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   AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13   

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https://dejure.org/2013,29724
AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13 (https://dejure.org/2013,29724)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 01.10.2013 - 26 C 111/13 (https://dejure.org/2013,29724)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 26 C 111/13 (https://dejure.org/2013,29724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    EBay-Kaufvertrag, vorzeitige Beendigung einer Auktion, nachträgliche Kenntnis eines anfänglichen Mangels

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EBay-Kaufvertrag, vorzeitige Beendigung einer Auktion, nachträgliche Kenntnis eines anfänglichen Mangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigungsgründe für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion über eBay; Berechtigte Angebotsrücknahme gemäß § 10 Nr. 1 S. 5 der eBay-AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anbieter bei eBay kann auch bei Beendigung der Auktion an sein Angebot gebunden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbieter bei eBay kann auch bei Beendigung der Auktion an sein Angebot gebunden sein

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11

    Zulässigkeit der Angebotsrücknahme im Rahmen des Internetauktionshauses ebay gem.

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Die Beendigungsgründe für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion über eBay sind auch auf Umstände auszuweiten, die bereits bei Einstellung des Angebots vorlagen, wenn der Verkäufer von diesen erst nachträglich Kenntnis erlnagte und sie vorher auch nicht kennen musste (Anschluss an LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 34, Rn 48 f).

    Überwiegend wird, soweit ersichtlich, darüber hinausgehend vertreten, dass wegen des regelmäßig erheblichen zeitlichen Auseinanderfallens von Angebot und Annahme unter Auslegung der Hinweise von eBay zum vorzeitigen Auktionsabbruch auch für jeden nachträglich eintretenden Mangel, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion besteht, jedenfalls soweit der Mangel von einer gewissen Erheblichkeit ist (LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 48; AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 24 = MMR 2012, 230; LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Rn 43, 53 = MMR 2013, 443 f. - alle z. n. juris).

    Umstritten ist, ob auch Umstände, die bereits bei Einstellung des Angebots vorlagen, die der Verkäufer aber erst später entdeckte und zuvor nicht kannte und auch nicht kennen musste, von dem Widerrufsvorbehalt umfasst sind oder nicht (für eine Ausweitung der Beendigungsgründe etwa LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 34, Rn 48 f. - z. n. juris).

    Dabei legt ein Vergleich mit dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht nahe, dass die Konstruktion eines Widerrufsrechts für von Anfang an bestehende Leistungshindernisse, die erst nachträglich bekannt werden, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist, vorzugswürdig ist, weil ein solcherart handelnder Verkäufer auch für den Fall, dass die Mängel erst nach Vertragsschluss erkannt worden wären, auch nicht gemäß § 311 a Abs. 2 BGB haften müsste (so jedenfalls Hofmann, Anm. vom 17.08.2012 zu LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, in: JurisPR-ITR 16/2012, Anm. 2 mwN - z. n. juris).

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Der Bieter möchte nicht sein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis abgeben, sondern unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 10 der eBay-AGB an denjenigen, der an dem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat (BGH, Urt. v. 08.06.2011, VIII ZR 305/10, Rn 15, 17, = NJW 2011, 2643 mwN - z. n. juris; ihm folgend AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 22 = MMR 2012, 230 - z. n. juris).

    Dabei ist die Formulierung des § 10 Nr. 1 S. 5 der eBay-AGB "kommt ein Vertrag ... zustande, es sei denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen" dahingehend auszulegen, dass das Angebot unter dem Vorbehalt steht, dass nicht die Voraussetzungen einer berechtigten Angebotsrücknahme vorliegen (BGH, Urt. v. 08.06.2011, VIII ZR 305/10, Rn 15, 17, 22 f. = NJW 2011, 2643 mwN - z. n. juris).

    So hat der Bundesgerichtshof entgegen der bis dahin herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung entschieden, dass unter Heranziehung der Hinweise von eBay zum Auktionsablauf der Anbieter zu einer vorzeitigen Beendigung des Angebots jedenfalls dann berechtigt ist, wenn Unmöglichkeit eingetreten ist, etwa der Gegenstand nachträglich gestohlen wird (vgl. BGH, Urt: v. 08.06.2011, VIII ZR 305/10, Rn 22 f. = MMR 2011, 653 - z. n. juris).

  • AG Nürtingen, 16.01.2012 - 11 C 1881/11

    Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Der Bieter möchte nicht sein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis abgeben, sondern unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 10 der eBay-AGB an denjenigen, der an dem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat (BGH, Urt. v. 08.06.2011, VIII ZR 305/10, Rn 15, 17, = NJW 2011, 2643 mwN - z. n. juris; ihm folgend AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 22 = MMR 2012, 230 - z. n. juris).

