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   VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490   

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VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490 (https://dejure.org/2000,10185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 (https://dejure.org/2000,10185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 (https://dejure.org/2000,10185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet, Gliederung bestimmter Baugebiete nach Emissionsverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Für das Industriegebiet bedürfte es keiner Ausschlussregelung, weil Vergnügungsstätten dort nach § 9 BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig sind (BayVGH vom 13.2.1996 BayVBl 1997, 595; BVerwG vom 24.2.2000 NVwZ 2000, 1054 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Unzulässig ist eine solche Regelung allerdings dann, wenn auf absehbare Zeit keine Aussicht besteht, den mit den Nutzungsbeschränkungen angestrebten Hauptzweck eines Baugebiets zu verwirklichen (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 BayVBl 2000, 23).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Mit der Größenbegrenzung wird in diesem Fall nicht ein Anlagentyp beschrieben; die Festsetzung, durch die den Betrieben Gelegenheit gegeben werden soll, ihre Produkte auch unmittelbar an den Endverbraucher zu verkaufen, dient vielmehr nur der Rechtsklarheit, indem sie von vornherein einen Missbrauch durch übergroße Geschäfte ausschließt (BVerwG vom 30.6.1989 ZfBR 1990, 27/28).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Großflächiger Einzelhandel ist eine besondere Nutzungsart neben sonstigem Einzelhandel und kann somit Gegenstand einer Festsetzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO sein (BVerwG vom 11.2.1993 NVwZ 1994, 285/286).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1999 - 1 K 1539/97

    Beschränkung der Geschoßfläche; Geschoßflächenbeschränkung; Großflächiger

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Da diese Regel aber nicht gilt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bei mehr als 1.200 m² Geschossfläche nicht vorliegen (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO ), kann ein Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben auch in einem Gewerbegebiet praktische Bedeutung erlangen (vgl. NdsOVG vom 26.2.1999 NVwZ-RR 2000, 562).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Grenzwerte, die ohne Angabe eines Regelwerks festgesetzt sind, unter Zuhilfenahme der üblichen technischen Regelwerte konkretisierend auszulegen (BVerwG vom 29.10.1998 NVwZ 1999, 417/418); jedoch würde auch dies im vorliegenden Fall zu keinem eindeutigen Ergebnis führen.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Bei der Antragstellerin zu 2 ergibt sich die Antragsbefugnis bereits aus ihrer Rechtsposition als Eigentümerin der im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücke (BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl 1998, 57 und vom 22.8.2000 ZfBR 2000, 564 ).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Entscheidend ist, ob der Flächennutzungsplan seine Steuerungsfunktion im Großen und Ganzen behält (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197/198).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Die Feststellung der Nichtigkeit kann nicht auf das Industriegebiet beschränkt werden (vgl. zur Teilnichtigkeit BVerwG vom 18.12.1990 BayVBl 1991, 341/342).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490
    Das möglicherweise verletzte Recht ist der Anspruch aus § 1 Abs. 6 BauGB auf gerechte Abwägung der privaten Belange der von der Planung betroffenen Personen (BVerwG vom 24.9.1998 BayVBl 1999, 249 ).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Dazu zählt etwa, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, welche Bezugsfläche für die "Umrechnung" der betrieblichen Schallleistung in den flächenbezogenen Schallleistungspegel zugrunde zu legen und nach welchem Regelwerk die Ausbreitung des betrieblichen Schalls nach den realen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Genehmigung zu berechnen ist (vgl. auch BayVGH, Urteile vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 - BRS 63 Nr. 82 und vom 21.1.1998 - 26 N 95.1632 - BayVBl. 1998, 463).

    Dies setzt unter anderem voraus, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu "verteilen" ist; auch muss sich eindeutig feststellen lassen, nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (vgl. BayVGH, Urteile v. 21.1.1998 - 26 N 95.1631 -, BayVBl 1998, 436 und v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 -, BRS 63 Nr. 82; vgl. hierzu auch den Formulierungsvorschlag in Tegeder/Heppekausen, a.a.O., S. 1098; allgemein zu den Bestimmtheitsanforderungen BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1).

    Damit steht jedoch nicht eindeutig fest, dass die DIN 18005 vom Mai 1987 nicht nur Grundlage für die Festsetzung der IFSP war (vgl. Schallimmissionsprognose vom 25.5.2001, Bl. 61, S. 6 ff.), sondern auch für deren Anwendung gelten soll (zur Anwendbarkeit dieses Regelwerks im Rahmen des IFSP vgl. BayVGH, Urt. v. 25.10.2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

    Findet daher bei Gliederung von Baugebieten durch IFSP die abschließende Lösung etwaiger Immissionskonflikte häufig erst im Genehmigungsverfahren statt, so muss der Bebauungsplan zur Steuerung dieser Konfliktlösung jedenfalls eindeutig bestimmen, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu verteilen und nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (s. VGH BW, BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln zur Gliederung eines Baugebietes genügt nur dann dem Bestimmtheitsgebot sowie dem aus dem Abwägungsgebot folgenden Grundsatz der Konfliktbewältigung, wenn der Bebauungsplan für das Genehmigungsverfahren hinreichend klare Vorgaben zu den maßgeblichen Immissionsorten sowie zur Methode enthält, nach welcher die Ausbreitung des von einem konkreten Vorhaben ausgehenden Schalls zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2005, BRS 69 Nr. 39, VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

