Rechtsprechung
   LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08 (533 Js 13843/07 - StA Stralsund)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5416
LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08 (533 Js 13843/07 - StA Stralsund) (https://dejure.org/2008,5416)
LG Stralsund, Entscheidung vom 11.07.2008 - 26 Qs 177/08 (533 Js 13843/07 - StA Stralsund) (https://dejure.org/2008,5416)
LG Stralsund, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 26 Qs 177/08 (533 Js 13843/07 - StA Stralsund) (https://dejure.org/2008,5416)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Akteneinsichtsrecht des geschädigten Rechteinhabers in Filesharingfällen - Bei den im Rahmen einer Providerauskunftermittelten Daten des Anschlussinhabers handelt es sich um Bestandsdaten, die nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen.Ein überwiegendes schutzwürdiges ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 100g, 395, 403, 406e StPO
    Akteneinsicht zur Ermittlung des Filesharers bestätigt - IP-Adresse sind keine Verkehrsdaten

  • openjur.de

    §§ 406e, 403, 100g, 395 StPO

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Neue Urteile zum Thema Akteneinsicht bei Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einsicht in Strafakten für Musikindustrie bei Filesharing-Ermittlungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche der Musikindustrie im Rahmen von Filesharing - Erneuter Vorteil für die Musikindustrie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einsicht in Strafakten für Musikindustrie bei Filesharing-Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsansprüche der Musikindustrie im Rahmen von Filesharing

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 63
  • MIR 2008, Dok. 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht an den

    Auszug aus LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08
    Das Interesse der Geschädigten an der Akteneinsicht kann dabei auch in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche liegen (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2006, Az. 2 BvR 2388/06; LG Stralsund, StraFO 06, 76).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08
    So wird die Sachlage auch in der Entscheidung des BVerfG vom 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 - dargestellt.
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Schutz von Verkehrsdaten schon deshalb nicht betroffen, weil die (dynamische) IP-Adresse dem Anzeigenden bereits bekannt ist und lediglich noch die Abfrage der beim Provider gespeicherten Daten über die Person des Anschlussinhabers erfolgt (vgl. LG Offenburg, MMR 2008, 480; LG Stralsund, MMR 2009, 63; Bär, MMR 2009, 54, 55).

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Wird - wie regelmäßig - seitens der geschädigten Musikverlage die Namhaftmachung des Anschlussinhabers anhand der bereits bekannten Adresse begehrt, handelt es sich lediglich noch um eine Erhebung der entsprechenden Bestandsdaten und nicht etwa der durch das Datenschutzrecht und das Fernmeldegeheimnis weitaus umfassender geschützten Verkehrsdaten (vgl. LG Stralsund, Beschl. v. 11.07.2008 - 26 Qs 177/08).
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