Rechtsprechung
EuGH, 06.05.1986 - 25/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Nuovo Campsider / Kommission
UNTÄTIGKEITSKLAGE - AUFFORDERUNG AN DAS ORGAN , TÄTIG ZU WERDEN - VORAUSSETZUNGEN - KLARER UND DEUTLICHER ANTRAG
- EU-Kommission
Nuovo Campsider / Kommission
- Wolters Kluwer
Erlass von Maßnahmen zur Regularisierung des Schrottmarkts; Verfahren vor Erhebung einer Untätigkeitsklage
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 8; ; EGKS-Vertrag Art. 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGKS-Vertrag Art. 8; EGKS-Vertrag Art. 35
UNTÄTIGKEITSKLAGE - AUFFORDERUNG AN DAS ORGAN , TÄTIG ZU WERDEN - VORAUSSETZUNGEN - KLARER UND DEUTLICHER ANTRAG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Untätigkeitsklage, Artikel 35 EGKS-Vertrag - Nichtergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung der Schrottversorgung der Elektronenstahlwerke.
Verfahrensgang
- EuGH, 06.03.1985 - 25/85
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85
- EuGH, 06.05.1986 - 25/85
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 11.12.2014 - T-102/13
Heli-Flight / EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen …
Die Rechtsprechung verlangt nämlich, dass aus dem Antrag hervorgehen muss, dass das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle mit ihm zu einer Stellungnahme gezwungen werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission, 81/85 und 119/85, Slg, EU:C:1986:234, Rn. 15, …und Beschluss vom 30. April 1999, Pescados Congelados Jogamar/Kommission, T-311/97, Slg, EU:T:1999:89, Rn. 35) und dass er der Vorbereitung eines Streitverfahrens dienen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1961, Elz/Hohe Behörde, 22/60 und 23/60, EU:C:1961:17, S. 357, 375; vom 6. Mai 1986, Nuovo Campsider/Kommission, 25/85, Slg, EU:C:1986:195, Rn. 8, …und Beschluss Pescados Congelados Jogamar/Kommission, EU:T:1999:89, Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-107/91
Empresa Nacional de Urânio SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(14) ° Siehe insbesondere Urteil vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 17/57 (De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1959, 11), Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513), insbesondere Nr. 3.1, und Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 25/85 (Nuovo Campsider/Kommission, Slg. 1986, 1531), insbesondere Nr. 6, sowie Randnr. 8 des entsprechenden Urteils, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß der Erhebung einer Untätigkeitsklage eine förmliche Befassung der Kommission vorausgehen muß und daß der Zweck dieser Befassung so präzisiert werden muß, daß erkennbar ist, welche Entscheidung die Kommission nach dem Gemeinschaftsrecht hätte treffen sollen (Hervorhebung von mir).(15) ° Urteil Nuovo Campsider/Kommission, a. a. O., Randnr. 8.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91
Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen …
(8) ° Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 25/85 (Nuovo Campsider, Slg. 1986, 1531, Randnr. 8) und Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in derselben Rechtssache, a. a. O., insbesondere 1535 f. - EuG, 10.07.2001 - T-191/00
Edlinger / Kommission
Die Kommission weist in ihrer Einrede der Unzulässigkeit zunächst darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Erhebung einer Untätigkeitsklage eine förmliche Befassung des beklagten Organs vorausgehen müsse, aus der hervorgehe, welchen Beschluss es dem Kläger zufolge nach dem Gemeinschaftsrecht hätte treffen sollen (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 25/85, Nuovo Campsider/Kommission, Slg. 1986, 1531, Randnr. 8).
Rechtsprechung
EuGH, 06.03.1985 - 25/85 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Nuovo Campsider / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Nuovo Campsider / Kommission
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Erlasses einstweiliger Maßnahmen durch den EuGH; Ausfuhr von Schrott in Drittländer; Verpflichtung der Kommission zum Ausspruch von Empfehlungen; Nachfrage in den Vereinigten Staaten nach Schrott; Regelung der Schrottausfuhr durch die Gemeinschaft; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN
Verfahrensgang
- EuGH, 06.03.1985 - 25/85 R
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85
- EuGH, 06.05.1986 - 25/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.11.1956 - 8/55
Fédération Charbonnière de Belgique gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 06.03.1985 - 25/85
Sie habe damit einen schwerwiegenden Mangel an Voraussicht oder Umsicht gezeigt, der einer Verkennung des gesetzlichen Zwecks gleichkomme, zu dem der EGKS-Vertrag ihr ihre Befugnisse einräume; diese Verkennung stelle einen Ermessensmißbrauch dar (Urteil vom 29. November 1956 in der Rechtssache 8/55, Fédéchar, Sig.
Rechtsprechung
FG Saarland, 14.02.1986 - I 25/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1986, 1406
Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 04.12.1985 - II-V 25/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Nuovo Campsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Untätigkeitsklage, Artikel 35 EGKS-Vertrag - Nichtergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung der Schrottversorgung der Elektronenstahlwerke
Verfahrensgang
- EuGH, 06.03.1985 - 25/85
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85
- EuGH, 06.05.1986 - 25/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.10.1970 - 75/69
Hake / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85
Da der Kläger bei der Kommission nicht konkret bezeichnete Maßnahmen beantragt habe, habe er die Entscheidung in Wirklichkeit vollständig in das Ermessen der Kommission gestellt (Rechtssache 75/69, Hake, Slg. 1970, 901).Der Gegenstand der vorherigen Befassung muß es ermöglichen, "mit ausreichender Bestimmtheit Mutmaßungen über den Inhalt [der] Entscheidung anzustellen", die die Kommission treffen sollte (…Rechtssachen 21 bis 26/61, Meroni, a. a. O., 165; vgl. ferner die Rechtssachen 24 und 34/58, Chambre syndicale de la sidérurgie de l'Est de la France, Sig. 1960, 591, insb. 625 f.), oder die "konkret bezeichneten ... Maßnahmen" festzustellen, die sie nach dem Willen des Klägers treffen soll, oder den Inhalt der von ihr zu treffenden Maßnahmen zu ermitteln (Rechtssache 75/69, Hake, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 06.07.1971 - 59/70
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1986 - 25/85
In Wirklichkeit ist anzunehmen, daß der "an den Ablauf einer Zweimonatsfrist geknüpften Fiktion einer stillschweigenden ablehnenden Entscheidung" (Rechtssache 59/70, Niederlande, Slg. 1971, 639, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).