Rechtsprechung
LG Duisburg, 06.01.2016 - 26 O 29/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Schaltung von Immobilienanzeigen in Zeitungen ohne Angabe der in § 16a EnEV vorgeschriebenen Pflichtangaben; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten für die Abmahnung wettbewerbsrechtlicher Verstöße
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Tübingen, 12.11.2015 - 20 O 60/15
Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
Auszug aus LG Duisburg, 06.01.2016 - 26 O 29/15
In Übereinstimmung mit dem Landgericht Tübingen im Urteil vom 19.10.2015 (20 O 60/15, Anlage K 12) ist die Kammer der Auffassung, dass Informationspflichtiger und Haftungsadressat hinsichtlich der Informationspflichten des § 16a EnEV der Auftraggeber der Immobilienanzeige ist, unabhängig davon, ob er selbst Verkäufer der Immobilie ist oder lediglich den Verkauf vorbereitender und vermittelnder Makler. - BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11
Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert
Auszug aus LG Duisburg, 06.01.2016 - 26 O 29/15
*(Kein eigener Streitwert, da die Abmahnkosten als Nebenforderungen geltend gemacht werden, vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - I ZR 83/11).