Rechtsprechung
   VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48742
VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16 (https://dejure.org/2016,48742)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2016 - 26 L 227.16 (https://dejure.org/2016,48742)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 26 L 227.16 (https://dejure.org/2016,48742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Dabei ist gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - VGH 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris Rn. 11 f.; Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2012 - VG 26 K 22.12 -, Beschlüsse der Kammer vom 24. August 2012 - VG 26 L 449.12 - und vom 24. September 2012 - VG 26 L 505.12 -).

    Nach der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - ist es zulässig, auch nach solchen Verfahren zu fragen, die nicht zu einem strafgerichtlichen Verfahren geführt haben, und die zugrundeliegenden Vorfälle bei der charakterlichen Eignung des Bewerbers zu würdigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2014 - OVG 4 S 75.13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris, Rn. 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 - juris, Rn. 11 f.; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 2. März 2016 - VG 26 L 26.16 -).

    Denn durch die Angabe eingestellter Verfahren wird der Dienstherr überhaupt erst in die Lage versetzt, mittels zulässiger Beiziehung der Akten (vgl. § 84 Abs. 1 LBG, § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz) sich ein umfassendes Bild darüber zu machen, ob ein Bewerber dauerhaft den besonderen charakterlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen sein wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris, Rn. 7).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Dabei ist gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - VGH 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris Rn. 11 f.; Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2012 - VG 26 K 22.12 -, Beschlüsse der Kammer vom 24. August 2012 - VG 26 L 449.12 - und vom 24. September 2012 - VG 26 L 505.12 -).

    Nach der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - ist es zulässig, auch nach solchen Verfahren zu fragen, die nicht zu einem strafgerichtlichen Verfahren geführt haben, und die zugrundeliegenden Vorfälle bei der charakterlichen Eignung des Bewerbers zu würdigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2014 - OVG 4 S 75.13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris, Rn. 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 - juris, Rn. 11 f.; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 2. März 2016 - VG 26 L 26.16 -).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Daher seien Ermittlungsverfahren, die mangels hinreichenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage eingestellt wurden, typischerweise keine geeignete Grundlage für eine Beurteilung der Eignung des Bewerbers (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - juris, Rn. 52f.).

    Die Kammer vermag den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts insbesondere nicht zu folgen, soweit das Gericht in seinem Urteil vom 20. März 2014 gemeint hat, eingestellte Ermittlungsverfahren böten "typischerweise" keine geeignete Grundlage für die Eignungsbeurteilung (- 2 AZR 1071/12 - juris, Rn. 52f.).

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 - BVerwGE 68, 109 [= juris Rn. 14]).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16

    Zulässigkeit der Verwertung früherer Sachverständigengutachten zur Prüfung des

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich das Verwertungsverbot auch nur auf den ausdrücklich geregelten Fall erstreckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2016 - III-4 Ws 180/16, 4 Ws 180/16 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Nur wenn sämtliche Beweggründe für die Entscheidung in der Weise maßgebend sind, dass erst alle zusammen zu der Entscheidung führen, so hängt deren Rechtmäßigkeit von der Sachgemäßheit aller Beweggründe ab (BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53/86 - juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
    Das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG greift aber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - BVerwG 10 C 4/14 - juris, Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Anderenfalls ist eine Berücksichtigung der früheren Verfehlungen beurteilungsfehlerhaft (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2016 - 26 K 89.15 - juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 - juris Rn. 17).
  • VG Karlsruhe, 29.03.2017 - 4 K 3105/16

    Dienstvergehen außerhalb des Dienstes

    Dabei ist gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7; Beschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 - juris Rn. 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2007 - 2 M 159/07 - juris Rn. 11 f.; VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2016 - 26 L 227.16 - juris Rn. 15).
  • VG Mainz, 19.03.2019 - 4 L 105/19

    Keine Ausbildung zu Polizisten bei charakterlichen Bedenken

    Bei dem Verschweigen von Ermittlungsverfahren handelt es sich um eine Verhaltensweise, die für sich genommen geeignet ist, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen (OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris Rn. 19).

    Denn durch die Angabe - auch eingestellter - Verfahren wird der Dienstherr überhaupt erst in die Lage versetzt, sich durch Beiziehung der Ermittlungsakten ein umfassendes Bild darüber zu machen, ob ein Bewerber dauerhaft den besonderen charakterlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen sein wird (VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 a.a.O., juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Das Verschweigen auch von eingestellten Ermittlungsverfahren ist für sich genommen geeignet, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17

    Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheit auf dem Fahrrad

    Ein Verwertungsverbot und ein Verschweigerecht des Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst hinsichtlich eingestellter Ermittlungsverfahren ergibt sich weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung aus § 51 Abs. 1, § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister - BZRG - (vgl. eingehend Beschluss der Kammer vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 - juris, Rn. 18 ff. m. w. N.).
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 28 L 312.18

    Charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst eines 21jährigen Bewerbers

    Hieraus folgt, dass der Antragsgegner im Rahmen seiner Eignungsbeurteilung in das Erziehungsregister einzutragende jugendstrafrechtliche Vorbelastungen eines Einstellungsbewerbers nicht mehr berücksichtigen darf, wenn es aus dem Zentralregister entfernt oder getilgt worden ist oder zu tilgen ist (irreführend insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018, OVG 4 S 19.18; S 6 unter Hinweis auf VG Berlin, Urteil vom 25. August 2016 - 26 K 89.15 - juris Rn. 20 f. und Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 - juris Rn. 17), es sei denn, dass die Einstellung des Bewerbers zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG).
  • VG Köln, 04.01.2022 - 15 L 1588/21
    Angesichts der besonderen polizeilichen Aufgaben liegt dies auf der Hand und bedarf keiner weitergehenden Begründung, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris, Rn. 15 m.w.N.

    Bei dem Verschweigen von eingestellten Ermittlungsverfahren handelt es sich deshalb um eine Verhaltensweise, die für sich genommen geeignet ist, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris, Rn. 19 m.z.N.; VG Mainz, Beschluss vom 19. März 2019 - 4 L 105/19.MZ -, juris, Rn. 14.

  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 ZB 22.2390

    Verbeamtung zu Recht abgelehnt wegen Verschweigens von Straf- und

    Der vom Verwaltungsgericht zitierte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 23. August 2021 (1 B 924/21 - juris Rn. 45 ff.) mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt und überzeugend dargelegt, aus welchen Gründen er dessen Sichtweise nicht teilt (vgl. dazu auch VG Berlin, B.v. 1.12.2016 - 26 L 227.16 - juris Rn. 21).

    Im Übrigen ist die Frage der analogen Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG nicht im Rahmen eines Berufungsverfahrens klärungsbedürftig, da sie anhand des Wortlauts, der gängigen Auslegungsmethoden und der vorliegenden Rechtsprechung (verneinend) beantwortet werden kann (vgl. HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris 45 ff.; VG Berlin, B.v. 1.12.2016 - 26 L 227.16 - juris, Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 6 B 751/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend die Freihaltung eines

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. November 2008, a.a.O., juris, Rn. 11; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, Rn. 12; VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris, Rn. 21; vgl. auch zur Verwertbarkeit bei Widerruf der Approbation BVerwG, Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 -, juris, Rn. 4; sowie OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2009 - 6 B 415/09 -, juris, Rn. 5, zu nicht in das Bundeszentralregister aufzunehmende Verurteilungen.
  • VG Köln, 27.07.2018 - 19 L 1485/18
    Hiernach dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr - mithin auch im beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren - nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder zu tilgen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.07.2016 - 6 B 543/16, juris; VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2016 - 26 L 227.16, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht