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   VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589   

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VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589 (https://dejure.org/1992,5045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.1992 - 26 CS 91.3589 (https://dejure.org/1992,5045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 (https://dejure.org/1992,5045)
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Sie wird zwar von mehreren anderen Oberverwaltungsgerichten geteilt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 7. Januar 1986 - 2 UE 2855/84 - NVwZ 1986, 680 ; OVG Münster, Beschlüsse vom 25. April 1989 - 12 B 2614/88 - NuR 1991, 89 und vom 9. Juni 1989 - 7 B 745/89 - BRS 49 Nr. 146; OVG Frankfurt (Oder ), Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 - LKV 1998, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 S 1.01 - NVwZ-RR 2001, 722 ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. November 2006 - 7 ME 62/06 - NdsVBl 2007, 49 und vom 14. März 2007 - 1 ME 222/06 - NdsVBl 2007, 171 ; OVG Münster, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 7 A 966/07 - [...] Rn. 28 ff.; zu § 47 Abs. 2 VwGO: OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 KN 69/02 - BRS 66 Nr. 61; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2007 - 3 S 882/06 - [...] Rn. 21 ff.); unumstritten war sie jedoch auch bislang nicht (VGH München, Beschluss vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2008 - 8 L 2436/08.F - [...] Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2008 - 10 B 1732/08 - [...] Rn. 3; Viebrock, in: Martin/ Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E Rn. 121 f.; Martin, in: Martin/Krautzberger, a.a.O. G Rn. 135 f.; Wurster, in: Hoppenberg/deWitt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Band 1, D Rn. 293; vgl. zum Meinungsstand auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - BRS 70 Nr. 195).

    Hat ein Eigentümer aber in der Vergangenheit zur Erfüllung seiner Erhaltungspflicht in die Denkmalsubstanz investiert und wird die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens nachträglich erheblich beeinträchtigt, können dadurch auch seine Investitionen entwertet werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - nicht veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

    21 Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 - BVerwGE 133, 347; B.v. 16.11.2010 - 4 B 28/10 - BauR 2011, 657) geht der Senat davon aus, dass dem Denkmaleigentümer im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten einerseits, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen (Art. 4 DSchG), die Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen, und im Hinblick auf die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG andererseits, die verlangt, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers vermeiden sowie die Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich erhalten, im Rahmen des sogenannten Umgebungsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals zukommen kann, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - n.v.; B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris).

    Ließ der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 1992 (- 26 CS 91.3589 - n.v.) noch ausdrücklich offen, welche Voraussetzungen und Grenzen ein solches über Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermitteltes, denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht haben könnte, so hat der Senat im Beschluss vom 4. August 2011 (- 2 CS 11.997 - juris) bereits ausgeführt, dass der Denkmaleigentümer in seinen Rechten nur dann verletzt sein kann, wenn das genehmigte Vorhaben die Denkmalwürdigkeit des benachbarten Anwesens erheblich beeinträchtigt.

  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; B.v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 - BauR 2011, 657) geht der Senat davon aus, dass dem Denkmaleigentümer im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten einerseits, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen (Art. 4 DSchG), die Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen, und im Hinblick auf die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG andererseits, die verlangt, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers vermeiden sowie die Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich erhalten, im Rahmen des sogenannten Umgebungsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals zukommen kann, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - n.v.; B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 4 ff.).

    Ließ der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 - noch ausdrücklich offen, welche Voraussetzungen und Grenzen ein solches über Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermitteltes, denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht haben könnte, so hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. August 2011 - 2 CS 11.997 - (juris) bereits ausgeführt, dass der Denkmaleigentümer in seinen Rechten nur dann verletzt sein kann, wenn das genehmigte Vorhaben die Denkmalwürdigkeit des benachbarten Anwesens erheblich beeinträchtigt.

