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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07   

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https://dejure.org/2008,15914
LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07 (https://dejure.org/2008,15914)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 26 Sa 322/07 (https://dejure.org/2008,15914)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 26 Sa 322/07 (https://dejure.org/2008,15914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der zutreffenden Vergütungsstufe einer Altenpflegerin unter Berücksichtigung der Übergangsregelung; Einreihung in die zutreffende Stufe nach der Besitzstandsregelung des § 24 Nr. 1a des Manteltarifvertrags für Pflegepersonal (MTV); Anteil der die Anforderungen ...

  • Judicialis

    MTV § 24; ; MTV § 24 Nr. 1a; ; MTV § 24 Nr. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV § 24 Nr. 1a; MTV § 24 Nr. 1b
    Bestimmung der zutreffenden Vergütungsstufe unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 24 MTV . Eingruppierung einer Altenpflegerin in Vg Ap V.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07
    Die Voraussetzungen für eine Zwischenfeststellungsklage sind erfüllt, da der in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzte Feststellungsantrag über den auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten Leistungsantrag hinausgeht (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV, zu B I 2 der Gründe; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - zVb, zu B I 2 der Gründe).

    (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - zVb., zu B II 1 a cc (2) der Gründe).

    Bei Zugrundelegung der §§ 11 und 12b MTV allein ergäbe sich allerdings nach der Rechtsprechung des BAG (17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - zVb., zu B II 2 der Gründe) zunächst nur eine Einreihung in Stufe 5. Die Auslegung des MTV führte nach seinem Wortlaut und nach dem tariflichen Zusammenhang dazu, dass vor dem Betriebsübergang 1998 liegende Beschäftigungszeiten nicht zu berücksichtigen wären.

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07
    Die Voraussetzungen für eine Zwischenfeststellungsklage sind erfüllt, da der in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzte Feststellungsantrag über den auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten Leistungsantrag hinausgeht (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV, zu B I 2 der Gründe; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - zVb, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07
    Insoweit hat sie aber konkludent die Berufung für erledigt erklärt (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 484/04 - AP Nr. 15 zu § 3 BetrAVG = NZA 2007, 278, zu D der Gründe).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07
    Grundsätzlich ist allerdings ein Anschluss an die fremde Berufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will (BGH 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Juris, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 6/09

    Konkurrenz zwischen arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelung

    Auch wenn diese Bestimmung keine umfassende Besitzstandswahrung hinsichtlich der bisherigen Vergütung gewährleistet (hierzu LAG Berlin-Brandenburg 06.03.2008 - 26 Sa 322/07 - zitiert nach Juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2007 - 8 Sa 72/06 - zitiert nach Juris), stellt sie doch sicher, dass denjenigen Angestellten, deren Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensalter erfolgte, die bisherige Stufung erhalten bleibt.
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