    Überwiegend wird, soweit ersichtlich, darüber hinausgehend vertreten, dass wegen des regelmäßig erheblichen zeitlichen Auseinanderfallens von Angebot und Annahme unter Auslegung der Hinweise von eBay zum vorzeitigen Auktionsabbruch auch für jeden nachträglich eintretenden Mangel, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion besteht, jedenfalls soweit der Mangel von einer gewissen Erheblichkeit ist (LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 48; AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 24 = MMR 2012, 230; LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Rn 43, 53 = MMR 2013, 443 f. - alle z. n. juris).

  • LG Gießen, 25.07.2013 - 1 S 128/13

    Internetauktion auf eBay: Zustandekommen eines Kaufvertrages über einen Jetski

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Andererseits sind aber auch und gerade die erläuternden Hinweise von eBay zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Angebotsbeendigung besteht, für die Frage der Berechtigung der Angebotsrücknahme in den Hilfeseiten zu berücksichtigen (a. A. LG Gießen, Beschl. v. 25.07.2013, 1 S 128/13, Rn 4 - z. n. juris: ausschließlich durch Anfechtung).

    Die Möglichkeit der Steigerung des höchsten Gebots hat vorliegend die Beklagte dadurch vereitelt, dass sie vor regulärem Ablauf die Auktion beendet hat (so auch die Argumentation bei LG Gießen, Beschl. v. 25.07.2013, 1 S 128/13, Rn 5 - z. n. juris).

  • LG Bochum, 18.12.2012 - 9 S 166/12

    Anspruch eines Ersteigerers einer Internetauktion (hier: ebay) auf Übereignung

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Ein solcher Vorbehalt, der die Bindungswirkung des Verkaufsangebots einschränkt, verstößt auch nicht gegen die Grundsätze der rechtlichen Verbindlichkeit eines Angebots, weil es im Rahmen des § 145 BGB gerade dem Antragenden überlassen bleibt, die Bindungswirkung auszuschließen oder sich den Widerruf vorzubehalten (vgl. stv. LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, 9 S 166/12, Rn 41 mwN = MMR 2013, 443 ff. - z. n. juris).

    Überwiegend wird, soweit ersichtlich, darüber hinausgehend vertreten, dass wegen des regelmäßig erheblichen zeitlichen Auseinanderfallens von Angebot und Annahme unter Auslegung der Hinweise von eBay zum vorzeitigen Auktionsabbruch auch für jeden nachträglich eintretenden Mangel, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion besteht, jedenfalls soweit der Mangel von einer gewissen Erheblichkeit ist (LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 48; AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 24 = MMR 2012, 230; LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Rn 43, 53 = MMR 2013, 443 f. - alle z. n. juris).

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Auf eine verwerfliche Gesinnung des Klägers kann nicht allein deshalb geschlossen werden, weil es ihm auf einen "Schnäppchenpreis" ankam, denn gerade das Erzielen von "Schnäppchen" soll über das Auktionsportal von eBay ermöglicht werden (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 28.03.2012, VIII ZR 244/10, Rn 20 = NJW 2012, 2723 f. - z. n. juris (Vertu-Handy).
  • LG Detmold, 22.02.2012 - 10 S 163/11

    Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages bei Abbruch einer Internetauktion

    Auszug aus AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13
    Darüber hinaus ist den Teilnehmern einer Internetauktion regelmäßig bewusst, dass die Ermittlung der Höhe der Gegenleistung auch von anderen Faktoren als allein dem üblichen Marktwert eines Artikels abhängt (vgl. LG Detmold, Urt. v. 22.02.2012, 10 S 163/11, Rn 6 f. = MMR 2012, 371 f. - z. n. juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der

    Danach ist der Anbieter auch dann zur Rücknahme berechtigt, wenn der Artikel ohne sein Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist (vgl. zum vorzeitigen Abbruch von Internetauktionen: LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014, 2 O 565/13, www.juris.de; AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, 38 C 329/13, www.juris.de; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, I-2 U 94/13, BB 2013, 3074; AG Eschweiler, Urteil vom 01.10.2013, 26 C 111/13, www.juris.de; LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, 9 S 166/12, MMR 2013, 443 mit Anm. Seidel/Bernecker, jurisPR-ITR 2/2014, Anm. 5; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012, 11 C 1881/11, www.juris.de; LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, 18 O 314/11, www.juris.de mit Anm. Hofmann jurisPR-ITR 16/2012, Anm. 2; AG Laufen, Urteil vom 28.02.2012, 2 C 918/11, www.juris.de mit Anm. Seidl, jurisPR-IT 1/2014, Anm. 2; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).
  • AG Essen-Borbeck, 22.08.2019 - 14 C 26/18

    Abbruch einer eBay-Auktion hinsichtlich eines Gebrauchtwagens

    Unter Auslegung der Hinweise von eBay zum vorzeitigen Auktionsabbruch ist eine eintretende nicht verschuldete Unmöglichkeit der Übergabe ein berechtigter Grund; auch ein nachträglich eintretender Mangel von einer gewissen Erheblichkeit, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, kann ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion begründen (AG Eschweiler Urt. v. 1.10.2013 - 26 C 111/13, BeckRS 2013, 19100, beck-online).
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