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermittelt grundsätzlich drittschützende Wirkung, weil auch der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals durch die Errichtung eines benachbarten Vorhabens in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 21.04.2009 NVwZ 2009, 1231 [1232]; BayVGH vom 27.3.1992 Az. 26 CS 91.3589; OVG Berlin-Brandenburg vom 08.12.2010 Az. OVG 2 S 56.10 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 8 A 10076/08

    Kein subjektives Recht auf Beachtung von Denkmalschutz

    Die Unterschutzstellung eines Kulturdenkmals (hier einer Denkmalzone) liegt nach dem DSchPflG allein im öffentlichen Interesse und begründet kein subjektives Abwehrrecht der Eigentümer des Denkmals (so auch die nahezu einhellige obergerichtliche Rechtsprechung: VGH BW, Urteil vom 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, nur juris, Rn. 23 f. m.w.N.; OVG Nds, Beschluss vom 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -, juris, Rn. 11 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 9.6.1989, BauR 1989, 592, 593; BVerwG, Urteil vom 18.12.1991, BauR 1992, 214 und juris, Rn. 8 ff. zum Anspruch auf Unterschutzstellung; a.A. wohl BayVGH, Beschluss vom 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 -, S. 9 f. UA).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

    Eine andere Meinung wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten (Urteil vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 -, zitiert nach Viebrock, in: Martin/Krautzberger , Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E Rn. 121).
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesem Gesichtspunkt in seinem Beschluss vom 27. März 1992 (- 26 CS 91.3589 -) noch besondere Bedeutung beigemessen hatte, ist dem entgegenzuhalten, dass die Abhängigkeit des Nachbarschutzes im Denkmalschutz von eigenen Erhaltungsinvestitionen das denkmalschutzrechtliche Gebot der Rücksichtnahme in seiner Wirkungskraft und Reichweite Zufällen aussetzen würde.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Es entspricht auch der bislang weitgehend einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die jeweiligen landesrechtlichen Verbote, in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird, keine abwehrfähige Rechtsposition des Eigentümers eines Denkmals begründen (vgl. 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 - BauR 2004, 57; ferner 7. Senat, Beschl. v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.6.1989 - 7 B 745/89 -, NVwZ-RR 1989, 614; OVG Brandenburg, Beschl. v. 13.9.1996 - 3 B 111/96 - LKV 1998, 72-73; a.A. Bay.VGH, Urt. v. 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 -, V.n.b.).
  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2009 - 8 K 2609/08

    Denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht

    Denn angesichts des Umstandes, dass dem Eigentümer eines schutzwürdigen Kulturdenkmals in § 11 Abs. 1 DSchG ganz besondere Erhaltungspflichten auferlegt sind - nach dieser Vorschrift ist er verpflichtet, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln - und ihm nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 DSchG Veränderungen an ihm nur unter engen Voraussetzungen gestattet werden dürfen, nämlich wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls dem nicht entgegenstehen, ist nicht von der Hand zu weisen, dass dem Eigentümer ein Abwehrrecht gegen Maßnahmen "in der Nähe" zuzuerkennen ist, wenn diese zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung seines Baudenkmals führen würden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.03.1992 - 26 CS 91.3589 - Viebrock in Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E121; Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 3. Aufl. 2007, § 16 Rn. 75 f.; Spennemann, BauR 2003, 1655, 1660 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

    Eine andere Meinung wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten (Urteil vom 27. März 1992 - 26 CS 91.3589 -, zitiert nach Viebrock, in: Martin/Krautzberger , Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2004, E Rn. 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als

  • VG Ansbach, 12.05.2014 - AN 3 S 13.02134

    Abwehranspruch des Denkmaleigentümers, Rücksichtnahmegebot, Abstandsflächen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 10 B 1732/08

    Verhinderung des Abbruchs eines Gebäudes; Verhinderung wegen behaupteter

  • VGH Hessen, 10.02.2020 - 3 B 750/19

    Denkmalrecht und Nachbarschutz

  • VG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 8 L 2436/08

    Nachbarschützende Wirkung der denkmalrechtlichen Vorschriften sowie des

  • VG Saarlouis, 03.12.2008 - 5 K 687/08

    Das Denkmalschutzrecht vermittelt keinen Drittschutz

  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 2 ZB 18.1193

    Baugenehmigung ohne Verstoß gegen kommunalrechtliche Zuständigkeitsverteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 7 A 966/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Sea-Life-Center; Rechtsverletzung

  • VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 4 S 10.846

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bereits

  • VG Saarlouis, 07.05.2008 - 5 K 397/07

    Keine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch die Erweiterung eines

  • VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064

    Stützmauer an der Grenze mit 2 m Höhe; Aufschüttung; (keine) gebäudegleiche

  • VG Augsburg, 14.08.2009 - Au 4 E 09.1023

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Erlass einer denkmalrechtlichen

  • VG Augsburg, 27.10.2010 - Au 4 K 10.351

    Zulässigkeit einer Drittanfechtungsklage gegen denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis

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