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   VGH Bayern, 21.01.1998 - 26 N 95.1632   

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VGH Bayern, 21.01.1998 - 26 N 95.1632 (https://dejure.org/1998,21250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.1998 - 26 N 95.1632 (https://dejure.org/1998,21250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 26 N 95.1632 (https://dejure.org/1998,21250)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Dazu zählt etwa, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, welche Bezugsfläche für die "Umrechnung" der betrieblichen Schallleistung in den flächenbezogenen Schallleistungspegel zugrunde zu legen und nach welchem Regelwerk die Ausbreitung des betrieblichen Schalls nach den realen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Genehmigung zu berechnen ist (vgl. auch BayVGH, Urteile vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 - BRS 63 Nr. 82 und vom 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - BayVBl. 1998, 463).
  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Abstimmung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    In letzterem Fall würden sich zusätzlich die Fragen stellen, ob die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen und - bei den "in zweiter Reihe" gelegenen Grundstücken - die Zufahrtsflächen mitzurechnen sind (zu der ersteren Frage vgl. BayVGH vom 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - juris; in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Bebauungsplan hatte die Gemeinde die Formulierung "Grundstücksfläche (ohne Pflanzflächen)" verwendet).
  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15

    Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen,

    Auch ist sie nicht gehindert, in Ausübung ihres Ermessens die Grenzen eines bestehenden Landschaftsschutzgebietes enger zu ziehen, wenn sich an der Schutzwürdigkeit des Bereiches, der herausgenommen werden soll, nichts geändert hat (BayVGH, Urt. v. 21. Januar 1998 - 26 N 95.1632 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

    Denn Ziff. 7.5 der DIN 18005 in ihrer Fassung vom Juli 2002 sieht eindeutig eine Berechnung nach DIN ISO 9613-2 vor (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 4.7.2006 - 8 C 11709/05 -, NuR 2007, 31); ebenfalls eindeutig ist die Mitte Dezember 2006 eingeführte DIN 45691. Solange jedoch die DIN 18005 vom Mai 1987 zugrunde gelegt wurde, kamen für die Schallausbreitungsberechnung drei grundsätzlich geeignete Methoden in Betracht (VGH München, Urt. v. 21.1.1998 - 26 N 95.1632 -, BayVBl. 1998, 436; Urt. v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 -, BRS 63 Nr. 82), so dass eine eindeutige Auswahl zwingend erforderlich war.
  • VG Würzburg, 18.10.2018 - W 5 K 16.1228

    Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Zustimmung zur Änderung des gemeinsamen

    So sind Vorbehaltsgebiete Grundsätze der Raumordnung in Form einer Festlegung in einem Raumordnungsplan (so BT-Drs. 13/7589, 24; BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10/09; BayVGH, U.v. 4.4.1995 - 8 N 90.1696; BayVGH, U.v. 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - alle juris).
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