    Dies setzt unter anderem voraus, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu "verteilen" ist; auch muss sich eindeutig feststellen lassen, nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, a.a.O., VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

    Es ist anerkannt, dass bei der Festsetzung von Schallleistungspegeln insbesondere auch die Art der Ausbreitungsberechnung (das Berechnungsverfahren) festgesetzt werden muss, damit keine Unbestimmtheit entsteht (Söfker, aaO § 1 BauNVO, Rn. 62; BayVGH, Urt. v. 25.10.2000 - 26 N 99490 - BRS 63 Nr. 82; VGH Mannheim, Urt. v. 24.3.2005, aaO).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

    Da ein allgemein anerkannter Standard für die Schallausbreitungsberechnung fehlt und die in Betracht kommenden Methoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, muss ferner geregelt sein, welches Verfahren bei der Beurteilung der Vorhaben anzuwenden ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 5.7.2007 - 4 N 867/06 - Bayerischer VGH, Urteil vom 26.1.2007 - 1 BV 02.2147 - zitiert nach Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.7.2006 - 8 C 11709/05 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 8.7.2004 - 1 N 01.590 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.20002 - 5 S 113/00 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 - BRS 63 Nr. 82; Tegeder/Heppekausen, Geräusch-Immissionsschutz in der Bauleitplanung, Immissionswirksame-Flächenbezogene-Schallleistungs-Pegel (IFSP), Baurecht 1999, 1095 [1098]).
  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer

    - In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird für die Bestimmtheit von Festsetzungen immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel verlangt, dass hinreichende Vorgaben für deren Berechnung im Bebauungsplan mitgeregelt werden (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 - juris Rn. 32 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 2.6.2022 - 1 LB 109/20 - NuR 2022, 654 = juris Rn. 34 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08

    Bebauungsplan: Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln zur Gliederung eines Baugebietes genügt nur dann dem Bestimmtheitsgebot sowie dem aus dem Abwägungsgebot folgenden Grundsatz der Konfliktbewältigung, wenn der Bebauungsplan für das Genehmigungsverfahren hinreichend klare Vorgaben zu den maßgeblichen Immissionsorten sowie zur Methode enthält, nach welcher die Ausbreitung des von einem konkreten Vorhaben ausgehenden Schalls zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2005, BRS 69 Nr. 39, VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

    Dies setzt unter anderem voraus, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu "verteilen" ist; auch muss sich eindeutig feststellen lassen, nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, a.a.O., VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

  • VGH Hessen, 05.07.2007 - 4 N 867/06

    Normenkontrollverfahren - FFH-Vorprüfung (Screening) im Bauleitplanverfahren -

    Da es mehrere geeignete Methoden für Schallausbreitungsberechnungen gibt, ist die Festsetzung einer bestimmten Methode im Interesse der Normenklarheit unverzichtbar (vgl. Bay. VGH, Urt. vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 -, BRS 63 Nr. 82, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Indessen hatte die Antragsgegnerin als Normgeberin vorliegend diesen Weg der Verweisung auf private Regelwerke mit Hilfe einer Generalklausel - zur näheren Ausfüllung durch die Normanwender - gerade nicht bestritten, sondern auf eine spezifische DIN-Norm verwiesen, auch, um damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmtheit der Festsetzung einer Berechnungsmethode für IFSP zu genügen (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, juris, Rn. 49 f. und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 26 N 99.490 -, juris, Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Das Bestimmtheitserfordernis erfordert hier eine Angabe des Berechnungsmodus, weil es deren mehrere gibt (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 -, BayVBl 2001, 472 = BRS 63 Nr. 82; Bad.-Württ.VGH, Urt. v. 24.3.2005 - 8 S 595/04 -, BauR 2005, 1743 = BRS 69 Nr. 39; OVG Koblenz, Urt. v. 4.7.2006 - 8 C 11709/05 - ZfBR 2007, 57 =NuR 2007, 31 = BRS 70 Nr. 23).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1373

    Normenkontrollantrag des Nachbarn, kein gebietsübergreifender

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 10 A 2.07

    "Rückrechnung" aus Immissionsgrenzwerten; Abwägungsergebnis; Abwägungsmängel;

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

  • VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1124

    Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.2478

    Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender

  • VG Gießen, 28.08.2008 - 1 L 1759/08

    Eilverfahren von Anwohnern gegen Baugenehmigungen für holzverarbeitenden Betrieb

  • VG Köln, 20.05.2008 - 2 K 4476/06

    Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit einer

  • VG Gießen, 28.08.2008 - 1 L 1760/08

    Eilverfahren von Anwohnern gegen Baugenehmigungen für holzverarbeitenden Betrieb

  • VG Osnabrück, 17.02.2009 - 2 B 4/09

    Untersagung von Rodungsarbeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans ; Umsetzung

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