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AG Mettmann, 29.09.2010 - 26 C 44/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Mettmann, 29.09.2010 - 26 C 44/10
- LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10
Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist
Auf die Berufung der Kläger wird das am 29. September 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann - 26 C 44/10 - teilweise dahingehend abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom 25. März 2010 zu TOP 1 betreffend die Jahresabrechnung 2009 über den bereits vom Amtsgericht für ungültig erklärten Umfang hinaus auch hinsichtlich der Position Abgrenzungen für ungültig erklärt wird.