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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20   

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https://dejure.org/2020,44772
LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,44772)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,44772)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,44772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schaffung eines virtuellen Gemeinschaftsbetriebs stellt keine Betriebsänderung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichwertige Rechtsstellung aller Inhaber innerhalb des Gemeinschaftsbetriebs; Keine Rechtsänderung bei bloßem virtuellen Gemeinschaftsbetrieb; Geltendmachung des Verstoßes gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats keine Voraussetzung für einstweiligen Rechtsschutz ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaffung eines virtuellen Gemeinschaftsbetriebs als Betriebsänderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsänderung bei virtuellem Gemeinschaftsbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Verhandlungsanspruchs durch die Untersagung von Stellenbesetzungen steht nicht entgegen, dass ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht besteht (vgl. dazu BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 9).(Rn.43).

    (bb) Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung hätte allerdings entgegen der Auffassung der Arbeitgeberinnen nicht schon entgegengestanden, dass ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht besteht (vgl. dazu BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 9).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A), zu B I 1 der Gründe mwN).

    Dies ist von Amts wegen auch noch in der Beschwerdeinstanz zu ermitteln (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A), aaO).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Im Gemeinschaftsbetrieb sind Inhaber der betrieblichen Leitungsmacht alle Unternehmen, die sich zur einheitlichen Leitung des Betriebs verbunden haben (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03, zu B I 2 a der Gründe).(Rn.33).

    Im Gemeinschaftsbetrieb sind Inhaber der betrieblichen Leitungsmacht alle Unternehmen, die sich zur einheitlichen Leitung des Betriebs verbunden haben (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 2 a der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14

    Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - einstweilige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen dient der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).(Rn.38).

    Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17

    Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen dient der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19. Juni 2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).(Rn.38).

    Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14, mwN; LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17, Rn. 26).

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Danach ist eine Führungsvereinbarung allein nämlich nicht ausreichend (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 1 ABR 53/16, Rn. 11).
  • ArbG Brandenburg, 30.10.2020 - 3 BVGa 12/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 30. Oktober 2020 - 3 BVGa 12/20 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
    Dies konnte vom Beschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06, Rn. 19).
  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

    (2) Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 68, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 -, Rn. 38, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17 -, Rn. 26, juris; aA.
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   ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20   

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https://dejure.org/2020,53661
ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,53661)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,53661)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,53661)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95

    Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20
    LAG Berlin vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5 und 9/95 - NZA 1996, 1284).

    (vgl. LAG Berlin vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5 und 9/95 - NZA 1996, 1284).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13

    Betriebsänderung - Untersagung von Kündigungen im einstweiligen

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20
    So hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13 zur Sicherung der Unterrichtungs- und Beratungsansprüche des Betriebsrates nach § 111 BetrVG eine einstweilige Verfügung zur Untersagung von Kündigungen für möglich erachtet, den Anspruch des Betriebsrates im konkreten Fall jedoch verneint, weil seine Unterrichtungs- und Beratungsansprüche nicht gefährdet seien.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14

    Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - einstweilige

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20
    Der Beteiligte zu 1. stützt sich dabei u.a. auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2014 - 7 TaBVGa 1219/14.
  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 29.10.2020 - 3 BVGa 12/20
    Nach einer anderen Auffassung steht dem Betriebsbrat ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Zustandekommen oder endgültigen Scheitern eines Interessenausgleichs zu (vgl. LAG Hamm vom 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12 - juris;.
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   ArbG Brandenburg, 30.10.2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20   

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https://dejure.org/2020,45286
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ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2020 - 3 BVGa 12/20, 26 TaBVGa 1498/20 (https://dejure.org/2020,45286)
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  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20

    "virtueller Gemeinschaftsbetrieb" - Betriebsänderung - Einstweiliger Rechtsschutz

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 30. Oktober 2020 - 3 BVGa 12/20 - wird zurückgewiesen.
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