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   EuGH, 18.10.1977 - 25/68   

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EuGH, 18.10.1977 - 25/68 (https://dejure.org/1977,566)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.1977 - 25/68 (https://dejure.org/1977,566)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - 25/68 (https://dejure.org/1977,566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Schertzer / Parlament

    BEAMTE - SONSTIGE BEDIENSTETE - BEDIENSTETE AUF ZEIT - FÜR DIE AUSÜBUNG EINER TÄTIGKEIT BEI EINER FRAKTION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS EINGESTELLTE BEDIENSTETE - VERTRAG AUF UNBESTIMMTE DAUER - KÜNDIGUNGSKLAUSEL - KÜNDIGUNG DES VERTRAGES - NICHT VORGESCHRIEBENE ...

  • EU-Kommission

    Schertzer / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Begründung der einseitigen Beendigung eines Beschäftigungsvertrages; Verweisung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf das Beamtenstatut; Beendigung der Tätigkeit als Verwaltungssekretär einer Fraktion des ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - SONSTIGE BEDIENSTETE - BEDIENSTETE AUF ZEIT - FÜR DIE AUSÜBUNG EINER TÄTIGKEIT BEI EINER FRAKTION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS EINGESTELLTE BEDIENSTETE - VERTRAG AUF UNBESTIMMTE DAUER - KÜNDIGUNGSKLAUSEL - KÜNDIGUNG DES VERTRAGES - NICHT VORGESCHRIEBENE ...

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Wird zitiert von ... (26)

  • EuG, 08.09.2009 - T-404/06

    ETF / Landgren - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

    Das Gericht für den öffentlichen Dienst hat ausgeführt, dass der Gerichtshof jedoch im Urteil vom 18. Oktober 1977, Schertzer/Parlament (25/68, Slg. 1977, 1729, Randnrn.

    Die ETF beruft sich hierbei auf die Urteile Schertzer/Parlament und Speybrouck/Parlament (oben in Randnr. 38 angeführt), aus denen hervorgehe, dass die Entscheidungen über die Kündigung von Zeitbedienstetenverträgen nicht begründet zu werden brauchten.

    Da ferner die Erwägungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst nicht auf den Fall übertragbar erschienen, in dem der Zeitbedienstete seinen Beschäftigungsvertrag einseitig kündige, verletze das angefochtene Urteil den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien, der sich aus den BSB und aus der Rechtsprechung ergebe, nach der beide Vertragsparteien zu einer einseitigen Kündigung berechtigt seien (Urteil Schertzer/Parlament, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 47).

  • EuG, 23.01.2002 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    94 und 95) und als die Fraktion die einseitige Beendigung des Anstellungsvertrags beschließen könne, wenn dieses gegenseitige Vertrauen erschüttert sei (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, und des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-123/95, B/Parlament, Slg. ÖD 1997, I-A-245 und II-697, Randnr. 73).

    Es ist zwar richtig, dass die Aufgaben des Generalsekretärs einer Fraktion, wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, eine Tätigkeit mit ganz besonderen Merkmalen darstellen (in diesem Sinne Urteil Schertzer/Parlament, zitiert in Randnr. 37, Randnr. 45) und dass das gegenseitige Vertrauen ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Abordnung eines Beamten zu einer Fraktion ist (vgl. hinsichtlich der Einstellung eines Bediensteten durch eine Fraktion UrteileSpeybrouck/Parlament, zitiert in Randnr. 37, Randnrn. 94 und 95, und B/Parlament, zitiert in Randnr. 37, Randnrn. 72 und 73).

  • EuG, 29.05.1991 - T-12/90

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach eine Klage bei Nichtbeachtung der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgesetzten Fristen dennoch zulässig sein könne, wenn der Kläger sich in entschuldbarer Weise über den Fristbeginn geirrt habe (Urteile vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, 1620).

    28 Nach Auffassung des Gerichts ist vorab die Tragweite des Begriffs des entschuldbaren Irrtums zu klären, der gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68 (Schertzer, a. a. O.) in Ausnahmefällen die Erhaltung des Klagerechts nach Ablauf der Klagefrist bewirken kann.

  • EuGöD, 26.10.2006 - F-1/05

    Landgren / ETF - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer -

    Die Beklagte macht geltend, dass es allgemein weder in den BSB noch im Beschäftigungsvertrag der Klägerin eine Rechtsgrundlage gebe, wonach die Beklagte zur Begründung der Kündigungsentscheidung verpflichtet sei (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 1977, Schertzer/Parlament, 25/68, Slg. 1977, 1729, und des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 1992, Speybrouck/Parlament, T-45/90, Slg. 1992, II-33).

    Der Gerichtshof ist zwar im Urteil Schertzer/Parlament (Randnrn. 38 bis 40) hinsichtlich der Beendigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit aufgrund von Art. 47 BSB in der für den damaligen Sachverhalt geltenden Fassung zu einem anderen Ergebnis gelangt.

