Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14689
VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11 (https://dejure.org/2012,14689)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2012 - 26 K 5884/11 (https://dejure.org/2012,14689)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 26 K 5884/11 (https://dejure.org/2012,14689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2009 - 5 ME 186/09

    Pfändbarkeit der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    Wenn man - wie die Beklagte dies tun will, und wie es auch vom LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. November 1988 - 13 Sa 359/88 -, DB 1989, 1732, sowie überwiegend in den Kommentierungen zur ZPO, vgl. die Nachweise bei Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ME 186/09 -, ZBR 2010, 60 f. = juris (Randnr. 5), vertreten wird - im Rahmen des Begriffes der Erschwerniszulage allein an die Art der ausgeübten Tätigkeit anknüpfen würde, nicht hingegen auch an die zeitliche Lage der Arbeitszeit, ließe sich für eine Erschwerniszulage, bei der es sich nicht speziell um eine Zulage für gefährliche oder schmutzige Arbeit handelt, so gut wie kein Anwendungsbereich mehr finden.

    Insoweit nimmt die Kammer von einer Darlegung der Gesetzgebungshistorie des § 850a Nr. 3 ZPO Abstand und verweist auf die diesbezüglichen Erläuterungen des Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 17. September 2009, a.a.O. (juris Randnr. 10 f.), denen nichts hinzuzufügen ist.

  • LAG Bremen, 15.11.2011 - 4 Sa 41/11

    Verwaltungsrechtsweg - Gehaltspfändung - Berechnung des pfändbaren Betrags der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    vgl. zur näheren Erläuterung der beiden Methoden Bauckhage-Hoffer/Umnuß, a.a.O., und zum Meinungstand LAG Bremen, Urteil vom 15. November 2011 - 4 Sa 41/11 -, juris (Randnr. 56).

    Diese Argumente hat das LAG Bremen ausführlich in seinem Urteil vom 15. November 2011, a.a.O. (juris Randnr. 58 ff.), dargelegt.

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12
    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    Innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein diese Frage betreffendes Verfahren bereits beim Bundesarbeitsgericht anhängig (Az. 10 AZR 59/12).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    Die Vorschrift des § 43 Abs. 2 VwGO ist ihrem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen und anzuwenden; wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebensowenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet, BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2/95 -, NJW 1997, 2534 ff., m.w.N.
  • VG Sigmaringen, 12.04.2005 - 1 K 455/05

    Erschwerniszulagen; Pfändung von Arbeitseinkommen; Unterhaltspflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 12. April 2005 - 1 K 455/05 -, juris.
  • VG Hannover, 15.06.2009 - 2 B 1717/09

    Pfändbarkeit einer Nachtzulage nach dem Lohntarifvertrag für das

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    vgl. bereits VG Hannover, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 1717/09 -, juris (Randnr. 15).
  • LAG Hessen, 25.11.1988 - 13 Sa 359/88
    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 26 K 5884/11
    Wenn man - wie die Beklagte dies tun will, und wie es auch vom LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. November 1988 - 13 Sa 359/88 -, DB 1989, 1732, sowie überwiegend in den Kommentierungen zur ZPO, vgl. die Nachweise bei Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ME 186/09 -, ZBR 2010, 60 f. = juris (Randnr. 5), vertreten wird - im Rahmen des Begriffes der Erschwerniszulage allein an die Art der ausgeübten Tätigkeit anknüpfen würde, nicht hingegen auch an die zeitliche Lage der Arbeitszeit, ließe sich für eine Erschwerniszulage, bei der es sich nicht speziell um eine Zulage für gefährliche oder schmutzige Arbeit handelt, so gut wie kein Anwendungsbereich mehr finden.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    a) Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der herrschenden Meinung im Schrifttum sind von dem Gesamtbruttoeinkommen des Arbeitnehmers zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Bezüge mit dem Bruttobetrag und anschließend die auf das Gesamtbruttoeinkommen (dh. einschließlich der unpfändbaren Bezüge) zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen (sog. Bruttomethode, vgl. LAG Berlin 14. Januar 2000 - 19 Sa 2154/99 - zu II 1 der Gründe; LAG München 30. Mai 2007 - 7 Sa 1089/06 - zu B I 1 der Gründe; LG Mönchengladbach 1. Februar 2005 - 5 T 631/04 - zu II 2 der Gründe; VG Düsseldorf 15. Juni 2012 - 26 K 5884/11 -; Henze Rpfleger 1980, 456; MüKoZPO/Smid 4. Aufl. § 850e Rn. 2, 4; Musielak/Becker ZPO 10. Aufl. § 850e Rn. 2 f.; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850e Rn. 7; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 850e Rn. 1a f.; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 984, 986a, 999b, 1133 ff.; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 2; PG/Ahrens ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 3, 5; Bengelsdorf Lohnpfändungsrecht 2. Aufl. S. 79; Hk-ZV/Meller-Hannich 2. Aufl. § 850e ZPO Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 33. Aufl. § 850e Rn. 2) .
  • VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16

    Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ;

    Zwar greift die Subsidiarität der Feststellungsklage nicht in den Fällen, in denen der Kläger eine regelmäßig wiederkehrende Leistung geltend macht und mithin bei einer Verweisung auf die grundsätzlich vorrangige Leistungsklage verpflichtet wäre, die Leistung ständig erneut einzuklagen, VG E1.          , Urteil vom 15. Juni 2012 - 26 K 5884/11 -, juris, Rn 20.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht