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   VGH Bayern, 26.01.2006 - 26 B 02.2957   

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https://dejure.org/2006,26582
VGH Bayern, 26.01.2006 - 26 B 02.2957 (https://dejure.org/2006,26582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2006 - 26 B 02.2957 (https://dejure.org/2006,26582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 26 B 02.2957 (https://dejure.org/2006,26582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 36 Abs. 2 S. 2
    Bauplanungsrecht: Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, Eintritt der Fiktionswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2006 - 26 B 02.2957
    Die Fiktionsfrist des § 36 Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB beginnt nämlich auch dann zu laufen, falls die Bauvorlagen unvollständig sind und die Gemeinde den Bauherrn nicht vor Ablauf der Zwei-Monats-Frist auf den Mangel hingewiesen hat (vgl. BVerwG v. 16.9.2004 NVwZ 2005/213 ff.; vgl. auch BayVGH vom 2.7.2004 BayVBl 2005, 304/305 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1797

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

    In diesem Fall ist die Klage der Gemeinde gegen den Genehmigungsbescheid bereits unzulässig (BayVGH, B.v. 27.10.2000 - 1 ZS/CS 00.2727 - BayVBl 2001, 242 - juris Rn. 15 [kein Rechtsschutzbedürfnis]; BayVGH, U.v. 26.11.2006 - 26 B 02.2957 - juris Rn. 21 [keine Klagebefugnis]).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Die Verweigerung des Einvernehmens konnte auch, ohne dass dies die Wirksamkeit der Erklärung beeinträchtigt, vorsorglich geäußert werden (vgl. Bayer.VGH, U. v. 26.01.2006 - 26 B 02.2957 -, juris, Rdnr. 30).
  • VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293

    Rechtswidrige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ("faktische" Baugrenze)

    Die Fiktionsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB beginnt nur dann erneut zu laufen, wenn das Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren so verändert wird, dass rechtlich von einem "aliud" gesprochen werden muss und wenn die Baugenehmigungsbehörde die Bauvorlagen für das so geänderte Vorhaben der Gemeinde erneut zur Entscheidung über das Einvernehmen vorlegt (BayVGH, U. v. 26.1.2006 - 26 B 02.2957 - juris Rn. 32).
  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

    So wie die Gemeinde keinen Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer von ihr selbst erteilten Baugenehmigung hat, steht ihr auch im Fall der Mitwirkung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Aufhebung einer von ihr gleichsam selbst miterteilten Baugenehmigung zu (vgl. OVG Münster, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06, juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.03.1999 - 1 L 6696/96, juris; VGH München, Urt. v. 26.01.2006 - 26 B 02.2957, juris).
  • VG München, 27.08.2013 - M 11 SN 13.3300

    Eilantrag einer Gemeinde; Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens; Dienen einer

    Einer erneuten Entscheidung der Gemeinde über die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf es jedoch nur dann, wenn aufgrund von Planungsänderungen von einem gänzlich neuen Vorhaben auszugehen wäre; nicht ausreichend ist, dass durch die Änderungen erstmals das Vorliegen der Anforderungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachgewiesen werden kann (BayVGH, U.v. 26.1.2006 - 26 B 02.2957 - juris Rn. 32).
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