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   EuGH, 15.01.1985 - 253/83   

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EuGH, 15.01.1985 - 253/83 (https://dejure.org/1985,2695)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 253/83 (https://dejure.org/1985,2695)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 253/83 (https://dejure.org/1985,2695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kupferberg / Hauptzollamt Mainz

    STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - NATIONALES BRANNTWEINMONOPOL - SENKUNG DES VERKAUFSPREISES - VEREINBARKEIT MIT DEM EWG-VERTRAG UND DEN ABKOMMEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND PORTUGAL SOWIE SPANIEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Kupferberg / Hauptzollamt Mainz

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage nach der Auslegung der Art. 37 und 95 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung des Art. 3 Abkommen zwischen der EWG und Spanien sowie Art. 21 Abs. ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 37; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; BranntwMonG § 152 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - NATIONALES BRANNTWEINMONOPOL - SENKUNG DES VERKAUFSPREISES - VEREINBARKEIT MIT DEM EWG-VERTRAG UND DEN ABKOMMEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND PORTUGAL SOWIE SPANIEN - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Was die wirtschaftliche Diskriminierung angehe, so habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen II, Slg. 1979, S. 935) die hier einschlägigen Grundsätze bereits klar herausgearbeitet: Eine derartige Diskriminierung läge nur dann vor, wenn das Monopol im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten anomal niedrige Preise praktiziert hätte.

    Dieser Argumentation könne nicht das Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen II, Slg. 1979, S. 935) entgegengehalten werden, in dem der Gerichtshof einen Kausalzusammenhang zwischen der Höhe der Beihilfe, die dem Erzeuger in Form eines garantierten Übernahmepreises gewährt werde, und dem Verkaufspreis aufgrund der Zwischenschaltung des Monopols verneint habe.

    Selbst wenn man der Auffassung sein sollte, daß sich die Herabsetzung des Verkaufspreises nicht auf den Steueranteil, sondern auf den Warenpreis beziehe, greife im vorliegenden Fall die Überlegung des Gerichtshofes im Urteil vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen II, Slg. 1979, S. 935, Randnr. 13 der Entscheidungsgründe) nicht ein.

    dem Urteil vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen II, Slg. 1979, S. 935) bereits beantwortet worden.

    - Die Firma Kupferberg versuche mit folgender Argumentation zu einer anderen als der aus dem Urteil Hansen II folgenden Lösung zu kommen: In dem Zeitraum vom 23. Februar bis 18. März 1976 seien die höheren Ankaufspreise der Monopolverwaltung durch keine Beihilfe abgesichert gewesen, so daß die Monopolverwaltung zwecks Vermeidung eines Konkurses gezwungen gewesen sei, die bei ihr entstehende und von ihr abzuführende Branntweinsteuer um die Differenz zwischen dem Übernahmepreis und dem Verkaufspreis (d. h. um 70 DM) zu kürzen; zwischen Übernahme und Verkauf der Ware bestehe deshalb ein enger und unmittelbarer Zusammenhang.

    is Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen, Slg. 1979, S. 935) bereits entschieden hat, kann eine solche Maßnahme, wenn sie durch Gründe veranlaßt wird, die mit der Verkaufspraxis des Monopols zusammenhängen, an sich nicht beanstandet werden, es sei denn, ihre Durchführung beeinträchtigt die gebotene Chancengleichheit für eingeführte Erzeugnisse, indem mit Hilfe öffentlicher Mittel für den im Inland erzeugten Branntwein ein Verkaufspreis festgesetzt wird, der im Vergleich zu dem Preis vor Steuern des aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Branntweins vergleichbarer Qualität anomal niedrig ist.

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Was die Drittlandserzeugnisse anbelange - Sherry aus Spanien und Portwein aus Portugal -, die unter Artikel 3 des Abkommens EWG-Spanien bzw. Artikel 21 des Abkommens EWG-Portugal fielen, so habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Oktober 1982 (Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, S. 3641) entschieden, daß diese Bestimmungen unmittelbar anwendbar und -geeignet seien, den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern Rechte zu verleihen, die von den Gerichten zu schützen seien.

    Was Artikel 95 EWG-Vertrag sowie die Artikel 3 und 21 der Freihandelsabkommen betreffe, so müsse sich das nationale Gericht nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes richten (Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81, COGIS, Slg. 1982, S. 2701, und vom 26. Oktober 1982 a. a. O.).

    Beurteilung nach den Abkommen Unter Hinweis auf den Wortlaut von Artikel 21 des Abkommens mit Portugal (nachstehend: Port.-Abk.) und von Artikel 3 des Abkommens mit Spanien (nachstehend: Sp.-Abk.) sowie unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1982 (Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, S. 3641) trägt die Kommission vor, die in Rede stehenden Erzeugnisse - Portwein und Sherry - fielen in den jeweiligen Geltungsbereich dieser Bestimmungen.

