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   ArbG München, 20.09.2007 - 26 Ca 486/07   

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ArbG München, 20.09.2007 - 26 Ca 486/07 (https://dejure.org/2007,28303)
ArbG München, Entscheidung vom 20.09.2007 - 26 Ca 486/07 (https://dejure.org/2007,28303)
ArbG München, Entscheidung vom 20. September 2007 - 26 Ca 486/07 (https://dejure.org/2007,28303)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07

    Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 20.09.2007 - 26 Ca 486/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts München, Az. 26 Ca 486/07, vom 20.09.2007 wird, soweit der Klage stattgegeben worden ist, abgeändert.

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 833/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 830/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes M. (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 837/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
  • LAG München, 25.06.2008 - 9 Sa 825/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Die Argumentation der 26. Kammer des Arbeitsgerichtes München (26 Ca 486/07) sei dagegen zutreffend: "Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB den einzigen Zweck habe, den Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung des Widerspruchsrechtes zu geben, sei die zumindest missverständliche Verwendung des Begriffes "Kaufvertrag" nicht geeignet, den Erfordernissen des § 613a Abs. 5 BGB zu entsprechen.
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