Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Mehrarbeitsvergütung für Zusatzstunden einer Lehrerin durch Nachweisformulare ausreichend belegt




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04  
    Im übrigen habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall die Klage abgewiesen (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005 - 26 K 7463/04).

    Für den Bereich des Beamtenrechts gilt, dass auch im Falle einer Ermäßigung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen die Besoldung nicht zur bloßen Gegenleistung für die (während der ermäßigten Arbeitszeit) erbrachten Dienstleistun-gen wird; vielmehr behält sie ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimen-tierungscharakter, BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39 ff.; a.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2004 - 26 K 7463/04 - unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 06.02.2004 - 1 A 2323/02 -.

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2008 - 9 E 2044/07  

    Mehrarbeitsvergütung für geleistete zusätzliche Unterrichtsstunden einer

    Die Regelarbeitszeit i. S. d. § 85 Abs. 2 HBG ist die für Vollzeitkräfte geltende Arbeitszeit, nicht die für einzelne Beamtinnen und Beamte aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung individuell herabgesetzte Arbeitszeit (VG Köln U. v. 12.7.2006 - 3 K 8852/06 - juris; a. A. VG Düsseldorf U. v. 25.4.2004 - 26 K 7463/04 - juris; a. A. wohl auch HessVGH B. v. 28.3.2007 - 2 UZ 2770/06).
  • VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04  
    Der Kläger kann sich auf diese Vorschriften auch berufen, obwohl der Männeranteil in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zur Gruppe der Vollzeitbeschäftigten nach den Feststellungen des Gerichts und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht überwiegt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - VG Minden, Urteil vom 15. Februar 2005 - 4 K 123/01 - VG E, Urteil vom 24. Mai 2005 - 26 K 7463/04 -.
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  • VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05  
    Die Klägerin kann sich auf diese Vorschriften auch berufen, da nach den Feststellungen des Gerichts und der allgemeinen Lebenserfahrung Frauen in der Gruppe der teilzeitbeschäftigten verbeamteten Lehrkräfte proportional deutlich stärker vertreten sind als in der Gruppe der vollzeitbeschäftigten verbeamteten Lehrkräfte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - VG Minden, Urteil vom 15. Februar 2005 - 4 K 123/01 - VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 - 26 K 7463/04 -.
  • VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04  
    Die Klägerin kann sich auf diese Vorschriften auch berufen, da nach den Feststellungen des Gerichts und der allgemeinen Lebenserfahrung Frauen in der Gruppe der teilzeitbeschäftigten verbeamteten Lehrkräfte proportional deutlich stärker vertreten sind als in der Gruppe der vollzeitbeschäftigten verbeamteten Lehrkräfte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - VG Minden, Urteil vom 15. Februar 2005 - 4 K 123/01 - VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 - 26 K 7463/04 -.
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