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   LG Köln, 29.01.2003 - 26 O 33/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4748
LG Köln, 29.01.2003 - 26 O 33/02 (https://dejure.org/2003,4748)
LG Köln, Entscheidung vom 29.01.2003 - 26 O 33/02 (https://dejure.org/2003,4748)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 26 O 33/02 (https://dejure.org/2003,4748)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    BGB §§ 307 ff. (n.F.)
    Online-AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verwendung von Vertragsbedingungen über die Beförderung von Fluggästen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); AGB-rechtliche Zulässigkeitsprüfung der ...

  • Wolters Kluwer
  • reise-recht-wiki.de

    Unwirksame Klauseln in AGB

  • rewis.io
  • RA Kotz

    AGBs (ungültige) in Flugverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft Ryanair

  • archive.is (Leitsatz)

    Verbandsklage/Beförderungsbedingungen/IATA-Empfehlung/ Ryanair

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-AGB ?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-AGB müssen besonders verständlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bedingungen für den Einbezug einer Online-AGB in einen Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2003 - 26 O 33/02
    Wie der BGH in seinem Urteil vom 20.1.1983 - veröffentlicht in NJW 83, 1322 ff. - zur Frage der Unwirksamkeit Allgemeiner Flugbeförderungsbedingungen eines anderen Luftfahrtunternehmens im einzelnen mit einer Begründung, der die Kammer folgt und auf die sie Bezug nimmt, entschieden hat, steht dies der gerichtlichen Inhaltskontrolle damals noch nach dem AGB-Gesetz und nach dessen Einbeziehung in das Bürgerliche Gesetzbuch nun nach §§ 307-309 BGB n.F. nicht entgegen.

    Die Klausel ist kontrollfähig (vgl. BGH NJW 83, 1322 ff.).

    Zu einer vergleichbaren Klausel in den in dem Rechtsstreit vor dem BGH streitgegenständlichen Beförderungsbedingungen eines anderen Luftfahrtunternehmens hat der BGH in seinem Urteil vom 20.1.1983 (NJW 83, 1322 ff.) in bezug auf § 11 Nr. 8 AGBG u.a. ausgeführt, daß der Klauselverwender mit einer solchen Klausel jede Haftung für Schäden wegen des Nichterreichens von Anschlüssen durch den Fluggast ausschließen will und daß ein derart weitreichender Haftungsausschluß in AGB nicht wirksam vereinbart werden kann.

    Wegen der weiteren Begründung nimmt die Kammer auf die sinngemäß auch hier geltenden Ausführungen in dem schon angeführten Urteil des BGH NJW 83, 1322 ff. Bezug, das sich mit einer vergleichbaren Klausel eines anderen Luftfahrtunternehmens zu befassen hatte.

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2003 - 26 O 33/02
    Dies wird im übrigen bestätigt auch dadurch, daß selbst eine Klausel, wonach ein Haftungsausschluß "soweit gesetzlich zulässig" eingreifen soll, in AGB unwirksam ist (vgl. BGH NJW 96, 1407 ff.; Palandt/Heinrichs, a.a.O.,, § 307 Rn 22).
  • OLG Köln, 12.08.2004 - 6 W 81/04

    Verstoß gegen ein gerichtlich angeordnetes Unterlassungsgebot durch Verwendung

    Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der seinen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zurückweisende Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 33/02 - geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.01.2003 - 26 O 33/02 - ausgesprochenen Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von.

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 29/03

    Wirksamkeit der Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens;

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2003 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 33/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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