    Zu Artikel 21 des Abkommens EWG-Portugal i7 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, S. 3641) festgestellt hat, ist Artikel 21 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Portugal ebenso wie auch Artikel 95 EWG-Vertrag auf die Beseitigung steuerlicher Diskriminierungen gerichtet.

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    1979, S. 897) und vom 29. April 1982 (Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, S. 1331) die Anwendungsbereiche beider Vorschriften dahin gehend abgegrenzt, daß Artikel 37 nur Aktivitäten betreffe, die ihrem Wesen nach mit der Ausübung der spezifischen Funktion des fraglichen Monopols verbunden seien, während es im vorliegenden Fall um die Abgabenbelastung importierter Branntweinerzeugnisse nach Maßgabe des Branntweinverkaufspreises gehe.

    Dazu führt sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 1982 (Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, S. 1331) aus, die Beurteilung einer nationalen Maßnahme (hier: der Berechnung des Monopolausgleichs) nach dem Gemeinschaftsrecht hänge nicht davon ab, wie diese Maßnahmen im nationalen Bereich eingeordnet oder beurteilt werde; die Artikel 37 und 95 EWG-Vertrag erfaßten alle nationalen Maßnahmen gleich welcher Art, die eine Höherbelastung eingeführter Erzeugnisse bewirken könnten.

    Die Zahlung dieser Beihilfe stelle einen Verstoß gegen Artikel 95 EWG-Vertrag dar, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Mai 1980 (Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, S. 1533) und vom 29. April 1982 (Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, S. 1331) festgestellt habe.

  • EuGH, 07.05.1981 - 153/80

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1981 (Rechtssache 153/80, Hansen III, Slg. 1981, S. 1165) gehe im übrigen hervor, daß diese Bestimmungen nur das Gebot einer Gleichbehandlung enthielten, nicht aber die Staaten zu einer Besserstellung eingeführter Erzeugnisse verpflichteten.

    1979, S. 897) und vom 7. Mai 1981 (Rechtssache 153/80, Hansen III, Slg. 1981, S. 1165) erklärt die Kommission, Artikel 95 EWG-Vertrag schließe es zwar nicht aus, daß aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse steuerlich besser behandelt würden als inländische Erzeugnisse, verlange diese Besserstellung aber nicht, sondern verbiete nur eine höhere Belastung eingeführter Erzeugnisse.

    i2 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß - wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80 (Hansen, Slg. 1981, S. 1165) entschieden hat - ein eingeführtes Erzeugnis zwar nach Artikel 95 tatsächlich in den Genuß derselben steuerlichen Behandlung kommen können muß wie ein gleichartiges inländisches Erzeugnis, daß das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet, eingeführte Erzeugnisse gegenüber der eigenen inländischen Produktion zu bevorzugen.

  • EuGH, 13.03.1979 - 86/78

    Peureux

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Zwar habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 13. März 1979 (Rechtssache 86/78, Peureux, Sig.

    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 13. März 1979 (Rechtssache 86/78, Peureux, Sig.

  • EuGH, 15.07.1982 - 216/81

    Cogis

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Was Artikel 95 EWG-Vertrag sowie die Artikel 3 und 21 der Freihandelsabkommen betreffe, so müsse sich das nationale Gericht nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes richten (Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81, COGIS, Slg. 1982, S. 2701, und vom 26. Oktober 1982 a. a. O.).
  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Die Zahlung dieser Beihilfe stelle einen Verstoß gegen Artikel 95 EWG-Vertrag dar, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Mai 1980 (Rechtssache 73/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, S. 1533) und vom 29. April 1982 (Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, S. 1331) festgestellt habe.
  • EuGH, 17.02.1976 - 91/75

    Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Als infolge der Konsequenzen, die aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75 (Manghera, Slg. 1976, S. 91) sowie vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, S. 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, S. 217) gezogen wurden, aus anderen Staaten der Gemeinschaft eingeführte Branntweine zu niedrigeren Preisen abgesetzt werden konnten als die vom Monopol vertriebenen Branntweine, sah sich die Monopolverwaltung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch gezwungen, ihre Branntweinverkaufspreise mit "Wirkung vom 23. Februar 1976 um 150 DM/hl W zu senken; den in ihrer Bekanntmachung vom 10. September 1975 auf 1 833 DM/hl W festgesetzten regelmäßigen Verkaufspreis änderte sie aber nicht.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Als infolge der Konsequenzen, die aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75 (Manghera, Slg. 1976, S. 91) sowie vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, S. 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, S. 217) gezogen wurden, aus anderen Staaten der Gemeinschaft eingeführte Branntweine zu niedrigeren Preisen abgesetzt werden konnten als die vom Monopol vertriebenen Branntweine, sah sich die Monopolverwaltung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch gezwungen, ihre Branntweinverkaufspreise mit "Wirkung vom 23. Februar 1976 um 150 DM/hl W zu senken; den in ihrer Bekanntmachung vom 10. September 1975 auf 1 833 DM/hl W festgesetzten regelmäßigen Verkaufspreis änderte sie aber nicht.
  • EuGH, 03.02.1976 - 59/75

