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   OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22   

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https://dejure.org/2022,21817
OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22 (https://dejure.org/2022,21817)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22 (https://dejure.org/2022,21817)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22 (https://dejure.org/2022,21817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: "Wer braucht den Nazi in pp?” auf Instagram strafbare Beleidigung?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    AfD-Abgeordneter darf "Nazi" genannt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Das Abwägungserfordernis gilt in aller Regel selbst bei Äußerungen, die die persönliche Ehre erheblich herabsetzen (BVerfG, NJW 2020, 2631, 2632).

    Den Bürgern muss es aber möglich sein, straflos und ohne Furcht vor Strafe zum Ausdruck zu bringen, dass sie eine bestimmte Person für ungeeignet zur Führung der von ihr bekleideten politischen Ämter halten (BVerfG, NJW 2020, 2631, 2635).

    Überdies dürfen Bürger gegenüber Amtsträgern auch harsche Fundamentalkritik üben, und zwar unabhängig davon, ob sie dieses negative Urteil näher begründen können und ob es weniger drastische Ausdrucksformen gegeben hätte (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2631, 2635).

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Unter dessen Schutz fallen Werturteile und Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (BVerfG, NJW 2017, 1460).

    Einen schmähenden Charakter nimmt eine Äußerung hiernach erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, NJW 2017, 1460, 1461 mwN).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Zu beachten ist ferner, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich differenzierte Äußerungen schützt, sondern Kritik gerade auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (BVerfG, NJW 1992, 1439).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Gleichwohl ist das Ergebnis der Abwägung verfassungsrechtlich nicht vorgegeben, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 99, 185, 196).
  • EGMR, 14.03.2013 - 26118/10

    Eon ./. Frankreich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Bei Äußerungen gegenüber Politikern ist zudem die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, wonach die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern weiter zu ziehen sind als bei Privatpersonen (EGMR, Urteil vom 14. März 2013 - 26118/10).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Zudem hat das Amtsgericht nicht hinreichend in seine Erwägungen einbezogen, dass sich die Situation von Politikern, die bewusst in die Öffentlichkeit treten, von derjenigen staatlicher Amtswalter, denen ohne ihr besonderes Zutun im Rahmen ihrer Berufsausübung eine Aufgabe mit Bürgerkontakten übertragen wurde, unterscheidet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung, vielmehr können auch polemische und verletzende Formulierungen oder sogar herabwertende Äußerungen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Der Begriff "Nazi" lässt schon wegen der Weite seines Bedeutungsgehalt verschiedenste Verwendungsweisen zu, die von einer streng historischen Terminologie bis zum substanzlosen Schimpfwort reichen können (BVerfG, NJW 1992, 2013, 2014); inzwischen handelt es sich gewöhnlich um eine schlagwortartige Qualifizierung der politischen Einstellung oder Geisteshaltung (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 107; LG Kassel, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 16 O 181/21, juris Rn. 34).
  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Eine Tatsachenbehauptung scheidet demgegenüber aus, da der Begriff "Nazi" keine Verbindung zu einer genau definierten Personengruppe ermöglicht und konkretisierende Informationen fehlen, die auf ihre Wahrheit hin überprüft werden könnten (OLG Dresden, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19

    Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
    Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar ihm gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19).
  • LG Kassel, 07.10.2021 - 16 O 181/21
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Kündigung wegen eines

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

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