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ArbG München, 26.10.2006 - 26 BV 71/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 26.10.2006 - 26 BV 71/06
- LAG München, 11.10.2007 - 3 TaBV 47/07
Wird zitiert von ...
- LAG München, 11.10.2007 - 3 TaBV 47/07
Laufbahnwechsel
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.10.2006 - 26 BV 71/06 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht München hat mit Beschluss vom 26.10.2006 - 26 BV 71/06 -, auf den hinsichtlich des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen Vortrags der Beteiligten, der im ersten Rechtszug gestellten Anträge sowie der Einzelheiten der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, den Antrag auf Feststellung der Verpflichtung der Antragsgegner, das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers im Rahmen der Doppelbeteiligung nach § 99 BetrVG bei der Entscheidung über den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV zu beachten, zurückgewiesen, weil der Tatbestand des § 99 nicht verwirklicht sei.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.10.2006 im Verfahren Az. 26 BV 71/06 wird abgeändert.