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   OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - I-3 Wx 250/09, I-3 Wx 251/09, 3 Wx 250/09, 3 Wx 251/09   

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https://dejure.org/2010,15024
OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - I-3 Wx 250/09, I-3 Wx 251/09, 3 Wx 250/09, 3 Wx 251/09 (https://dejure.org/2010,15024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2010 - I-3 Wx 250/09, I-3 Wx 251/09, 3 Wx 250/09, 3 Wx 251/09 (https://dejure.org/2010,15024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - I-3 Wx 250/09, I-3 Wx 251/09, 3 Wx 250/09, 3 Wx 251/09 (https://dejure.org/2010,15024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1105
  • FGPrax 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Als schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind angesehen worden: Abschiebungshaft (BVerfG NJW 2002, 2456), Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung (BVerfG NJW 1997, 2163), polizeilicher Unterbindungsgewahrsam (BVerfG NJW 1999, 3773), vorläufige Unterbringung (BVerfG NJW 1998, 2432) und in Familiensachen insbesondere ein rechtswidriger Eingriff in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).

    Damit wird die Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 2456 zur Abschiebungshaft) aufgegriffen, nach der ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles fortbestehen kann, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (Zöller-Feskorn 28. Auflage FamFG § 62 Rdz. 1).

  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Als schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind angesehen worden: Abschiebungshaft (BVerfG NJW 2002, 2456), Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung (BVerfG NJW 1997, 2163), polizeilicher Unterbindungsgewahrsam (BVerfG NJW 1999, 3773), vorläufige Unterbringung (BVerfG NJW 1998, 2432) und in Familiensachen insbesondere ein rechtswidriger Eingriff in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Sieht man durch die mit Schrift des Notars vom 10. Dezember 2009 mitgeteilte Einreichung der Unterlagen die Auflagen aus der Zwischenverfügung als erfüllt und damit die Hauptsache nach zulässiger Einlegung des Rechtsmittels als erledigt an, so ist dieses mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden (BGH NJW 1982, 2505; Zöller-Feskorn, a.a.O. Rdz. 4), weil es an einem berechtigten Feststellungsinteresse fehlt.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Als schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind angesehen worden: Abschiebungshaft (BVerfG NJW 2002, 2456), Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung (BVerfG NJW 1997, 2163), polizeilicher Unterbindungsgewahrsam (BVerfG NJW 1999, 3773), vorläufige Unterbringung (BVerfG NJW 1998, 2432) und in Familiensachen insbesondere ein rechtswidriger Eingriff in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Als schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind angesehen worden: Abschiebungshaft (BVerfG NJW 2002, 2456), Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung (BVerfG NJW 1997, 2163), polizeilicher Unterbindungsgewahrsam (BVerfG NJW 1999, 3773), vorläufige Unterbringung (BVerfG NJW 1998, 2432) und in Familiensachen insbesondere ein rechtswidriger Eingriff in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
    Als schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind angesehen worden: Abschiebungshaft (BVerfG NJW 2002, 2456), Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Anordnung (BVerfG NJW 1997, 2163), polizeilicher Unterbindungsgewahrsam (BVerfG NJW 1999, 3773), vorläufige Unterbringung (BVerfG NJW 1998, 2432) und in Familiensachen insbesondere ein rechtswidriger Eingriff in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).
  • LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15

    Teilkaskoversicherung: Deckungsschutz für Kraftfahrzeugschäden bei einem

    Eine vermittelnde Ansicht nimmt an, dass zumindest wenn von außen kein auffallendes Gepäckstück sichtbar sei, die Absicht, alles "Stehlenswerte" mitzunehmen und damit auch versicherte Teile, unterstellt werden könne (LG Aurich, Urteil vom 11.12.2009 - 251/09 - VersR 2010, 1178; ähnlich Stadler in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherungsrecht, 18. Auflage 2010, AKB A N. 2.2. Rn. 75).
  • OLG Schleswig, 03.07.2020 - 15 UF 4/20

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Anordnung nach dem

    Die Antragsgegnerin hat daraufhin zulässigerweise ihren Beschwerdeantrag in einen Feststellungsantrag nach § 62 FamFG geändert (vgl. BGH, a.a.O.) und zulässigerweise hilfsweise ihre Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGH, FGPrax 2012, 228 ; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 116 am Ende).
  • BPatG, 11.08.2011 - 26 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EURO LEERGUT (Wort-Bild-Marke)"

    betreffend die Marke 300 23 021.4 S 251/09 Lösch.
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Anwendung für das Grundbuchverfahren nicht ausgeschlossen ist und der deshalb in Ermangelung einer eigenständigen Regelung im Grundbuchverfahren prinzipiell Anwendung findet (OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 116 = NJW-RR 2010, 1105 = Rpfleger 2010, 261), spricht das Beschwerdegericht, wenn sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt hat, auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
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