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   ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12   

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https://dejure.org/2013,10361
ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12 (https://dejure.org/2013,10361)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2013 - 26 BV 31/12 (https://dejure.org/2013,10361)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 26 BV 31/12 (https://dejure.org/2013,10361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 626 Abs 2 S 1 BGB, § 15 Abs 1 KSchG, § 103 Abs 2 S 1 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzen der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten bei Verdacht der unzulässigen Verwendung einer unternehmenszugehörigen Gutschrift für private Zwecke

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmiglieds - Verdacht der eigennützigen Verwendung einer Gutschrift

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmiglieds - Verdacht der eigennützigen Verwendung einer Gutschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Zustimmung zur außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds durch das Arbeitsgericht ersetzt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung: Nutzung einer Firmen-Gutschrift für den Betriebssport rechtfertigt fristlose Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen privater Nutzung unternehmesbezogener Gutschrift

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nutzung einer Firmen-Gutschrift für den Betriebssport rechtfertigt fristlose Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat kauft Trainingsanzüge für die Betriebs-Fußballmannschaft und zweigt den Rabatt des Verkäufers für sich ab

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einlösen einer Gutschrift für private Zwecke rechtfertigt Verdachtskündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einlösen einer Gutschrift für private Zwecke rechtfertigt Verdachtskündigung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen des dringenden Verdachts der Unterschlagung von Gutschriften ersetzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der persönlichen Bereicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verdacht der persönlichen Bereicherung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann bei Verdacht einer Straftat fristlos gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Unterschlagung: Verdachtskündigung gegen Betriebsrat erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsgericht ersetzt Zustimmung zur außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds - Mit Pflichtverletzung verbundener Vertrauensbruch für außerordentliche Kündigung maßgebend

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 25 ff; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 16, 17) .

    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27) .

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 32 ff) .

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., BAG 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 16; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 51) .

    Entscheidend ist der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17) .

    Auch der dringende Verdacht einer nicht strafbaren, gleichwohl erheblichen Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten kann ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB sein (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Durch sein Verhalten zerstört der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 20; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - zu B I 2 a der Gründe) .

    Auch der dringende Verdacht einer derartigen Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - zu B I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Insoweit gehört es auch zu den maßgeblichen Umständen, die vom Kündigungsberechtigten zu ergründen und festzustellen sind, mögliche Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 17. März - 2 AZR 245/04 - Rn. 35) .

    Die Ausschlussfrist ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere, umfangfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (BAG 17. März - 2 AZR 245/04 - Rn. 36) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., BAG 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 16; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 51) .

    Schließlich muss der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 51) .

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Auch vor dem Hintergrund des Schutzzweckes des § 626 Abs. 2 BGB, dem Kündigungsempfänger möglichst frühzeitig Gewissheit zu verschaffen, ob der Kündigungsgegner einen Vorfall zum Anlass für eine fristlose Kündigung nehmen will (BAG 12. April 2004 - 2 AZR 255/04 - BAGE 114, 264) war die Antragstellerin nicht zu einer früheren Kündigung gehalten.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (st. Rspr., BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45) .
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 25 ff; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 16, 17) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 22.05.2013 - 26 BV 31/12
    Durch sein Verhalten zerstört der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 20; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - zu B I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

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