Die nach dem Urteil des I. Senats I 25/65 vom 9. Oktober 1968 (BFH 93, 548, BStBl II 1969, 26) bei der Übernahme des gesamten Bestandes an Versicherungsverträgen eines bestimmten Versicherungszweiges einschließlich der Aktivwerte in der Steuerbilanz der übernehmenden Versicherungsgesellschaft gebildete Rückstellung kann bei der Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens dieser Gesellschaft nicht als Betriebsschuld im Sinne des § 62 Abs. 1 BewG i.d.F. vor dem BewG 1965 abgezogen werden.

    Zusammenfassung: Die nach dem Urteil des I. Senats I 25/65 vom 9. Oktober 1968 (BFH 93, 548, BStBl II 1969, 26) bei der Übernahme des gesamten Bestandes an Versicherungsverträgen eines bestimmten Versicherungszweiges einschließlich der Aktivwerte in der Steuerbilanz der übernehmenden Versicherungsgesellschaft gebildete Rückstellung kann bei der Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens dieser Gesellschaft nicht als Betriebsschuld im Sinne des § 62 Abs. 1 BewG i.d.F. vor dem BewG 1965 abgezogen werden.

    Nachdem der I. Senat in dem zur Körperschaftsteuer ergangenen Urteil I 25/65 vom 9. Oktober 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 548 - BFH 93, 548 -, BStBl II 1969, 26) diese Einwendungen als unbegründet erklärt hat, hat die Klägerin ihren Revisionsantrag eingeschränkt.

    Der I. Senat hat allerdings in dem Urteil I 25/65 (a.a.O.) die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen, weil er der Auffassung war, daß die in der Handelsbilanz zum 31. Dezember 1953 gebildete sogenannte "Deckungsrückstellung" nicht in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen sei, sondern in Höhe von 174.062,00 DM weiter bestehen bleiben könne.

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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 11.03.1965 - A 25/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,12841
VG Oldenburg, 11.03.1965 - A 25/65 (https://dejure.org/1965,12841)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11.03.1965 - A 25/65 (https://dejure.org/1965,12841)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11. März 1965 - A 25/65 (https://dejure.org/1965,12841)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1966 - 25/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,5947
Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1966 - 25/65 (https://dejure.org/1966,5947)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.12.1966 - 25/65 (https://dejure.org/1966,5947)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - 25/65 (https://dejure.org/1966,5947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Società Industriale Metallurgica di Napoli (Simet) und Acciaierie e Ferriere di Roma (Feram) gegen Hohe Behörde der EGKS.

  • EU-Kommission

    Società Industriale Metallurgica di Napoli (Simet) und Acciaierie e Ferriere di Roma (Feram) gegen H

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 01.09.1965 - I 25-28/65, I 25/65, I 26/65, I 27/65, I 28/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,11454
FG Hessen, 01.09.1965 - I 25-28/65, I 25/65, I 26/65, I 27/65, I 28/65 (https://dejure.org/1965,11454)
FG Hessen, Entscheidung vom 01.09.1965 - I 25-28/65, I 25/65, I 26/65, I 27/65, I 28/65 (https://dejure.org/1965,11454)
FG Hessen, Entscheidung vom 01. September 1965 - I 25-28/65, I 25/65, I 26/65, I 27/65, I 28/65 (https://dejure.org/1965,11454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

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