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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17   

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https://dejure.org/2018,39275
LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17 (https://dejure.org/2018,39275)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17 (https://dejure.org/2018,39275)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 26 TaBV 1146/17 (https://dejure.org/2018,39275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 ; BetrVG § 80
    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz getroffener Regelungen - Grenzen des Auskunftsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 ; BetrVG § 80
    Voraussetzungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligungsrechte knüpfen an Existenz von Betriebsrat bei Entstehen der Beteiligungsrechte an

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann Mitbestimmungsrechte zurückwirken

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beteiligungsrechte knüpfen an Existenz von Betriebsrat bei Entstehen der Beteiligungsrechte an

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neu gegründeter Betriebsrat Beteiligungsrechte für die Vergangenheit?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Die Beteiligungsrechte und damit die Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat zu beteiligen, entstehen in dem Moment, in dem sich derjenige Tatbestand verwirklicht, an den das Beteiligungsrecht anknüpft (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91, Rn. 30 bei juris).

    Aus ihrer Beteiligungspflichtigkeit folgt daher nicht, dass auch die vorausgegangene geplante Maßnahme nachträglich einer Beteiligung des Betriebsrates unterworfen werden muss (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91, Rn. 31 bei juris).

    Die Beteiligungsrechte und damit die Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat zu beteiligen, entstehen in dem Moment, in dem sich derjenige Tatbestand verwirklicht, an den das Beteiligungsrecht anknüpft (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91, Rn. 30 bei juris).

    Aus ihrer Beteiligungspflichtigkeit folgt daher nicht, dass auch die vorausgegangene geplante Maßnahme nachträglich einer Beteiligung des Betriebsrates unterworfen werden muss (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91, Rn. 31 bei juris).

    (c) Es kann hier dahingestellt bleiben, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ungeachtet der Ausführungen oben unter bb) und dd) besteht, wenn der Betriebsrat erst nach Abschluss der Planung und Festlegung der Kriterien, aber vor der Auszahlung einer Prämienzahlung gewählt wird (zur Betriebsänderung vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91, Rn. 34 bei juris).

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Die Frage konnte hier im Ergebnis bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des BAG (vgl. dazu auch BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris) offen bleiben.

    Es hat sich insoweit auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (5 AZR 660/85) bezogen.

    Die Arbeitgeberin habe nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG 1972) die Abgabe einer Erklärung des Betriebsrat abwarten können, ob er das neu geschaffene Mitbestimmungsrecht des § 94 BetrVG 1972 in Anspruch nehmen wolle oder nicht (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris).

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Die Kriterien konnten vielmehr einseitig vom Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Betriebsrates und unabhängig von dessen fehlender Zustimmung eingeführt werden (vgl. für die Festlegung von Betriebsferien BAG 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60, Rn. 13 bei juris; 25. November 1981 - 4 AZR 274/79, Rn. 21 bei juris, für die Anordnung von Kurzarbeit).

    (a) Es ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (vgl. BAG 25. November 1981 - 4 AZR 274/79, Rn. 21 bei juris; LAG Berlin 9. Januar 1984 - 12 Sa 127/83; LAG Schleswig-Holstein 27. August 2009 - 4 TaBV 12/09, Rn. 64; LAG Hamm 9. Mai 2017 - 7 TaBV 125/16, Rn. 76).

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Diese sind auf die Durchführung von Arbeitnehmerschutzregelungen gerichtet (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 12 ff).

    Diese sind auf die Durchführung von Arbeitnehmerschutzregelungen gerichtet (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 27/16, Rn. 12 ff).

  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02, zu II 3 b bb (3) der Gründe).

    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02, zu II 3 b bb (3) der Gründe).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Grenzen eines Auskunftsanspruchs liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 23. Februar 2007 - 1 ABR 14/06, Rn. 23 ff).

    Grenzen des Einsichtsrechts liegen aber dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 23. Februar 2007 - 1 ABR 14/06, Rn. 23 ff).

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 391/92

    Betriebsverfassung bei den sowjetischen Streitkräften

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer Verletzung dieser Beteiligungsrechte knüpfen an die Existenz eines Betriebsrates im Zeitpunkt des Entstehens der Beteiligungsrechte an (vgl. BAG 28. April 1993 - 10 AZR 391/92, Rn. 31 bei juris).

    bb) Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer Verletzung dieser Beteiligungsrechte knüpfen an die Existenz eines Betriebsrates im Zeitpunkt des Entstehens der Beteiligungsrechte an (vgl. BAG 28. April 1993 - 10 AZR 391/92, Rn. 31 bei juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08

    Betriebliche Mitbestimmung - Einführung von Urlaubsgrundsätzen vor Konstituierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Dies kann dem Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widersprechen (vgl. LArbG Mainz v. 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08, Rn. 57, zur Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen durch den Arbeitgeber vier Tage vor der konstituierenden Sitzung; so auch Reinhard, jurisPR-ArbR 17/2010 Anm. 3).

    Dies kann dem Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widersprechen (vgl. LArbG Mainz v. 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08, Rn. 57, zur Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen durch den Arbeitgeber vier Tage vor der konstituierenden Sitzung; so auch Reinhard, jurisPR-ArbR 17/2010 Anm. 3).

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Die Kriterien konnten vielmehr einseitig vom Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Betriebsrates und unabhängig von dessen fehlender Zustimmung eingeführt werden (vgl. für die Festlegung von Betriebsferien BAG 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60, Rn. 13 bei juris; 25. November 1981 - 4 AZR 274/79, Rn. 21 bei juris, für die Anordnung von Kurzarbeit).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17
    Auch geht es nicht darum, ggf. ein Einigungsstellenverfahren einzuleiten, um nachwirkende Regelungen abzuändern, zu präzisieren oder entfallen zu lassen (vgl. dazu BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06, Rn. 21).
  • LAG Hessen, 06.03.1990 - 5 Sa 1202/89

    Rücknahme und Entfernung einer Leistungsbeurteilung aus der Personalakte des

  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2009 - 4 TaBV 12/09

    Unterlassungsanspruch, Anordnung, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Arbeitgeberin,

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der

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