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   VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185   

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https://dejure.org/2000,14973
VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185 (https://dejure.org/2000,14973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 (https://dejure.org/2000,14973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 26 N 99.3185 (https://dejure.org/2000,14973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 14 ff., § 16 Abs. 1
    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation verhindert werden soll; Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs in einer im Satzungstext in Bezug genommenen Karte im Maßstab 1 : 5000; Fehlende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 288
  • BauR 2000, 1716
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185
    Als Adressantin eines auf die Veränderungssperre gestützten belastenden Verwaltungsaktes kann die Antragstellerin geltend machen, aufgrund der Satzung in ihren Rechten verletzt zu sein; gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist sie deshalb befugt, die Wirksamkeit der am 20. März 2000 in Kraft gesetzten Satzung "über die Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Egga", die nach ihrem in der mündlichen Verhandlung vom 15. März 2000 gestellten Antrag den Gegenstand des Verfahrens bildet, in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen (vgl. auch - noch zur früheren Fassung der VwGO - BVerwG vom 18.5.1994, BayVBl 1994, 696 = NVwZ 1995, 264 ).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95

    Bebauungsplan - Genehmigung mit Maßgaben - Beitrittsbeschluß - Vorgezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185
    Ferner mag es zulässig sein, dass das für den Satzungsbeschluss zuständige Gremium der Gemeinde die Verwaltung ermächtigt, den Satzungstext vor der Bekanntmachung noch in einem bestimmten Punkt zu präzisieren oder auf andere Weise zu ändern (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung zu dem sogenannten vorgezogenen Beitrittsbeschluss, wonach die Gemeinde, die bei der Genehmigung eines Bebauungsplans mit einer bestimmten Maßgabe rechnet, den Beitrittsbeschluss auch vorsorglich vor dem Genehmigungsverfahren fassen kann [BVerwG vom 3.7.1995, ZfBR 1996, 53]).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets erfolgt zum ganz überwiegenden Teil entlang von Grundstücksgrenzen oder den Begrenzungslinien von Straßen und Flüssen (zu dem Verlauf eines Gewässers oder einer Straße als nachvollziehbare Begrenzung vgl. BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 26 N 99.3185 - BayVBl 2001, 114).

    Die für § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gebotene Parzellenschärfe wird damit nicht erreicht (vgl. BayVGH, U.v. 11.7.2000 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Das erfordert zumindest die Angabe eines eindeutigen und die Wahl eines geeigneten Maßstabs (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.07.2000 - 26 N 99.3185 - NVwZ-RR 2001, 288, und ähnlich OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 13.04.2011 - OVG 2 S 94.10 - juris, jeweils zu einer Veränderungssperrensatzung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Die Anforderungen des Bestimmtheitsgebots sind dabei zu beachten (VGH München, Urteil vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 -, juris [Rn. 16 f.]).

    Dafür kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes München (Urteil vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 -, a.a.O. [Rn. 17]) auch sprechen, dass der Maßstab der Karte nicht aufgeführt ist.

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf

    Die Bekanntmachung muss nur geeignet sein, denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt der Veränderungssperre und der zugrundeliegenden Bauleitplanung unterrichten will, zu den bei der Gemeinde ausliegenden Unterlagen zu führen (vgl. BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 26 N 99.3185 - BayVBl 2001, 114).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16

    Bestimmtheit der kartografischen Abgrenzung des Gebiets einer Veränderungssperre;

    Dem Bestimmtheitsgebot entspricht eine solche Regelung aber nur dann, wenn sich die Grenzen des Geltungsbereichs der Karte eindeutig entnehmen lassen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris [Rn. 29 ff.] unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 11.07.2000 - 26 N 99.3185 - juris [Rn. 16 f.]).
  • VG Greifswald, 25.10.2016 - 5 B 1513/16

    Untersagung von Grünlandumbruch; naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung;

    In einem vergleichbaren Sachverhalt führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot schon deswegen nicht entsprochen wird, weil der Maßstab einer Karte zur Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs einer Veränderungssperre nicht ersichtlich war (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Juli 2000 - 26 N 99.3185 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    Lassen sich die Grenzen des Geltungsbereichs nicht mit Bestimmtheit ermitteln, ist die Satzung unwirksam (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 26 N 99.3185 -, juris Rn. 16 f.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Std. Februar 2019, § 16 Rn. 12).
  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057

    Festlegung von zentralen Begegnungsflächen, an welchen Maskenpflicht besteht

    So fehlt es zunächst an der Angabe des Maßstabs des Planausschnitts, ohne den eine eindeutige Eingrenzung des räumlichen Geltungsbereichs nicht möglich ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 11.7.2000 - 26 N 99.3185 - NVwZ-RR 2001, 288/289).
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