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   EGMR, 24.06.2010 - 25756/09   

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EGMR, 24.06.2010 - 25756/09 (https://dejure.org/2010,29617)
EGMR, Entscheidung vom 24.06.2010 - 25756/09 (https://dejure.org/2010,29617)
EGMR, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 25756/09 (https://dejure.org/2010,29617)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 24.06.2010 - 25756/09
    ./. Deutschland, 28. Juni 1978, Rdnr. 98, Serie A Bd. 27).
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus EGMR, 24.06.2010 - 25756/09
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, ECHR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Rdnrn. 65-66, 11. Januar 2007).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 24.06.2010 - 25756/09
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, ECHR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Rdnrn. 65-66, 11. Januar 2007).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 24.06.2010 - 25756/09
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die behauptete Verletzung des Anspruchs auf Entscheidung eines gerichtlichen Verfahrens in angemessener Zeit eine fortdauernde Situation dar, für deren Behebung die Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 3. Dezember 2011 keinen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 13 EMRK bereitstellte (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 - Nr. 25756/09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Beide Gerichte gehen im Hinblick auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren in angemessener Dauer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24. Juni 2010 - Nr. 25756/09 - juris Rn. 21 und vom 30. März 2010 - Nr. 46682/07 - juris Rn. 36; BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214 und vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Sofern die Einlegung dieses Rechtsbehelfs ein notwendiger erster Schritt ist, bevor das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht werden kann, hat der Gerichtshof den Zeitraum, der für die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach Art. 6 Abs. 1 EMRK maßgeblich ist, mit dem Tag beginnen lassen, an dem der Beschwerdeführer den behördlichen Rechtsbehelf (Widerspruch) eingelegt hat (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - C 78/31, König/Deutschland - NJW 1979, 477 , vom 30. Juni 2011 - Nr. 11811/10 - juris Rn. 21 und vom 24. Juni 2010 a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings beziehen sich diese Entscheidungen auf einen Zeitraum, in welchem das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 13 EMRK vorsah, der geeignet war, Abhilfe für die unangemessene Dauer von Verfahren zu schaffen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12

    Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch;

    Sofern die Einlegung dieses Rechtsbehelfs ein notwendiger erster Schritt ist, bevor das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht werden kann, hat der Gerichtshof den Zeitraum, der für die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach Art. 6 Abs. 1 EMRK maßgeblich ist, mit dem Tag beginnen lassen, an dem der Beschwerdeführer den behördlichen Rechtsbehelf (Widerspruch) eingelegt hat (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - C 78/31, König/Deutschland - NJW 1979, 477 , vom 30. Juni 2011 - Nr. 11811/10 - juris Rn. 21 und vom 24. Juni 2010 - Nr. 25756/09 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Allerdings beziehen sich diese Entscheidungen auf einen Zeitraum, in welchem das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 13 EMRK vorsah, der geeignet war, Abhilfe für die unangemessene Dauer von Verfahren zu schaffen (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Der EGMR lässt den für die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigenden Zeitraum an dem Tag beginnen, an dem der Beschwerdeführer seinen Widerspruch einlegt, und begründet dies mit dem Umstand, dass die Einlegung des Widerspruchs ein notwendiger erster Schritt ist, bevor das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht werden kann (vgl. u.a. EGMR, Urteil vom 30. Juni 2011, Beschwerde Nr. 11811/10, Rn. 21; Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 21; Urteil vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07, Rn. 36).

    Der EGMR stellt zwar in Angelegenheiten nach Art. 6 Abs. 1 EMRK auch auf die Gesamtverfahrensdauer ab (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, Beschwerden Nr. 21423/07 [Rn. 30], und 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, Beschwerde Nr. 46682/07 [Rn. 36]) und berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, Urteil vom 7. Januar 2010, Beschwerde Nr. 40009/04, Rn. 151).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Dies entspricht auch der ständigen (st.) Rspr. des EGMR (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, 21423/07 [Rn. 30], 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, 46682/07 [Rn. 36]; 29. Mai 2012, 53126/07 [Rn. 83], jeweils zitiert nach Juris), der ausdrücklich berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, 7. Januar 2010, 40009/04, Juris Rn. 151; 22. März 2012, 23338/09 Juris Rn. 83) und sogar Verfahren verschiedener Gerichtsbarkeiten zusammenrechnet (LSG und Finanzgericht; 1. April 2010, 12852/08, Juris Rn. 48; siehe zur gemeinsamen Berücksichtigung der Verfahrensdauer vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht 24. Juni 2010, 21423/07, Juris Rn. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 11 SF 2/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Auch BVerfG und EGMR gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24.06.2010 - 25756/09 - (P./Deutschland) und 30.03.2010 - 46682/07 - (Sinkovec/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - und 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auch BVerfG und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24.06.2010 - 25756/09 - (P./Deutschland) und 30.03.2010 - 46682/07 - (Sinkovec/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - und 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

    Auch BVerfG und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24.06.2010 - 25756/09 - (P./Deutschland) und 30.03.2010 - 46682/07 - (Sinkovec/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - und 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 11 SF 398/13
    Auch BVerfG und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24.06.2010 - 25756/09 - (P./Deutschland) und 30.03.2010 - 46682/07 - (Sinkovec/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - und 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
    Auch BVerfG und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass grundsätzlich auf die Gesamtdauer des Verfahrens abzustellen ist (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 24.06.2010 - 25756/09 - (P./Deutschland) und 30.03.2010 - 46682/07 - (Sinkovec/Deutschland); BVerfG, Beschlüsse vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - und 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 74/15

    Entschädigung für die Unangemessenheit der Gesamtverfahrensdauer; Ausgleich von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12

    Rechtsschutz wegen der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - L 38 SF 73/12

    Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Einzelfallbetrachtung

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