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   EGMR, 10.06.2014 - 25330/10   

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EGMR, 10.06.2014 - 25330/10 (https://dejure.org/2014,22045)
EGMR, Entscheidung vom 10.06.2014 - 25330/10 (https://dejure.org/2014,22045)
EGMR, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10 (https://dejure.org/2014,22045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 10.02.2011 - 30499/03

    DUBETSKA AND OTHERS v. UKRAINE

    Auszug aus EGMR, 10.06.2014 - 25330/10
    Ein staatlicher Entscheidungsfindungsprozess zu komplexen Fragen des Umweltschutzes und der Wirtschaftspolitik muss von vornherein angemessene Untersuchungen und Studien einschließen, damit die umweltschädigenden oder in die Rechte Einzelner eingreifenden Auswirkungen eines Vorhabens im Vorfeld prognostiziert und bewertet werden können und ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen widerstreitenden Interessen hergestellt werden kann (siehe Hatton u. a., a. a. O., Rdnr. 128; Dubetska u. a../. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 30499/03, Rdnr. 143, 10. Februar 2011; und Grimkovskaya./. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 38182/03, Rdnr. 67, 21. Juli 2011).
  • EGMR, 21.07.2011 - 38182/03

    GRIMKOVSKAYA v. UKRAINE

    Auszug aus EGMR, 10.06.2014 - 25330/10
    Ein staatlicher Entscheidungsfindungsprozess zu komplexen Fragen des Umweltschutzes und der Wirtschaftspolitik muss von vornherein angemessene Untersuchungen und Studien einschließen, damit die umweltschädigenden oder in die Rechte Einzelner eingreifenden Auswirkungen eines Vorhabens im Vorfeld prognostiziert und bewertet werden können und ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen widerstreitenden Interessen hergestellt werden kann (siehe Hatton u. a., a. a. O., Rdnr. 128; Dubetska u. a../. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 30499/03, Rdnr. 143, 10. Februar 2011; und Grimkovskaya./. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 38182/03, Rdnr. 67, 21. Juli 2011).
  • EGMR, 14.02.2012 - 31965/07

    HARDY AND MAILE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 10.06.2014 - 25330/10
    Sie sind grundsätzlich besser in der Lage als ein internationaler Gerichtshof, zu beurteilen, welche Erfordernisse der Betrieb eines Flughafens unter speziellen örtlichen Gegebenheiten mit sich bringt und welche umweltpolitischen und individuellen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung die geeignetsten sind (siehe neben den bereits zitierten Rechtssachen auch Hardy und Maile./. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerde Nr. 31965/07, Rdnr. 218, 14. Februar 2012).
  • EGMR, 13.12.2012 - 3675/04

    FLAMENBAUM ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 10.06.2014 - 25330/10
    Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Artikel 8 ein Recht auf Schutz vor erheblicher Umweltverschmutzung einschließen kann, weil sie das individuelle Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen und diese an der Nutzung ihrer Wohnung hindern kann, und zwar derart, dass ihr Privat- und Familienleben darunter leidet, selbst wenn ihre Gesundheit nicht ernsthaft gefährdet ist (siehe Hatton u. a../. das Vereinigte Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 36022/97, Rdnr. 96, ECHR 2003-VIII; und Flamenbaum u. a../. Frankreich Individualbeschwerden Nrn. 3675/04 und 23264/04, Rdnr. 133, 13. Dezember 2012).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärte dieser für unzulässig (EGMR, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10 - NVwZ 2015, 1119).

    Aus den in Hinblick auf Art. 35 Abs. 1 EMRK prozessrechtlich veranlassten Formulierungen des EGMR in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10 - (NVwZ 2015, 1119 Rn. 22 ff.) folgt nichts Anderes.

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Das Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Wohnung ist anwendbar, wenn eine Person direkt und auf eine erhebliche Weise durch Lärm oder andere Immissionen beeinträchtigt wird und dadurch die Qualität des Privatlebens und die Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, durch Lärm von Flugzeugen beeinträchtigt wird, und zwar auch ohne dass ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8. Juli 2003 - Nr. 36022/97, Hatton u.a./Vereinigtes Königreich, NVwZ 2004, 1465 Rn. 96 m.w.N.; Entscheidung vom 10. Juni 2014 - Nr. 25330, Eckenbrecht u. Ruhmer/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 2015, 1119).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Das Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Wohnung ist anwendbar, wenn eine Person direkt und auf eine erhebliche Weise durch Lärm oder andere Immissionen beeinträchtigt wird und dadurch die Qualität des Privatlebens und die Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, durch Lärm von Flugzeugen beeinträchtigt wird, und zwar auch ohne dass ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8. Juli 2003 - Nr. 36022/97, Hatton u.a./Vereinigtes Königreich, NVwZ 2004, 1465 Rn. 96 m.w.N., Entscheidung vom 10. Juni 2014 - Nr. 25330/10, Eckenbrecht u. Ruhmer/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 2015, 1119).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 8.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Das Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Wohnung ist anwendbar, wenn eine Person direkt und auf eine erhebliche Weise durch Lärm oder andere Immissionen beeinträchtigt wird und dadurch die Qualität des Privatlebens und die Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, durch Lärm von Flugzeugen beeinträchtigt wird, und zwar auch ohne dass ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8. Juli 2003 - Nr. 36022/97, Hatton u.a./Vereinigtes Königreich, NVwZ 2004, 1465 Rn. 96 m.w.N., Entscheidung vom 10. Juni 2014 - Nr. 25330/10, Eckenbrecht u. Ruhmer/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 2015, 1119).
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