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   LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20   

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https://dejure.org/2020,35728
LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20 (https://dejure.org/2020,35728)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 27.10.2020 - 26 Qs 61/20 (https://dejure.org/2020,35728)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 26 Qs 61/20 (https://dejure.org/2020,35728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Durchsuchungsanordnung, Anfangsverdacht, anonyme Anzeige

  • strafrechtsiegen.de

    Durchsuchungsanordnung - Anfangsverdacht aufgrund anonymer Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Anfangsverdacht, anonyme Anzeige geht nicht/kaum

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20
    Als Grundlage für eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage nur genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist (BVerfG, Beschluss vom 14.07.2016, 2 BvR 2474/14).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20
    Sie ist nach Art. 19 Abs. 4 GG zulässig, weil es sich bei der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten um einen tiefgreifenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriff handelt und sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt hat, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Ein pauschaler Ausschluss anonymer Anzeigen als Grundlage eines Anfangsverdachts widerspräche dem zentralen Anliegen des Strafverfahrens, nämlich der Ermittlung der materiellen Wahrheit in einem justizförmigen Verfahren als Voraussetzung für die Gewährleistung des Schuldprinzips (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14; LG Hildesheim, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 26 Qs 61/20).

    Bei der Prüfung des Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeitsabwägung sind insbesondere der Gehalt der anonymen Aussage sowie etwaige Gründe für die Nichtoffenlegung der Identität der Auskunftsperson in den Blick zu nehmen (LG Hildesheim, Beschluss vom 27.10.2020 - 26 Qs 61/20).

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