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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, 26 Sa 1066/09   

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https://dejure.org/2009,21671
LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, 26 Sa 1066/09 (https://dejure.org/2009,21671)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, 26 Sa 1066/09 (https://dejure.org/2009,21671)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 26 Sa 346/09, 26 Sa 1066/09 (https://dejure.org/2009,21671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung der Weitergeltung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G-O) in der jeweiligen Fassung vor Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung der Weitergeltung des BMT-G-O in der jeweiligen Fassung vor Verbandsaustritt des Arbeitgebers; Erstreckung der Weitergeltung auf TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Cottbus, 07.01.2009 - 2 Ca 1006/08
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Januar 2007 - 2 Ca 1006/08 - teilweise abgeändert und der Tenor unter gleichzeitiger Berücksichtigung des mit der "Anschlussberufung" verfolgten Interesses des Klägers wie folgt - auch klarstellend - neu gefasst und ergänzt:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Januar 2009 - 2 Ca 1006/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen sowie die Anschlussberufung zurückzuweisen.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Deshalb ist eine unterschiedliche Auslegung desselben Wortlauts je nachdem, ob der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Vereinbarung tarifgebunden war oder nicht, ohne Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte nicht zu rechtfertigen (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA 2007, 965 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35, zu B II 2 a cc der Gründe).
  • LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Insoweit sind auch die Anforderungen des Hessisches LAG in der Entscheidung vom 30. Mai 2008 (3 Sa 1208/07 - Juris, zu B I 2 der Gründe mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 8/2009 Anm. 5) erfüllt, wonach eine Inbezugnahme des TVöD nicht nur eine zeitdynamische, sondern auch eine inhaltsdynamische Verweisungsregelung voraussetzt.
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Dementsprechend legt das Bundesarbeitsgericht (vgl. z.B. BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - AP Nr. 2 zu § 6 BMT-G II = NZA-RR 2009, 163 = EzTöD 320 § 7 TVÜ-VKA Nr. 2, zu II 1 u. 2 der Gründe) die im öffentlichen Dienst üblichen Bezugnahmeklauseln auch dahin aus, dass durch eine ursprüngliche Bezugnahme auf den BMT-G auch der TVöD in Bezug genommen worden ist.
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Insoweit unterscheidet sich die Regelung von der der Entscheidung des BAG vom 10. Juni 2009 (4 AZR 194/08) zugrunde liegenden Bezugnahmeklausel.
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06

    Einmalzahlung öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Soweit sie ersetzt wurden, heißen sie im hier relevanten Bereich nun TVöD usw. (vgl. dazu LAG Hamm 3. Mai 2007 - 11 Sa 2041/06, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
    Die sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. Gleichstellungsabrede ergebenden Konsequenzen (vgl. dazu z.B. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Juris, zu I 3 a aa der Gründe) sollten im Interesse der Stammbelegschaft gerade vermieden werden.
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2009 - 26 Sa 346/09 und 26 Sa 1066/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

    (3) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).
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