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   LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14   

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https://dejure.org/2015,3226
LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14 (https://dejure.org/2015,3226)
LG Köln, Entscheidung vom 21.01.2015 - 26 O 196/14 (https://dejure.org/2015,3226)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 26 O 196/14 (https://dejure.org/2015,3226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren gegenüber einem Reiseveranstalter bzgl. der Verwendung bestimmter Stornierungsklauseln bei Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn; Darlegung der üblicherweise anfallenden (ersparten) Kosten und Aufwendungen für den Fall einer Stornierung bzw. eines ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mindestens 90% Stornokosten bei Nichtantritt der Reise?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Stornokosten von 90 Prozent unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter verlangt 90 % Stornogebühr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Dürfen Reiseveranstalter Stornokosten in Höhe von 90% verlangen?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Leitsatz)

    Zur Unzulässigkeit von 90%igen Stornopauschalen bei Nichtantritt einer Reise

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter darf keine 90% Stornokosten bei Nichtantritt verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter darf bei Nichterscheinen keine Stornopauschale von 90 Prozent verlangen - Stornopauschale muss sich am tatsächlichen Schaden orientieren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Die Pauschalen sind nicht nur zeitlich zu staffeln sondern auch nach der jeweiligen Reiseart zu differenzieren (LG Köln NJW-RR 2001, 1064, 1066; vgl. auch LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 36; Teichmann in Jauernig, 15. Auflage 2014, § 651i, Rn. 3).

    Der Reiseveranstalter muss seine betrieblichen Abläufe sowie mit Dritten geschlossene Verträge so organisieren, dass eine Rückforderung von Steuern und Gebühren bzw. ersparten Kosten sichergestellt ist, denn Defizite in diesem Zusammenhang bzw. der Inhalt von Verträgen zwischen dem Reiseveranstalter und Flugunternehmen, etc., können nicht zulasten des Verbrauchers gehen (LG Leipzig BeckRS 2012, 12577).

    Nicht beachtlich ist daher das Berufen auf gleiche oder ähnlich hohe Pauschalen in den Bedingungen von Mitbewerbern (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; LG Köln 26 O 57/10).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13

    Reiserecht: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln in Reiseverträgen

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Die Zulässigkeit der Klauseln richtet sich nach §§ 307, 309 Nr. 5 lit. a) BGB, in dessen Rahmen die Wertung des § 651i Abs. 3 BGB zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

    Die erforderliche Offenlegung der Berechnungsweise setzt zwar nicht die Bekanntgabe der Kalkulationsgrundlagen voraus, doch muss der Veranstalter eventuell Vorjahresstatistiken sowie hinsichtlich der ersparten Aufwendungen auch seine Verträge mit den Leistungsträgern offenlegen (Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 46; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 29; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

    Es müssen jedoch zumindest die üblicherweise anfallenden (ersparten) Kosten und Aufwendungen sowie üblicherweise möglichen anderweitigen Verwertungen für den Fall einer Stornierung bzw. eines Nichtantritts der Reise aufgeführt werden, ggf. auch durch Vorlage der Verträge mit den Leistungserbringern (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2014, 03149).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 6 U 161/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Reiseveranstalter dafür, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien des Gesetzes berechnet hat, wobei von Durchschnittswerten, deren Berechnung darzulegen ist, ausgegangen werden kann (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499; OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 39; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 20, 29; Ebert in Schulze u.a., 8. Auflage 2014, § 651i Rn. 8).

    Gerade aufgrund der vorliegend sehr unterschiedlichen Reiseleistungen hätte es hier der Beklagten oblegen darzutun, warum der gewählte Durchschnittswert von 90% der Regelung des § 651 Abs. 3 BGB entspricht (vgl. ebenso OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499).

    Denn der Verweis auf eine Branchenüblichkeit, der hier im Übrigen sowieso schon jede Beschäftigung mit dem konkreten Fall missen lässt, genügt nicht (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499).

  • OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13

    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Reiseveranstalter dafür, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien des Gesetzes berechnet hat, wobei von Durchschnittswerten, deren Berechnung darzulegen ist, ausgegangen werden kann (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499; OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 39; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 20, 29; Ebert in Schulze u.a., 8. Auflage 2014, § 651i Rn. 8).

    Nicht beachtlich ist daher das Berufen auf gleiche oder ähnlich hohe Pauschalen in den Bedingungen von Mitbewerbern (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; LG Köln 26 O 57/10).

  • OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).

    Der Kläger verweist auch zu Recht darauf, dass zumindest für einen Teil der Reise, bspw. im Wege der Last-Minute-Buchungen, eine anderweitige, anzurechnende Wertung möglich wäre (vgl. zur Möglichkeit Last-Minute auch OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; Staudinger in Staudinger, § 651i Rn. 41 und Teichmann in Jauernig § 651i Rn. 3).

  • AG Heiligenstadt, 23.05.2008 - 3 C 421/07

    Zur Angemessenheit einer Stornopauschale von 100% bei Absage einer Kreuzfahrt

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Auch wenn in der Rechtsprechung eine Stornopauschale in Höhe von 100% bei Kreuzfahrten für zulässig erachtet worden ist (AG Heilbad Heiligenstadt BeckRS 2009, 06701; wobei hier konkreter Vortrag erfolgt ist, warum eine anderweitige Verwertung nicht möglich war und keine Kosten erspart wurden) und die Kammer auch die Besonderheit einer solchen Reise (langfristige Planung, etc.) zu würdigen weiß, kann vorliegend ohne weiteren konkreten Vortrag die Klausel nicht für wirksam gehalten werden.
  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 332/88

    Schadensersatzanspruch des Reiseveranstalters gegen ein Reisebüro wegen

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Reiseveranstalter dafür, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien des Gesetzes berechnet hat, wobei von Durchschnittswerten, deren Berechnung darzulegen ist, ausgegangen werden kann (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499; OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 39; Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 20, 29; Ebert in Schulze u.a., 8. Auflage 2014, § 651i Rn. 8).
  • LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00

    Erdbeben: Vorbei ist vorbei!

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Die Pauschalen sind nicht nur zeitlich zu staffeln sondern auch nach der jeweiligen Reiseart zu differenzieren (LG Köln NJW-RR 2001, 1064, 1066; vgl. auch LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 36; Teichmann in Jauernig, 15. Auflage 2014, § 651i, Rn. 3).
  • LG Köln, 03.11.2010 - 26 O 57/10

    Unterlassungsanspruch bzgl. einer 40 % pauschalierte Rücktrittskosten

    Auszug aus LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
    Nicht beachtlich ist daher das Berufen auf gleiche oder ähnlich hohe Pauschalen in den Bedingungen von Mitbewerbern (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; LG Köln 26 O 57/10).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2021 - 22 S 124/20
    Der Reiseveranstalter muss seine betrieblichen Abläufe sowie mit Dritten geschlossene Verträge so organisieren, dass eine Rückforderung von ersparten Kosten sichergestellt ist, denn Defizite in diesem Zusammenhang bzw. der Inhalt von Verträgen zwischen dem Reiseveranstalter und Dritten können nicht zulasten des Verbrauchers gehen (vgl. LG Köln, Urteil vom 21.01.2015 - 26 O 196/14, BeckRS 2015, 5636; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2014 - 12 O 361/12 U, RRa 2014, S. 126; LG Leipzig, Endurteil vom 11.11.2011 - 8 O #####/####, RRa 2012, S. 143).
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