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VGH Bayern, 28.09.2007 - 26 B 06.765 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.09.2007 - 26 B 06.765
- BVerwG, 12.03.2008 - 4 B 9.08
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
Voraussichtliche Unwirksamkeit einer Festsetzung eines Bebauungsplans - …
Nur wenn Warensortiment und Ladengröße darüber hinausgehen, wird die bauplanungsrechtliche Zuordnung des Shops zur Tankstelle aufgehoben und ist er gesondert als eigenständiger Einzelhandelsbetrieb zu beurteilen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 28.09.2007 - 26 B 06.765 -, juris, Rn. 29;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Januar 2013, § 6 BauNVO Rn. 41). - VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
Bauvorbescheid; faktisches Mischgebiet; Mischgebiet; nicht wesentlich störender …
Bereits die Ansiedlung der Tankstelle mit 24-Stunden-Betrieb - als nach § 4 Abs. 2 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässiger Nutzungsart, weil sie zum einen nicht der Gebietsversorgung dient und zum anderen kein "nicht störender Gewerbebetrieb" ist (…vgl. u.a. auch Nds. OVG, Urt. v. 9.6.1997 - 6 L 1745/95 -, juris Rn. 24; BayVGH, Urt. v. 28.9.2007 - 26 B 06.765 -, juris Rn. 33) - steht der Einordnung als allgemeines Wohngebiet entgegen.