    Manghera u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 253/83
    Als infolge der Konsequenzen, die aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75 (Manghera, Slg. 1976, S. 91) sowie vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, S. 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, S. 217) gezogen wurden, aus anderen Staaten der Gemeinschaft eingeführte Branntweine zu niedrigeren Preisen abgesetzt werden konnten als die vom Monopol vertriebenen Branntweine, sah sich die Monopolverwaltung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch gezwungen, ihre Branntweinverkaufspreise mit "Wirkung vom 23. Februar 1976 um 150 DM/hl W zu senken; den in ihrer Bekanntmachung vom 10. September 1975 auf 1 833 DM/hl W festgesetzten regelmäßigen Verkaufspreis änderte sie aber nicht.
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   FG Saarland, 15.10.1986 - I 253/83   

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FG Saarland, 15.10.1986 - I 253/83 (https://dejure.org/1986,19183)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83 (https://dejure.org/1984,8210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.11.1984 - 253/83 (https://dejure.org/1984,8210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. November 1984 - 253/83 (https://dejure.org/1984,8210)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sektkellerei C.A. Kupferberg & Cie KG a.A. gegen Hauptzollamt Mainz.

    Besteuerung von Branntwein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/ Hauptzollamt Landau (Pfalz) - Slg. 1976, S. 181.3 - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 91/75 - Hauptzollamt Göttingen und Bundesminister der Finanzen/ Wolfgang Miritz GmbH & Co. - Slg. 1976, S. 217.4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.

    & O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen I) - Slg. 1978, S. 1787.4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.

    4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.

    Zum anderen war im Unterschied zu der sovraprezzo-Abgabe der Monopolausgleich 4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    Unter Berücksichtigung des Urteils in der Rechtssache Kupferberg I ' ist schließlich auch davon auszugehen, daß 9 - Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 - Hauptzollamt Mainz/C. A. Kupferberg & Cie KG a. A. (Kupferberg I) - Slg. 1982, S. 3641.

    - Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 - Hauptzollamt Mainz/C. A. Kupferberg & Cie KG a. A. (Kupferberg I) - Slg. 1982, S. 3641.165.

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    Nach Auffassung der Kommission handelt es sich hierbei um eine zulässige Beihilfe, die auch notifiziert worden sei, während die Klägerin die Meinung vertritt, es handele sich um keine Beihilfe, sondern um eine indirekte Reduzierung der Branntweinsteuer, die nach der "sovraprezzo"- Rechtsprechung des Gerichtshofs (Rechtssache 105/76 '; Rechtssache 73/79 8.

    - Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik-Slg. 1980, S. 1533.

  • EuGH, 25.05.1977 - 105/76

    Interzuccheri

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    Nach Auffassung der Kommission handelt es sich hierbei um eine zulässige Beihilfe, die auch notifiziert worden sei, während die Klägerin die Meinung vertritt, es handele sich um keine Beihilfe, sondern um eine indirekte Reduzierung der Branntweinsteuer, die nach der "sovraprezzo"- Rechtsprechung des Gerichtshofs (Rechtssache 105/76 '; Rechtssache 73/79 8.

    _ Urteil vom 25. Mai 1977 in der Rechtssache 105/76 - Interzuccheri SpA/Firma Rezzano e Cavassa - Sig.

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    Zwischen den Parteien scheint aber unstreitig zu sein, daß der vom Monopol in dem fraglichen Zeitraum angewendete regelmäßige Verkaufspreis, der unter Abzug der Steuern 183,- DM/hl W betragen hat, im Vergleich zu den Preisen der eingeführten 6 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 - H. Hansen jun.

    & O. C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen I) - Slg. 1978, S. 1787.4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    Diesem 5 - Urteil vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81 - Pabst 8c Richarz KG/Hauptzollamt Oldenburg - Slg. 1982, S. 1331.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/ Hauptzollamt Landau (Pfalz) - Slg. 1976, S. 181.3 - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 91/75 - Hauptzollamt Göttingen und Bundesminister der Finanzen/ Wolfgang Miritz GmbH & Co. - Slg. 1976, S. 217.4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.
  • EuGH, 17.02.1976 - 91/75

    Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 253/83
    - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/ Hauptzollamt Landau (Pfalz) - Slg. 1976, S. 181.3 - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 91/75 - Hauptzollamt Göttingen und Bundesminister der Finanzen/ Wolfgang Miritz GmbH & Co. - Slg. 1976, S. 217.4 - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 - Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg (Hansen II) - Slg. 1979, S. 935.
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