Rechtsprechung
LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Opt-in" oder "Opt-out"? - Die Grenze zur Unfreiwilligkeit der Einwilligung in eine Datennutzung i.S.d. § 4a BDSGwird bei "Opt-out-Klauseln" dann überschritten, wenn diese nach ihrer Gestaltung für den Kunden unnötigeBarrieren aufbauen, die ihn an der Versagung der ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an Opt-Out-Klauseln
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an Opt-Out-Klauseln
- webshoprecht.de
Zur Notwendigkeit, eine Zustimmung zur Datennutzung handschriftlich streichen zu müssen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung einer Klausel über die weitere Verwendung persönlicher Daten im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Mobilfunkleistungen; Unterlassung der Verwendung einer beanstandeten Einwilligungsklausel; Verwendung einer OptoutKlausel durch Erteilung einer ...
- adresshandel-und-recht.de
- kanzlei.biz
Wirksamkeit von "Opt-out-Klauseln"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Notwendigkeit, eine Zustimmung handschriftlich streichen zu müssen
- blogspot.com (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Opt-out-Klausel
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Das Erfordernis, im Rahmen einer Opt-Out-Lösung zur Versagung einer Einwilligung eine ganze Klausel des Vertragstextes ausstreichen zu müssen, kann dazu führen, dass die Einwilligung nicht mehr freiwillig ist
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
- OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 288
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen
Auszug aus LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
Folglich kann die Klage nach § 1 UKlaG auch auf einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, gestützt werden (vgl. BGHZ 95, 362; BGH, NJW 2003, 1237; OLG München, MMR 2007, 47).Der Kläger kann sich nach § 1 UKlaG allerdings nicht darauf berufen, dass formelle datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten sind, da im Verbandsklageverfahren nach § 1 UKlaG nur der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht aber die Art ihrer Einbeziehung kontrolliert wird (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 103; OLG München, MMR 2007, 47).
Zwar schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass die Freiwilligkeit der Entscheidung nicht nur durch eine sogenannte "Opt-in-Klausel" gewahrt wird, bei der die Einwilligung erst durch das Ankreuzen der Auswahlalternative "Ja" erteilt wird, sondern auch durch sogenannte "Opt-out-Klauseln", bei der die Einwilligung als erteilt gilt, wenn der Kunde die Einwilligung nicht ausdrücklich durch das Ankreuzen einer Auswahlalternative versagt (vgl. OLG München, MMR 2007, 47).
- BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83
Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit
Auszug aus LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
Folglich kann die Klage nach § 1 UKlaG auch auf einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, gestützt werden (vgl. BGHZ 95, 362; BGH, NJW 2003, 1237; OLG München, MMR 2007, 47). - BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00
Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln
Auszug aus LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
Der Streitwert bemisst sich im Verbandsprozess ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen Bestimmung (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 352). - BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …
Auszug aus LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
Folglich kann die Klage nach § 1 UKlaG auch auf einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die inhaltliche Anforderungen stellen, gestützt werden (vgl. BGHZ 95, 362; BGH, NJW 2003, 1237; OLG München, MMR 2007, 47). - BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01
BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der …
Auszug aus LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05
Der Kläger kann sich nach § 1 UKlaG allerdings nicht darauf berufen, dass formelle datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten sind, da im Verbandsklageverfahren nach § 1 UKlaG nur der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht aber die Art ihrer Einbeziehung kontrolliert wird (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 103; OLG München, MMR 2007, 47).
- OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 77/05 - wird zurückgewiesen.