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Die genannte Beschränkung stehe nämlich im Widerspruch zu der vom Gericht angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613), wonach es ausreiche, konkret zu prüfen, ob der fragliche Irrtum über eine Frist entschuldbar sei.
  • EuGH, 01.08.2022 - C-74/22

    Soudal und Esko-Graphics/ Magnetrol und Kommission

    Dagegen kann diese Entschuldbarkeit in einer Ausnahmesituation anerkannt werden, in der die betroffene Partei aufgrund des Verhaltens eines Organs und angesichts der Formulierung der anwendbaren Vorschriften mit einer tatsächlichen Unsicherheit konfrontiert war, etwa hinsichtlich der Identität der anfechtbaren Handlung oder der Fristen, innerhalb derer gegen diese Handlung ein Rechtsbehelf einzulegen war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 1977, Schertzer/Parlament, 25/68, EU:C:1977:158, Rn. 19, und vom 5. April 1979, 0rlandi/Kommission, 117/78, EU:C:1979:109, Rn. 11).
  • EuG, 22.11.1990 - T-54/89

    Frau V. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Bedienstete auf Zeit -

    43 Das Parlament führt hiergegen die Artikel 47 und 48 der Beschäftigungsbedingungen sowie das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68 ( Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729 ) an, um darzutun, daß ein Bediensteter auf Zeit wie die Klägerin, dessen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden könne, keine gesicherte Stellung habe.

    48 Was die Entlassungsentscheidung betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß die Artikel 47 und 48 der Beschäftigungsbedingungen der einseitigen Beendigung des unbefristeten Beschäftigungsvertrags eines Bediensteten auf Zeit ohne Angabe von Gründen nicht entgegenstehen ( Urteil vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer, a. a. O.).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-111/02

    Parlament / Reynolds

    53 Bei einem Beamten wie Herrn Reynolds, der abgeordnet wurde, um bei einer Fraktion des Parlaments die Aufgaben des Generalsekretärs wahrzunehmen, steht fest, dass er für eine besondere, im Wesentlichen politische Aufgabe eingestellt wurde (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1981 - 25/80

    Alain de Briey gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Kündigung des

    Dies könnte nahelegen, die Kündigung als die normale Art der Beendigung solcher Dienstverhältnisse anzusprechen und dafür nicht nur keine Begründung zu verlangen - was in der Rechtsprechung (Rechtssache 25/68, Andre Schertzer/Parlament, Urteil vom 18. Oktober 1977, Slg. 1977, 1729) schon geschehen ist -, sondern auch auf jedwede sachliche Rechtfertigung zu verzichten.

    Ich denke dabei weniger an den in der Rechtssache 25/68 - Schertzer - (Slg. 1977, 1729, 1743) behandelten Fall, in dem es um eine Einstellung für im wesentlichen politische Aufgaben ging und wo deshalb zur Auflösung des von vornherein deutlich instabilen Beschäftigungsverhältnisses gesagt werden konnte, der Bedienstete habe sich angesichts der besonderen Merkmale seiner Tätigkeit der politischen Faktoren und Risiken bewußt sein müssen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

    51 - In den Urteilen vom 18. Oktober 1977, Schertzer/Parlament (25/68, Slg. 1977, 1729, Randnrn. 38 bis 40), und vom 19. Juni 1992, V./Parlament (C-18/91 P, Slg. 1992, I-3997, Randnr. 39), hat der Gerichtshof in Bezug auf die einseitige Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit ausgeführt, dass eine solche Kündigung, die in Art. 47 Abs. 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten ausdrücklich vorgesehen ist und bei der die zuständige Stelle über ein weites Ermessen verfügt, ihre Rechtfertigung im Beschäftigungsvertrag findet und daher nicht begründet werden muss.
  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

  • EuGH, 19.06.1992 - C-18/91

    V. / Parlament

  • EuG, 04.06.2013 - T-213/12

    Elitaliana / Eulex Kosovo - Nichtigkeitsklage - Ausschreibung öffentlicher

  • EuGöD, 11.04.2016 - F-41/15

    FN u.a. / CEPOL

  • EuGöD, 16.07.2015 - F-116/14

    Murariu / AEAPP

  • EuG, 02.12.2008 - T-471/04

    Karatzoglou / EAR

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-111/02

    Parlament / Reynolds

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-193/01

    Pitsiorlas / Rat und EZB

  • EuG, 14.02.2001 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB

  • EuG, 08.02.2019 - T-817/17

    Schokker/ EASA

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche

  • EuGH, 27.10.1981 - 783/79

    Venus u.a. / Kommission

  • EuG, 06.02.2019 - T-461/17

    TN/ ENISA

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 257/85

    C. Dufay gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1984 - 346/82

    Pierre Favre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bediensteter auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1988 - 23/87

    Mareile Aldinger, verheiratete Tziovas, und Gabriella Virgili, verheiratete

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 21.02.1968 - I 25/68   

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FG Baden-Württemberg, 21.02.1968 - I 25/68 (https://dejure.org/1968,11942)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1968 - I 25/68 (https://dejure.org/1968,11942)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1968 - I 25/68 (https://dejure.org/1968,11942)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1977 - 25/68   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1977 - 25/68 (https://dejure.org/1977,4601)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. September 1977 - 25/68 (https://dejure.org/1977,4601)
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