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   LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12   

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LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12 (https://dejure.org/2013,18009)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2013 - 26 S 8/12 (https://dejure.org/2013,18009)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 26 S 8/12 (https://dejure.org/2013,18009)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Köln, 31.01.2012 - 124 C 484/11

    Späteres Berufen eines Versicherungsnehmers auf ein seit Vertragsschluss

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.1.2012 - 124 C 484/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Ein Recht ist dann verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, 71. Aufl. § 242 Rn. 87).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    cc) Ein Zahlungsanspruch der Klägerin über die bereits geleisteten Beträge hinaus folgt auch nicht daraus, dass die Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Beklagten über die Berechnung des Rückkaufswerts unter Berücksichtigung des Zillmerverfahrens (§§ 7 und 17 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung, Bl. 23 ff. GA) den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, weil sie in der Anfangszeit der Versicherung dazu führen, dass bei Kündigung der Versicherung kein Rückkaufswert vorhanden ist oder lediglich ein Rückkaufswert, der nur ein Bruchteil der eingezahlten Prämien ausmacht (vgl. BGH, Urteile vom 9.5.2001, IV ZR 121/00, Juris-Tz. 46, und 25.7.2012, IV ZR 201/10, Juris-Tz. 15 ff.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall lediglich ein Mindestrückkaufswert in Höhe von 50% des ungezillmerten Deckungskapitals zu, wenn dieser höher ist als der nach den Versicherungsbedingungen errechnete Rückkaufswert (BGH, Urteil vom 12.10.2005, IV ZR 162/03, Juris-Tz. 51 ff.).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Ein Recht ist dann verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. etwa BGHZ 84, 280, 281; BGH NJW 2008, 2254; Palandt-Grüneberg, 71. Aufl. § 242 Rn. 87).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Das konkrete Datum des Fristbeginns muss dabei ebenso wenig mitgeteilt werden wie die Grundsätze der Fristberechnung (vgl. BGH NJW 2010, 3503).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    cc) Ein Zahlungsanspruch der Klägerin über die bereits geleisteten Beträge hinaus folgt auch nicht daraus, dass die Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Beklagten über die Berechnung des Rückkaufswerts unter Berücksichtigung des Zillmerverfahrens (§§ 7 und 17 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung, Bl. 23 ff. GA) den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, weil sie in der Anfangszeit der Versicherung dazu führen, dass bei Kündigung der Versicherung kein Rückkaufswert vorhanden ist oder lediglich ein Rückkaufswert, der nur ein Bruchteil der eingezahlten Prämien ausmacht (vgl. BGH, Urteile vom 9.5.2001, IV ZR 121/00, Juris-Tz. 46, und 25.7.2012, IV ZR 201/10, Juris-Tz. 15 ff.).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Überdies widerspricht dies eklatant dem Gedanken einer Risikoversicherung und dem Funktionieren der Versichertengemeinschaft (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9.2.2012, 8 U 191/11).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11

    Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Dass ein Adressat des Widerspruchs nicht in der Belehrung genannt wird ist gleichfalls unschädlich (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.10.2012, 20 U 141/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 5.10.2011, 9 U 143/11).
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 20 U 149/12
    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
    Sind die Klauseln, wie hier, materiell unwirksam kann indessen nichts anderes gelten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012, 20 U 149/12).
  • OLG Köln, 12.10.2012 - 20 U 141/12

    Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines

  • AG Geldern, 16.01.2014 - 17 C 597/12

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zuzüglich Zinsen aus einer

    Der Lauf dieser Frist beginnt nach § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1, nämlich die Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformation nach § 10 a VAG a.F. vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist (LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2013 - 26 S 8/12 -, juris).

    übereilt getroffenen Entschluss, sich vertraglich gegenüber einem Versicherer zu binden, ohne Angabe von Gründen wieder lösen zu können (LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2013 - 26 S 8/12 -, juris).

    Dies widerspricht eklatant dem Gedanken einer Risikoversicherung und dem Funktionieren der Versichertengemeinschaft (vgl. hierzu LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2013 - 26 S 8/12 -, juris).

  • LG Dresden, 08.01.2014 - 8 O 109/13

    Versicherungsvertrag: Widerspruch nach kompletter Vertragsbeendigung

    Dieses Risiko ist vielmehr nach Billigkeitsgesichtspunkten angemessen auf beide Vertragsteile zu verteilen, und führt in der Bewertung nach § 242 BGB zu einer Berücksichtigung zugunsten des Versicherers, wenn dieser bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung bedingungsgemäßen Versicherungsschutz gewährt hat (vergleiche LG Dresden vom 11.07.2012, 8 S 588/11, derzeit: BGH IV ZR 248/12; LG Köln vom 13.02.2013, 26 S 8/12, Rdnr. 23ff, Juris, im Revisionsverfahren IV ZR 114/13 allerdings nicht anhängig gemacht, vergleiche BGH vom 11.09.2013, IV ZR 114/13, Juris).

    - LG Köln vom 13.02.2013, 26 S 8/12 und hierzu ergangen.

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